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| soziales:schwerbehinderung:merkzeichen_ag [01.02.2026 13:00] – Externe Bearbeitung 127.0.0.1 | soziales:schwerbehinderung:merkzeichen_ag [29.05.2026 11:39] (aktuell) – Externe Bearbeitung 127.0.0.1 | ||
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| Sturzgefahr rechtfertigt das Merkzeichen „aG“ nur dann, wenn diese Gefahr wegen der Häufigkeit und/oder den drohenden Folgen der Stürze so ausgeprägt ist, dass der Betroffene aus der objektiven und medizinisch begründeten Sicht eines verständigen behinderten Menschen dauerhaft auf einen Rollstuhl angewiesen ist | Sturzgefahr rechtfertigt das Merkzeichen „aG“ nur dann, wenn diese Gefahr wegen der Häufigkeit und/oder den drohenden Folgen der Stürze so ausgeprägt ist, dass der Betroffene aus der objektiven und medizinisch begründeten Sicht eines verständigen behinderten Menschen dauerhaft auf einen Rollstuhl angewiesen ist | ||
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| nämlich nur mit fremder Hilfe oder nur mit großer Anstrengung. | nämlich nur mit fremder Hilfe oder nur mit großer Anstrengung. | ||
| Wer diese Voraussetzung - praktisch von den ersten Schritten außerhalb seines Kraftfahrzeuges an - erfüllt, qualifiziert sich für den entsprechenden Nachteilsausgleich (insbesondere Parkerleichterungen) auch dann, wenn er gezwungenermaßen auf diese Weise längere Wegstrecken zurücklegt." | Wer diese Voraussetzung - praktisch von den ersten Schritten außerhalb seines Kraftfahrzeuges an - erfüllt, qualifiziert sich für den entsprechenden Nachteilsausgleich (insbesondere Parkerleichterungen) auch dann, wenn er gezwungenermaßen auf diese Weise längere Wegstrecken zurücklegt." | ||
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