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Mythos Verschlimmerungsantrag

Viele Menschen wissen nicht, dass es den Begriff „Verschlimmerungsantrag“ offiziell nicht gibt.

Stattdessen handelt es sich immer um einen Antrag auf Neufeststellung des GdB.

Bei dessen Prüfung wird der Grad der Behinderung (GdB) auf Grundlage der aktuellen medizinischen Unterlagen und Befundberichte neu bewertet. Dabei betrachtet die zuständige Behörde nicht nur die neu hinzugekommenen oder verschlechterten Beeinträchtigungen, sondern die gesundheitliche Gesamtsituation.

Dies kann sowohl zu einer Erhöhung als auch zu einer Verringerung des GdB führen. Auch bisher anerkannte Teil-GdB können überprüft und neu eingeordnet werden, wenn sich der Gesundheitszustand verändert hat oder ältere Bewertungen nicht mehr den aktuellen Verhältnissen entsprechen.

Daher sollte vor der Antragstellung sorgfältig abgewogen werden, ob eine realistische Chance auf eine Erhöhung besteht und ob das Risiko einer möglichen Herabstufung vertretbar ist. Hilfreich ist es, vorab einen Blick in die Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV) zu werfen. Dort ist geregelt, welche GdB-Spannen für bestimmte Funktionsbeeinträchtigungen vorgesehen sind. Anhand der aus den jeweiligen Erkrankungen resultierenden Einschränkungen lässt sich so besser einschätzen, welcher GdB grundsätzlich möglich ist und ob ein Antrag Aussicht auf Erfolg haben kann. Der Artikel GdB-Höhe liefert eine GdB, die in Rahmen von Gerichtsprozessen festgelegt wurden.

soziales/schwerbehinderung/mythos_verschlimmerungsantrag.txt · Zuletzt geändert: von sven

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