Der Dark Mode ist experimentel. Darstellungsfehler bitte melden!

Unterschiede

Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.

Link zu dieser Vergleichsansicht

medizin:aerztliche_stellungnahmen [15.12.2025 13:44] – angelegt - Externe Bearbeitung 127.0.0.1medizin:aerztliche_stellungnahmen [28.01.2026 06:34] (aktuell) – [Rechtliches] sven
Zeile 195: Zeile 195:
 </WRAP> </WRAP>
  
-Dieses Urteil macht klar, dass an (Gerichts-)Gutachten höhere Anforderungen gestellt werden. Er muss sich kritisch mit den Aussagen des Patienten auseinander setzen. Die [law:zpo:402|§§ 402]] bis 413 der Zivilprozessordnung (ZPO), die auch in sozialrechtlichen Auseinandersetzungen gelten, beschreiben die Rechten und Pflichten eines Gerichtsgutachters/Sachverständiger.+Dieses Urteil macht klar, dass an (Gerichts-)Gutachten höhere Anforderungen gestellt werden. Er muss sich kritisch mit den Aussagen des Patienten auseinander setzen. Die [[law:zpo:402|§§ 402]] bis 413 der Zivilprozessordnung (ZPO), die auch in sozialrechtlichen Auseinandersetzungen gelten, beschreiben die Rechten und Pflichten eines Gerichtsgutachters/Sachverständiger.
  
 Das Bundessozialgericht stellte im Jahre 1991 folgende Anforderungen an ein Gutachten: Das Bundessozialgericht stellte im Jahre 1991 folgende Anforderungen an ein Gutachten: