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| recht:urteile [09.10.2026 18:59] – Externe Bearbeitung 127.0.0.1 | recht:urteile [22.10.2026 06:47] (aktuell) – Externe Bearbeitung 127.0.0.1 | ||
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| * Be- bzw. Entfristung einer Berufsunfähigkeitsrente eines Versorgungsamtes für Steuerberater | * Be- bzw. Entfristung einer Berufsunfähigkeitsrente eines Versorgungsamtes für Steuerberater | ||
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| + | * Das Oberlandesgericht Hamm entschied, dass eine Versicherungsnehmerin, | ||
| + | * Entscheidend ist nicht allein, ob eine Erkrankung durch objektive medizinische Messwerte nachgewiesen werden kann. Vielmehr kommt es auf eine Gesamtwürdigung der Beschwerden, | ||
| + | * Auch eine rückwirkende Feststellung der Berufsunfähigkeit ist möglich, ohne dass für den damaligen Zeitpunkt lückenlose objektive Untersuchungsergebnisse vorliegen. | ||
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| + | * Das Merkzeichen G steht auch schwerbehinderten Menschen zu, deren Gehfähigkeit aufgrund von Behinderungen erheblich eingeschränkt ist, die nicht ausdrücklich als Regelfälle in den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen (VMG) aufgeführt sind. | ||
| + | * Maßgeblich ist, ob die Betroffenen behinderungsbedingt eine Wegstrecke von etwa 2 Kilometern innerhalb von 30 Minuten nicht ohne erhebliche Schwierigkeiten oder Gefahren zurücklegen können. | ||
| + | * Bei mehreren zusammenwirkenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen ist die Gesamtauswirkung auf die Gehfähigkeit entscheidend; | ||
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| * Das Merkzeichen B setzt voraus, dass die betroffene Person bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel infolge ihrer Behinderung regelmäßig auf fremde Hilfe angewiesen ist. Kann sie öffentliche Verkehrsmittel mithilfe eines Rollators oder Rollstuhls ohne solche Unterstützung benutzen, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf das Merkzeichen B. Daran ändert auch die Anerkennung des Merkzeichens G wegen einer psychischen Erkrankung nichts. | * Das Merkzeichen B setzt voraus, dass die betroffene Person bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel infolge ihrer Behinderung regelmäßig auf fremde Hilfe angewiesen ist. Kann sie öffentliche Verkehrsmittel mithilfe eines Rollators oder Rollstuhls ohne solche Unterstützung benutzen, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf das Merkzeichen B. Daran ändert auch die Anerkennung des Merkzeichens G wegen einer psychischen Erkrankung nichts. | ||
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| * In Herabsetzungsverfahren sind die für das Schwerbehindertenrecht zuständigen Behörden beweispflichtig für die die GdB-Absenkung rechtfertigende wesentliche Änderung der Verhältnisse | * In Herabsetzungsverfahren sind die für das Schwerbehindertenrecht zuständigen Behörden beweispflichtig für die die GdB-Absenkung rechtfertigende wesentliche Änderung der Verhältnisse | ||
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| + | * Der Postfachdienst " | ||
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