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Gesetzliche Krankenkasse

Die gesetzliche Krankenkasse spielt eine zentrale Rolle bei der Kostenübernahme medizinischer Behandlungen, Hilfsmittel und Krankengeld.

Wichtiger Hinweis zur Kommunikation

Ein zentraler Hinweis im Umgang mit Krankenkassen lautet: möglichst nicht telefonisch kommunizieren. Telefonate sind schwer nachweisbar und können zu Missverständnissen führen. Schriftliche Kommunikation per Brief oder gesichertem Online-Postfach ist in der Regel besser geeignet, um Rechte zu wahren und Aussagen belegbar zu halten.

Der Artikel Telefoniere nicht mit der Krankenkasse erläutert die Gründe für diese Empfehlung ausführlich.

Krankengeld

Nach Ablauf der 6 wöchentlichen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber kann Anspruch auf Krankengeld bestehen. Dieses wird in der Regel für maximal 78 Wochen innerhalb von drei Jahren wegen derselben Erkrankung gezahlt.

Entscheidend ist hierbei die fortlaufende, unterbrechungsfreie Krankschreibung durch den Arzt (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung). Ansonsten kann der Anspruch auf Krankengeld bei dieser Erkrankung unumkehrbar verfallen.

Reha-Anordnung während des Krankengeldbezugs

Während des Bezugs von Krankengeld kann die Krankenkasse eine medizinische Rehabilitation anregen oder anordnen. Wird ein entsprechender Antrag nicht gestellt, führt dies zur Einstellung des Krankengeldes.

Ausführliche Informationen in den Artikeln Reha und Reha-Anordnung. Betroffene sollten vor einer Antragstellung fachkundige Beratung einholen und prüfen lassen, ob eine Reha medizinisch sinnvoll und zumutbar ist.

Krankenkassenwechsel

Ein Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse ist grundsätzlich möglich und kann zu geringeren Kosten führen, wenn der Zusatzbeitrag niedriger ist.

Dabei sind jedoch wichtige Punkte zu beachten:

* Hilfsmittel wie Rollstuhl oder Pflegehilfen müssen bei der neuen Krankenkasse erneut beantragt werden. * Verordnungen für Ergo- und Physiotherapie sind vom Arzt neu auszustellen. * Genehmigungen für Off-Label-Behandlungen verfallen. * Bereits bewilligte Pflegegrade bleiben bestehen (die neue Krankenkasse beauftragt häufig erneut den Medizinischen Dienst).

Ein Wechsel kann mit erheblichem Aufwand und zusätzlichen Belastungen verbunden sein und sollte deshalb wohl überlegt sein.

Off-Label-Anwendung

Unter einer Off-Label-Anwendung versteht man den Einsatz eines Arzneimittels außerhalb der zugelassenen Indikationen, Dosierungen, Altersgruppen oder Anwendungsgebiete. Viele der bei ME/CFS eingesetzten Medikamente fallen in diese Kategorie. Krankenkassen müssen in der Regel die Kosten für diese Medikamente nicht übernehmen.

Der Artikel Off-Label-Medikamente erläutert die Hintergründe und liefert Argumentationsansätze bei der Beantragung einer Kostenübernahme.

soziales/krankenkasse.txt · Zuletzt geändert: von sven

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