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Mythos Verschlimmerungsantrag

Viele Menschen wissen nicht, dass es den Begriff „Verschlimmerungsantrag“ offiziell nicht gibt.

Stattdessen gibt es immer einen Antrag auf Neufeststellung des GdB.

Bei der Prüfung wird der Grad der Behinderung (GdB) neu bewertet. Dies geschieht auf Basis der aktuellen medizinischen Unterlagen und Berichte. Die zuständige Behörde schaut sich nicht nur neue oder schlechter gewordene Beeinträchtigungen an, sondern auch die gesamte gesundheitliche Situation.

Das Ergebnis kann eine Erhöhung oder eine Verringerung des GdB sein. Auch bereits anerkannte Teil-GdB können überprüft und neu eingeordnet werden, wenn sich der Gesundheitszustand verändert hat oder alte Bewertungen nicht mehr stimmen.

Deshalb sollte man vor der Antragstellung genau überlegen, ob es eine realistische Chance auf eine Erhöhung gibt. Außerdem sollte man das Risiko einer möglichen Herabstufung bedenken. Hilfreich ist es, vorher einen Blick in die Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV) zu werfen. Dort steht, welche GdB-Spannen für bestimmte Beeinträchtigungen vorgesehen sind. Anhand dieser Infos kann man besser einschätzen, welcher GdB möglich ist und ob ein Antrag Erfolg haben kann. Der Artikel GdB-Höhe enthält GdB, die in Gerichtsurteilen festgelegt wurden.

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