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soziales:berufsunfaehigkeitsversicherung

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Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine private Versicherung. Sie soll den Lebensstandard absichern, wenn eine Person ihren zuletzt ausgeübten Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kann.

Wann zahlt eine Berufsunfähigkeitsversicherung

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt, wenn eine Berufsunfähigkeit im Sinne der Versicherungsbedingungen vorliegt. Auch wenn die Versicherungsbedingungen unterschiedlich sind, kann eine Berufsunfähigkeit aus einem quantitativen oder qualitativen Grund vorliegen.

Quantitativer Grund (50%-Bedingung)

Ein quantitativer Grund liegt vor, wenn die versicherte Person ihren zuletzt ausgeübten Beruf zeitlich nicht mehr in ausreichendem Umfang ausüben kann. Üblich ist eine Grenze von mindestens 50 Prozent.

Beispiel: Wenn eine Person zuvor acht Stunden täglich gearbeitet hat und krankheitsbedingt nur noch weniger als vier Stunden arbeiten kann, kann eine Berufsunfähigkeit vorliegen.

Qualitativer Grund (Prägende Tätigkeit)

Ein qualitativer Grund liegt vor, wenn der Versicherungsnehmer eine bestimmte, zu seinem Beruf zählende und diesen prägenden Tätigkeit nicht mehr ausüben kann. Dies ist auch der Fall, wenn diese Tätigkeit im beruflichen Alltag zeitlich nur einen geringen Umfang hat oder nicht täglich anfällt, wohl aber notwendigerweise mit ihm verbunden ist.

Ein Beispiel wäre ein Chirurg, der wegen seiner zittrigen Hände keine Operationen mehr ausführen kann. Auch wenn er normalerweise weniger als 50 % der Zeit operiert, ist Operieren eine prägende Tätigkeit. Ein weiteres Beispiel wäre ein Gutachter für Dachdeckerarbeiten. z. B. ist die Begehung des Daches eine prägende Tätigkeit. Sollte er aus körperlichen und physischen Gründen das Dach nicht mehr betreten können, so kann er eine prägende Tätigkeit nicht mehr ausüben.

Abgrenzung zur Erwerbsminderungsrente

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist von der Erwerbsminderungsrente klar zu unterscheiden. Die Erwerbsminderungsrente ist eine gesetzliche Sozialleistung. Sie wird gezahlt, wenn eine Person aus gesundheitlichen Gründen keine Tätigkeit am allgemeinen Arbeitsmarkt mehr im Umfang von mehr als 3 h pro Tag ausüben kann. Im Gegensatz dazu ist die Berufsunfähigkeitsversicherung eine private Versicherung. Sie bezieht sich ausschließlich auf den zuletzt ausgeübten Beruf. Entscheidend ist, ob dieser konkrete Beruf noch mindestens zu 50 Prozent ausgeübt werden kann oder ob prägende Tätigkeiten nicht mehr möglich sind. Die Berufsunfähigkeitsversicherung hat somit deutlich niedrigere Hürden als die gesetzliche Erwerbsminderungsrente.

Krankenversicherung, Pflegeversicherung

Ob auf die Berufsunfähigkeitsversicherung Beiträge zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung anfallen, hängt u. a. davon ab, ob man eine Erwerbsminderungsrente bezieht, um was für eine Berufsunfähigkeitsversicherung es sich handelt und ob man gesetzlich oder privat versichert ist.

Private Krankenversicherung keine Änderung, da Beitragshöhe unabhängig vom Einkommen
Gesetzliche Krankenversicherung
Private BU-Rente
Erwerbsminderungsrente
pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung
Höhe der Beiträge orientieren sich i. d. R. nur an der EMR, nicht an der BU-Rente
Gesetzliche Krankenversicherung
Private BU-Rente
keine Erwerbsminderungsrente
freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung
Voller Krankenkassenbeitrag (14,6 %) + Pflegeversicherung auf die BU-Rente
Gesetzliche Krankenversicherung
Berufsunfähigkeitsrente aus betrieblicher Altersversorgung
Bei Auszahlung wird der volle Krankenkassenbeitrag (14,8 %) abgezogen.

Versteuerung

Eine private Berufsunfähigkeitsrente ist nach § 22 EStG Nr. 1 Satz 3 Buchst. a) bb) steuerpflichtig, jedoch nicht in voller Höhe. Besteuert wird in der Regel nur der sogenannte Ertragsanteil, dessen Höhe vom Alter bei Rentenbeginn abhängt.

Die Berufsunfähigkeitsrente aus betrieblicher Altersversorgung muss nach § 5 EStG vollständig versteuert werden.

Die konkrete steuerliche Belastung kann individuell stark variieren und hängt u. a. von [:soziales:leistungen_nachteilsausgleiche|Pauschbeträgen] ab.

soziales/berufsunfaehigkeitsversicherung.1767541977.txt.gz · Zuletzt geändert: von sven

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