soziales:schwerbehinderung:erfolgsaussichten
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| Bevor man den Klageweg bestreitet, sollte man sich jedoch mit den gesetzlichen Grundlagen vertraut machen, um keine überzogenen Forderungen bezüglich der [[hoehe|Höhe des GdB]] und den möglichen Merkzeichen zu stellen. | Bevor man den Klageweg bestreitet, sollte man sich jedoch mit den gesetzlichen Grundlagen vertraut machen, um keine überzogenen Forderungen bezüglich der [[hoehe|Höhe des GdB]] und den möglichen Merkzeichen zu stellen. | ||
| - | === Details === | + | ==== Statistische |
| Die dargestellten Daten stammen aus dem Regierungsbezirk Münster und beziehen sich auf das Jahr 2023. Die Daten stammen aus einer meiner [[https:// | Die dargestellten Daten stammen aus dem Regierungsbezirk Münster und beziehen sich auf das Jahr 2023. Die Daten stammen aus einer meiner [[https:// | ||
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| Kommt es nach einem erfolglosen Widerspruch zur Klage vor dem Sozialgericht, | Kommt es nach einem erfolglosen Widerspruch zur Klage vor dem Sozialgericht, | ||
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| Allein anhand dieser erfassten Zahlen ergibt sich eine Mindesterfolgsquote von rund 50 % im Klageverfahren. Dabei ist zu berücksichtigen, | Allein anhand dieser erfassten Zahlen ergibt sich eine Mindesterfolgsquote von rund 50 % im Klageverfahren. Dabei ist zu berücksichtigen, | ||
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| + | ====== Bestimmung des GdB im Klage-Verfahren ====== | ||
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| + | Für die Bestimmung des GdB im Klage-Verfahren hat das Bundessozialgericht eine ständige Rechtssprechung (z.B. [[https:// | ||
| + | etabliert: | ||
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| + | <WRAP center round law 100%> | ||
| + | Liegen [...] mehrere Beeinträchtigungen der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft vor, wird der GdB gemäß [[law: | ||
| + | Dies hat in drei Schritten zu erfolgen: | ||
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| + | * Im ersten Schritt sind die einzelnen nicht nur vorübergehenden Gesundheitsstörungen im Sinne von regelwidrigen (von der Norm abweichenden) Zuständen (vgl [[law: | ||
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| + | * Im zweiten Schritt sind diese den in der Anlage zu [[law: | ||
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| + | * Im dritten Schritt ist - in der Regel ausgehend von der Beeinträchtigung mit dem höchsten Einzel-GdB (Teil A Nr 3 Buchst c VMG) - in einer Gesamtschau unter Berücksichtigung der wechselseitigen Beziehungen der einzelnen Beeinträchtigungen der Gesamt-GdB zu bilden (Teil A Nr 3 Buchst d VMG). | ||
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| + | Die auf diese Weise vorzunehmende Bemessung des GdB ist grundsätzlich tatrichterliche Aufgabe. | ||
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| + | Dabei müssen die Tatsachengerichte bei der Feststellung der einzelnen nicht nur vorübergehenden Gesundheitsstörungen (erster Schritt) in der Regel ärztliches Fachwissen heranziehen. | ||
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| + | Bei der Bemessung der Einzel-GdB und des Gesamt-GdB kommt es indessen nach [[law: | ||
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| + | ==== Weitere Information ==== | ||
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| + | In Herabsetzungsverfahren sind die für das Schwerbehindertenrecht zuständigen Behörden beweispflichtig für die die GdB-Absenkung rechtfertigende wesentliche Änderung der Verhältnisse | ||
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| + | Auch bei einem neuen GdB-Bescheid (Herabsetzung oder Rücknahme) besteht der Anspruch auf Ausstellung bzw. Verlängerung des Schwerbehindertenausweises, | ||
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| + | <wrap myindent> | ||
| + | Ein Bescheid über die Herabsetzung des Grades der Behinderung, | ||
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| + | Eine Herabsetzung des GdB ist grundsätzlich nur für die Zukunft nach § 48 Abs. 1 Satz 1 SGB X zulässig; eine rückwirkende Herabsetzung setzt die strengeren Voraussetzungen des § 48 Abs. 1 Satz 2 SGB X voraus. | ||
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| + | Nach Beseitigung der unzulässigen Rückwirkung bleibt ein rechtmäßiger Restverwaltungsakt bestehen, wenn sich die gesundheitlichen Verhältnisse wesentlich gebessert haben und deshalb der GdB künftig niedriger festzusetzen ist. | ||
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soziales/schwerbehinderung/erfolgsaussichten.1766946695.txt.gz · Zuletzt geändert: von sven
