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recht:sozialrecht

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recht:sozialrecht [21.12.2025 04:52] svenrecht:sozialrecht [02.01.2026 09:23] (aktuell) sven
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 +image = :linkimg:rechtsweg_im_sozialrecht.png
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 ====== Rechtsweg im Sozialrecht ====== ====== Rechtsweg im Sozialrecht ======
 Das folgende Schaubild zeigt den typischen Rechtsweg im Sozialrecht: von der Antragstellung über Widerspruch und Klage bis zu möglichen Rechtsmitteln. Es soll eine schnelle Orientierung bieten, ersetzt aber keine Rechtsberatung. Fristen und Voraussetzungen können je nach Einzelfall variieren; maßgeblich sind die einschlägigen gesetzlichen Regelungen und Bescheide. Das folgende Schaubild zeigt den typischen Rechtsweg im Sozialrecht: von der Antragstellung über Widerspruch und Klage bis zu möglichen Rechtsmitteln. Es soll eine schnelle Orientierung bieten, ersetzt aber keine Rechtsberatung. Fristen und Voraussetzungen können je nach Einzelfall variieren; maßgeblich sind die einschlägigen gesetzlichen Regelungen und Bescheide.
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 Die letzte Instanz ist das Bundesverfassungsgericht. Die letzte Instanz ist das Bundesverfassungsgericht.
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 +====== Überprüfungsantrag ======
 +Ein Überprüfungsantrag bietet die Möglichkeit, einen bereits bestandskräftigen Bescheid bei dem die Widerspruchsfristen abgelaufen sind erneut prüfen zu lassen. Er kommt in Betracht, wenn ein Bescheid von Anfang an rechtswidrig war, etwa weil rechtliche Vorgaben falsch angewendet wurden oder relevante Tatsachen unberücksichtigt geblieben sind. Der Überprüfungsantrag richtet sich an den Sozialleistungsträger, der den ursprünglichen Bescheid erlassen hat und bietet dem Sozialhilfeträger die Möglichkeit Fehler, die im Zusammenhang mit dem Erlass eines Verwaltungsakts unterlaufen sind, zu berichtigen.
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 +Ein Überprüfungsantrag kann auch Jahre nach Erlass des Bescheids gestellt werden. Allerdings sind rückwirkende Leistungen in der Regel zeitlich begrenzt. Bei laufenden Geldleistungen können Nachzahlungen meist nur für einen Zeitraum von bis zu vier Jahren vor Antragstellung erfolgen. Der Sozialleistungsträger prüft im Rahmen des Überprüfungsantrags, ob der frühere Bescheid rechtswidrig war und ob daraus ein Anspruch auf Korrektur oder Nachzahlung folgt. Wird dem Antrag stattgegeben, wird der Bescheid aufgehoben oder geändert. Wird der Überprüfungsantrag abgelehnt, kann gegen diese Entscheidung erneut Widerspruch eingelegt und gegebenenfalls Klage vor dem Sozialgericht erhoben werden.
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recht/sozialrecht.1766289174.txt.gz · Zuletzt geändert: von sven

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