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recht:beweislast [13.12.2025 11:20] – angelegt - Externe Bearbeitung 127.0.0.1recht:beweislast [13.05.2026 18:23] (aktuell) – Externe Bearbeitung 127.0.0.1
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 +image = :linkimg:beweislast.png
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 ===== Beweislast ===== ===== Beweislast =====
 Bei der Beantragung von Leistungen ist häufig nicht klar, was von dem Antragsteller nachgewiesen werden muss. Bei der Beantragung von Leistungen ist häufig nicht klar, was von dem Antragsteller nachgewiesen werden muss.
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 #@VGWORT_HTML~vg02,2d9c6f6f43bc4faf8d27234d5a9026e1~@# #@VGWORT_HTML~vg02,2d9c6f6f43bc4faf8d27234d5a9026e1~@#
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 +==== Weitere Information ====
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 +__[[https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/NJRE001604157|[2025] LSG Berlin-Brandenburg L 11 SB 107/24]]__
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 +Grundsätzlich keine Verpflichtung zur Beauftragung eines Facharztes bei Einholung von Sachverständigengutachten
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 +Das Verfahrensrecht verpflichtet grundsätzlich nicht dazu, ausschließlich Sachverständigengutachten von Fachärzten einzuholen. Vielmehr hat die Rechtsprechung das dem Tatsachengericht nach § 118 Abs 1 S 1 SGG iVm § 404 Abs 1 der Zivilprozessordnung (juris: ZPO) eingeräumte Ermessen bei der Auswahl der Sachverständigen lediglich dann ausnahmsweise eingeschränkt, wenn es sich um besonders schwierige Fragen handelt oder aber den vorhandenen Gutachten grobe Mängel anhaften
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