recht:sozialrecht
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| ====== Rechtsweg im Sozialrecht ====== | ====== Rechtsweg im Sozialrecht ====== | ||
| Das folgende Schaubild zeigt den typischen Rechtsweg im Sozialrecht: | Das folgende Schaubild zeigt den typischen Rechtsweg im Sozialrecht: | ||
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| Die letzte Instanz ist das Bundesverfassungsgericht. | Die letzte Instanz ist das Bundesverfassungsgericht. | ||
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| + | ====== Überprüfungsantrag ====== | ||
| + | Ein Überprüfungsantrag bietet die Möglichkeit, | ||
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| + | Ein Überprüfungsantrag kann auch Jahre nach Erlass des Bescheids gestellt werden. Allerdings sind rückwirkende Leistungen in der Regel zeitlich begrenzt. Bei laufenden Geldleistungen können Nachzahlungen meist nur für einen Zeitraum von bis zu vier Jahren vor Antragstellung erfolgen. Der Sozialleistungsträger prüft im Rahmen des Überprüfungsantrags, | ||
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recht/sozialrecht.1766289174.txt.gz · Zuletzt geändert: von sven
