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soziales:erwerbsminderungsrente

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soziales:erwerbsminderungsrente [04.01.2026 09:58] – [Antragsstellung] svensoziales:erwerbsminderungsrente [14.01.2026 20:32] (aktuell) – Externe Bearbeitung 127.0.0.1
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 ==== Allgemeiner Arbeitsmarkt ==== ==== Allgemeiner Arbeitsmarkt ====
-Der allgemeine Arbeitsmarkt umfasst sämtliche zumutbaren Tätigkeiten, die üblicherweise vorkommen und für die keine besonderen beruflichen Qualifikationen erforderlich sind. +Der allgemeine Arbeitsmarkt umfasst sämtliche zumutbare Tätigkeiten, die üblicherweise vorkommen und für die keine besonderen beruflichen Qualifikationen erforderlich sind. Der zuletzt ausgeübte Beruf spielt bei der Bewertung keine Rolle. Es spielt auch keine Rolle, ob eine entsprechende Stelle tatsächlich verfügbar ist. Die bloße Existenz solcher Tätigkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ist ausreichend.
-Der zuletzt ausgeübte Beruf spielt bei der Bewertung keine Rolle. Es spielt auch keine Rolle, ob eine entsprechende Stelle tatsächlich verfügbar ist. Die bloße Existenz solcher Tätigkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ist ausreichend.+
  
-Beispiele für üblicherweise zumutbare Tätigkeiten sind Sortieren, Verpacken, einfache Montagetätigkeiten am Fließband, Reinigungsarbeiten, Warenverräumung im Lagerbereich, Kassierhilfstätigkeiten ohne komplexe Zusatzaufgaben, Call-Center-Arbeiten oder einfache Bürohilfsarbeiten wie Kopieren, Scannen, Ablage und Postsortierung.+Beispiele für üblicherweise zumutbare Tätigkeiten sind Sortieren, Verpacken, einfache Montagetätigkeiten am Fließband, Reinigungsarbeiten, Warenverräumungen im Lagerbereich, Kassierhilfstätigkeiten ohne komplexe Zusatzaufgaben, Call-Center-Arbeiten oder einfache Bürohilfsarbeiten wie Kopieren, Scannen, Ablage und Postsortierung.
  
 ==== Voraussetzungen ==== ==== Voraussetzungen ====
-Um eine Erwerbsminderung zu erhalten, sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:+Um eine Erwerbsminderungsrente zu erhalten, sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
   * Erfüllung der Mindestversicherungszeit von fünf Jahren in der Deutschen Rentenversicherung (Wartezeit)   * Erfüllung der Mindestversicherungszeit von fünf Jahren in der Deutschen Rentenversicherung (Wartezeit)
   * Mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung   * Mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung
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 ==== Antragsstellung ====   ==== Antragsstellung ====  
 Der Antrag kann online, schriftlich oder persönlich bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) gestellt werden.   Der Antrag kann online, schriftlich oder persönlich bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) gestellt werden.  
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 Die DRV prüft, ob die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Anschließend werden bei den behandelnden Ärzten ein Befundbericht (Formular S0051) und die medizinischen Unterlagen angefordert.   Die DRV prüft, ob die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Anschließend werden bei den behandelnden Ärzten ein Befundbericht (Formular S0051) und die medizinischen Unterlagen angefordert.  
  
-Sobald alle Unterlagen vorliegen, wird geprüft, ob eine Begutachtung notwendig ist. Falls dies der Fall ist, beauftragt die DRV interne oder externe medizinische Sachverständige mit der Begutachtung des Antragsstellers. In der Begutachtung werden der aktuelle gesundheitliche Zustand, die Auswirkungen im (Arbeits-)Alltag und die daraus resultierende Leistungsfähigkeit beurteilt.  +Sobald alle Unterlagen vorliegen, wird geprüft, ob eine Begutachtung notwendig ist. Falls dies der Fall ist, beauftragt die DRV interne oder externe medizinische Sachverständige mit der Begutachtung des Antragsstellers. In der Begutachtung werden der aktuelle Gesundheitszustand, die Auswirkungen im (Arbeits-)Alltag und die daraus resultierende Leistungsfähigkeit beurteilt.  
  
 Auf Grundlage aller Befundberichte und ggf. des Gutachtens prüft die Rentenversicherung den Fall.   Auf Grundlage aller Befundberichte und ggf. des Gutachtens prüft die Rentenversicherung den Fall.  
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 Der [[https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/DE/_pdf/S0051.html|Befundbericht für Ärzte (Formular S0051)]] dient der medizinischen Darstellung der Diagnosen, Befunde und relevanten Funktionseinschränkungen. Er wird von der DRV an die behandelnden Ärzte verschickt. Der [[https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/DE/_pdf/S0051.html|Befundbericht für Ärzte (Formular S0051)]] dient der medizinischen Darstellung der Diagnosen, Befunde und relevanten Funktionseinschränkungen. Er wird von der DRV an die behandelnden Ärzte verschickt.
  
-Der Befundbericht S0051 erfasst die relevanten Diagnosen sowie die medizinische Anamnese einschließlich früherer Behandlungen, Krankenhausaufenthalte und Therapien. Er fragt anschließend die funktionellen Einschränkungen in Alltag und Beruf u. a. in den Bereichen Lernen, allgemeine Aufgaben, Kommunikation, Mobilität, Selbstversorgung und häusliches Leben sowie die Lebensumstände ab.+Der Befundbericht S0051 erfasst die relevanten Diagnosen sowie die medizinische Anamnese einschließlich früherer Behandlungen, Krankenhausaufenthalte und Therapien. Er fragt anschließend die funktionellen Einschränkungen in Alltag und Beruf u.a. in den Bereichen Lernen, allgemeine Aufgaben, Kommunikation, Mobilität, Selbstversorgung und häusliches Leben sowie die Lebensumstände ab.
  
 Während Ärzte mit dem ersten Teil des Befundberichts üblicherweise keine Probleme haben, fehlt ihnen häufig die alltagsbezogene Perspektive, um die konkreten funktionellen Auswirkungen auf den Alltag beschreiben zu können. Während Ärzte mit dem ersten Teil des Befundberichts üblicherweise keine Probleme haben, fehlt ihnen häufig die alltagsbezogene Perspektive, um die konkreten funktionellen Auswirkungen auf den Alltag beschreiben zu können.
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 #@VGWORT_HTML~vg09,2a5142bc25ae4f539249ce20b7dfc8ae~@# #@VGWORT_HTML~vg09,2a5142bc25ae4f539249ce20b7dfc8ae~@#
 +
 +==== Monatliche Abzüge ====  
 +Von der Rente werden für gesetzlich Versicherte noch die Krankenversicherung (mindestens 7,3 % Stand 2026)  
 +und die Pflegeversicherung (mindestens 3,6 % Stand 2026) abgezogen.  
 +
 +Ein Rechenbeispiel:  
 +| Rente                  |  1.500,00 |                                          |  
 +| Krankenversicherung      -109,50 |  7,3 % zzgl. die Hälfte des Zusatzbeitrags  |  
 +| Pflegeversicherung      |  -54,00 |  zwischen 3,6 % und 4,2 %                   |  
 +^ Rente vor Steuern      ^  1.336,50 ^                                          ^  
 +
 +Für einen gesetzlich Versicherten betragen die Abzüge zwischen 10,9 % und 11,5 % zzgl. der Hälfte des Zusatzbeitrages..  
 +
 +==== Versteuerung ====  
 +Je nach Jahr des Rentenbeginns ist ein unterschiedlich großer Teil der Rente steuerfrei.  
 +Für Renten, die erstmalig im Jahre 2025 gezahlt wurden, bleiben 16,5 % steuerfrei (siehe [[law:estg:22|EStG §22]]).  
 +83,5 % der Rente muss versteuert werden.  
 +
 +Für Alleinstehende bleibt ein Grundfreibetrag von 12.096 € (Stand 2025).  
 +Der Freibetrag kann sich durch [[leistungen_nachteilsausgleiche|Pauschbeträge]] (z.B. GdB oder Pflege Angehöriger) erhöhen.  
 +
 +Für die Beträge, die diesen Freibetrag übersteigen, müssen Steuern gezahlt werden.
  
 ==== Weitere Information ==== ==== Weitere Information ====
 +
 +__[[https://www.sozialgerichtsbarkeit.de/entscheidungen/88639|[2012] Bundessozialgericht Aktenzeichen B 13 R 107/12 B]]__
 +
 +<wrap myindent>
 +Bestehen trotz eines vollschichtigen Leistungsvermögens im konkreten Einzelfall im Hinblick auf Lage, Verteilung, Umfang und Vorhersehbarkeit von zu erwartenden Arbeitsunfähigkeitszeiten ernsthafte Zweifel, ob der Versicherte noch unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarkts in einem Betrieb einsetzbar ist, ist eine Verweisungstätigkeit zu benennen.
 +</wrap>
 +
 +__[[https://www.sozialgerichtsbarkeit.de/entscheidungen/178645|[2025] Sozialgericht Nordhausen S 20 R 671/23]]__
 +
 +<wrap myindent>
 +Bei Post-Covid-Erkrankungen ist für die Beurteilung der Erwerbsminderung nicht die Diagnose als solche entscheidend, sondern die konkret feststellbaren funktionellen Einschränkungen
 +\\ \\
 +Das Fehlen gesicherter medizinischer Erkenntnisse oder eindeutiger labordiagnostischer Nachweise zum Post-Covid-Syndrom steht einer Anerkennung von Leistungseinschränkungen nicht entgegen
 +</wrap>
  
 __[[https://www.gegen-hartz.de/news/falsches-gutachten-kann-erwerbsminderungsrente-verhindern|[2025] Falsches Gutachten kann Erwerbsminderungsrente verhindern]]__ __[[https://www.gegen-hartz.de/news/falsches-gutachten-kann-erwerbsminderungsrente-verhindern|[2025] Falsches Gutachten kann Erwerbsminderungsrente verhindern]]__
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 <wrap myindent> <wrap myindent>
 Tipps, wie man Gutachten in Rahmen der EMR angreifen kann. Tipps, wie man Gutachten in Rahmen der EMR angreifen kann.
 +\\ \\
 +Abweichend vom Artikel empfehle ich bereits im Vorfeld eine Selbsteinschätzung zu schreiben und diese beim Antrag mitzuschicken. Das Gutachten kann dann mit der eigenen Selbsteinschätzung verglichen werden.
 +</wrap>
 +
 +__[[https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=LSG%20Baden-W%FCrttemberg&Datum=23.06.2020&Aktenzeichen=L%209%20R%201194%2F19|Heilbarkeit steht einer EMR nicht entgegen]]__
 +
 +<wrap myindent>
 +Die Behandelbarkeit einer psychischen Erkrankung ist für die Frage, ob eine quantitative Leistungsminderung vorliegt, nicht maßgeblich; sie ist allein für die Befristung bzw. die Dauer einer Rente von Bedeutung.+
 +</wrap>
 +
 +__[[https://www.sozialgerichtsbarkeit.de/entscheidungen/178921|Homeoffice kein Arbeitsmarkt]]__
 +
 +<wrap myindent>
 +Tätigkeiten im Home-Office sind keine Tätigkeiten unter üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes. Das Vorliegen von Erwerbsminderung wegen fehlender Wegefähigkeit kann nicht unter Hinweis auf die Möglichkeit einer Tätigkeit im Home-Office verneint werden.
 +[Entscheidung nur eines Sozialrechtes/erste Instanz]
 +</wrap>
 +
 +__[[https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BSG&Datum=12.12.2011&Aktenzeichen=B%2013%20R%2079%2F11%20R|Kriterien für die Wegefähigkeit]]__
 +
 +<wrap myindent>
 +Eine Wegefähigkeit liegt vor, wenn der Versicherte vier Mal am Tag Wegstrecken von über 500 m mit zumutbarem Zeitaufwand (also jeweils innerhalb von 20 Minuten) zu Fuß bewältigen und ferner zwei Mal täglich während der Hauptverkehrszeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren kann. Bei der Beurteilung der Mobilität des Versicherten sind alle ihm tatsächlich zur Verfügung stehenden Hilfsmittel (zB Gehstützen) und Beförderungsmöglichkeiten zu berücksichtigen. Dazu gehört zB auch die zumutbare Benutzung eines eigenen Kfz.
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soziales/erwerbsminderungsrente.1767517109.txt.gz · Zuletzt geändert: von sven

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