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 Wenn die Klage vollständig erfolgreich ist, verurteilt das Gericht oftmals die unterlegene Behörde zur Zahlung der notwendigen Anwaltskosten [[law:sgg:193|§ 193 SGG]]. Einen Automatismus, dass der Gewinner die Anwaltskosten ersetzt bekommt, gibt es im Sozialrecht jedoch nicht. Bei teilweisem Erfolg entscheidet das Gericht über die Erstattung der Anwaltskosten. Wenn die Klage vollständig erfolgreich ist, verurteilt das Gericht oftmals die unterlegene Behörde zur Zahlung der notwendigen Anwaltskosten [[law:sgg:193|§ 193 SGG]]. Einen Automatismus, dass der Gewinner die Anwaltskosten ersetzt bekommt, gibt es im Sozialrecht jedoch nicht. Bei teilweisem Erfolg entscheidet das Gericht über die Erstattung der Anwaltskosten.
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