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   * [[https://nrwe.justiz.nrw.de/ovgs/vg_duesseldorf/j2026/20_K_5030_25_Urteil_20260304.html|[2025] VG Düsseldorf, 20 K 5030/25]]   * [[https://nrwe.justiz.nrw.de/ovgs/vg_duesseldorf/j2026/20_K_5030_25_Urteil_20260304.html|[2025] VG Düsseldorf, 20 K 5030/25]]
     * Be- bzw. Entfristung einer Berufsunfähigkeitsrente eines Versorgungsamtes für Steuerberater     * Be- bzw. Entfristung einer Berufsunfähigkeitsrente eines Versorgungsamtes für Steuerberater
 +  * [[https://openjur.de/u/2481849.html|OLG Hamm, Urteil vom 13.09.2023 - 20 U 371/22]]
 +    * Das Oberlandesgericht Hamm entschied, dass eine Versicherungsnehmerin, die am Chronischen Fatigue-Syndrom (CFS) leidet, Anspruch auf Leistungen aus ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung hat.
 +    * Entscheidend ist nicht allein, ob eine Erkrankung durch objektive medizinische Messwerte nachgewiesen werden kann. Vielmehr kommt es auf eine Gesamtwürdigung der Beschwerden, der medizinischen Befunde, der Krankheitsgeschichte und der konkreten beruflichen Anforderungen an.
 +    * Auch eine rückwirkende Feststellung der Berufsunfähigkeit ist möglich, ohne dass für den damaligen Zeitpunkt lückenlose objektive Untersuchungsergebnisse vorliegen.
  
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   * [[https://www.sozialgerichtsbarkeit.de/entscheidungen/88639|[2012] Bundessozialgericht Aktenzeichen B 13 R 107/12 B]]   * [[https://www.sozialgerichtsbarkeit.de/entscheidungen/88639|[2012] Bundessozialgericht Aktenzeichen B 13 R 107/12 B]]
     * Bestehen trotz eines vollschichtigen Leistungsvermögens im konkreten Einzelfall im Hinblick auf Lage, Verteilung, Umfang und Vorhersehbarkeit von zu erwartenden Arbeitsunfähigkeitszeiten ernsthafte Zweifel, ob der Versicherte noch unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarkts in einem Betrieb einsetzbar ist, ist eine Verweisungstätigkeit zu benennen.     * Bestehen trotz eines vollschichtigen Leistungsvermögens im konkreten Einzelfall im Hinblick auf Lage, Verteilung, Umfang und Vorhersehbarkeit von zu erwartenden Arbeitsunfähigkeitszeiten ernsthafte Zweifel, ob der Versicherte noch unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarkts in einem Betrieb einsetzbar ist, ist eine Verweisungstätigkeit zu benennen.
-  * [[https://testphase.rechtsinformationen.bund.de/case-law/KSRE170960206|[2015] BSG, 17.09.2015 - B 13 R 290/15 B]]+  * [[https://testphase.rechtsinformationen.bund.de/gerichtsentscheidungen/KSRE170960206|[2015] BSG, 17.09.2015 - B 13 R 290/15 B]]
     * Der Schwerbehinderteneigenschaft eines Versicherten [kommt] keinerlei Aussagekraft hinsichtlich seiner zumutbaren beruflichen Einsetzbarkeit zu.     * Der Schwerbehinderteneigenschaft eines Versicherten [kommt] keinerlei Aussagekraft hinsichtlich seiner zumutbaren beruflichen Einsetzbarkeit zu.
   * [[https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2019/2019_12_11_B_13_R_07_18_R.html|[2019] Bundessozialgericht 11.12.2019, B 13 R 7/18 R]]   * [[https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2019/2019_12_11_B_13_R_07_18_R.html|[2019] Bundessozialgericht 11.12.2019, B 13 R 7/18 R]]
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 [[a-z:merkzeichen-g]] [[a-z:merkzeichen-g]]
  
 +  * [[https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2026/2026_06_11_B_09_SB_01_25_R.html|Bundessozialgericht Urteil vom 11.06.2026, B 9 SB 1/25 R]]
 +    * Das Merkzeichen G steht auch schwerbehinderten Menschen zu, deren Gehfähigkeit aufgrund von Behinderungen erheblich eingeschränkt ist, die nicht ausdrücklich als Regelfälle in den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen (VMG) aufgeführt sind.
 +    * Maßgeblich ist, ob die Betroffenen behinderungsbedingt eine Wegstrecke von etwa 2 Kilometern innerhalb von 30 Minuten nicht ohne erhebliche Schwierigkeiten oder Gefahren zurücklegen können.
 +    * Bei mehreren zusammenwirkenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen ist die Gesamtauswirkung auf die Gehfähigkeit entscheidend; welchen Anteil die einzelnen Behinderungen daran haben, ist unerheblich.
   * [[https://www.sozialgerichtsbarkeit.de/entscheidungen/102738|LSG Berlin-Brandenburg L 13 SB 111/18]]   * [[https://www.sozialgerichtsbarkeit.de/entscheidungen/102738|LSG Berlin-Brandenburg L 13 SB 111/18]]
     * Das Merkzeichen B setzt voraus, dass die betroffene Person bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel infolge ihrer Behinderung regelmäßig auf fremde Hilfe angewiesen ist. Kann sie öffentliche Verkehrsmittel mithilfe eines Rollators oder Rollstuhls ohne solche Unterstützung benutzen, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf das Merkzeichen B. Daran ändert auch die Anerkennung des Merkzeichens G wegen einer psychischen Erkrankung nichts.     * Das Merkzeichen B setzt voraus, dass die betroffene Person bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel infolge ihrer Behinderung regelmäßig auf fremde Hilfe angewiesen ist. Kann sie öffentliche Verkehrsmittel mithilfe eines Rollators oder Rollstuhls ohne solche Unterstützung benutzen, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf das Merkzeichen B. Daran ändert auch die Anerkennung des Merkzeichens G wegen einer psychischen Erkrankung nichts.
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   * [[https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BSG&Datum=06.12.1989&Aktenzeichen=9%20RVs%203/89|Beweispflicht bei Absenkung des GdB]]   * [[https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BSG&Datum=06.12.1989&Aktenzeichen=9%20RVs%203/89|Beweispflicht bei Absenkung des GdB]]
     * In Herabsetzungsverfahren sind die für das Schwerbehindertenrecht zuständigen Behörden beweispflichtig für die die GdB-Absenkung rechtfertigende wesentliche Änderung der Verhältnisse     * In Herabsetzungsverfahren sind die für das Schwerbehindertenrecht zuständigen Behörden beweispflichtig für die die GdB-Absenkung rechtfertigende wesentliche Änderung der Verhältnisse
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 +[[a-z:widerspruch]]
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 +  * [[https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/LARE260001269|SG Frankfurt, S 43 AS 1105/26]]
 +    * Der Postfachdienst "jobcenter.digital" ermöglicht nicht die formwirksame Einreichung eines Widerspruchs ohne qualifizierte elektronische Signatur.
  
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