Zum Hauptinhalt springen

Unterschiede

Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.

Link zu dieser Vergleichsansicht

Beide Seiten der vorigen RevisionVorhergehende Überarbeitung
law:zpo:128a [20.10.2026 07:28] – Externe Bearbeitung 127.0.0.1law:zpo:128a [22.10.2026 06:47] (aktuell) – Externe Bearbeitung 127.0.0.1
Zeile 53: Zeile 53:
 (7)<sub><wrap #abs_7_1 />[[law:zpo:128a#abs_7_1|1]]</sub> Entscheidungen nach dieser Vorschrift sind unanfechtbar. <sub><wrap #abs_7_2 />[[law:zpo:128a#abs_7_2|2]]</sub>Absatz 2 (7)<sub><wrap #abs_7_1 />[[law:zpo:128a#abs_7_1|1]]</sub> Entscheidungen nach dieser Vorschrift sind unanfechtbar. <sub><wrap #abs_7_2 />[[law:zpo:128a#abs_7_2|2]]</sub>Absatz 2
 Satz 2 bleibt unberührt. Satz 2 bleibt unberührt.
 +
 +==== Weitere Information ====
 +
 +__[[https://verfgh.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/_verfassungsgerichtshof/Pressemitteilungen/1VB64.25_Beschluss.pdf|Schwerbehinderte und reiseunfähige Parteien sind in Sachen Videoverhandlung besonders schutzwürdig]]__
 +
 +<wrap myindent>
 +Der Verfassungsgerichtshof weist darauf hin, dass eine pauschale Berufung auf technische Hindernisse in Bezug auf die Videoverhandlung aus Sicht einer verständigen Prozesspartei den Eindruck erwecken kann, der gesetzliche Auftrag des § 128a ZPO werde umgangen; eine solche Praxis kann insbesondere behinderte Parteien in ihrer Teilhabe am Verfahren beeinträchtigen.
 +</wrap>
 +
 +
 +=== Verweis ===
 +
 +  * [[a-z:urteile]]
 +  * [[recht:urteile]]
 +