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Pflegegrad
Ein Pflegegrad beschreibt, wie stark eine Person aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigungen in ihrer Selbstständigkeit oder ihren Fähigkeiten eingeschränkt ist und wie hoch der daraus entstehende Unterstützungs- und Pflegebedarf ausfällt.
Die Einstufung erfolgt durch die Pflegekasse auf Grundlage einer Pflegebegutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD). Dabei werden unter anderem die Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, die Selbstversorgung sowie der Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen bewertet. Je nach Grad der Beeinträchtigung erfolgt die Einordnung in einen Pflegegrad von 1 bis 5, aus dem sich unterschiedliche Leistungen der Pflegeversicherung ergeben. Pflegegradrechner als PDF-Datei|
Pflegebegutachtung
Der Artikel Pflegebegutachtung geht ausführlich auf die Situation einer Pflegebegutachtung ein.
Leistungen
Der Artikel Leistungen gibt eine Übersicht über die möglichen Leistung der einzelnen Pflegegrade.
Anlaufstellen
Falls du Hilfe benötigst, gibt es verschiedene Anlaufstellen:
- Pflegestützpunkte bieten Hilfesuchenden kostenlose Beratung und Unterstützung
- Sozialvereine wie Sozialverband Deutschland oder VDK, Mitgliedschaft notwendig.