Sozialgesetzbuch (SGB) Viertes Buch (IV) - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung - (Artikel I des Gesetzes vom 23. Dezember 1976, BGBl. I S. 3845) (SGB 4)

Ausfertigungsdatum:: 1976-12-23

Fundstelle:: BGBl I: 1976, 3845

Neugefasst durch:: Bek. v. 12.11.2009 I 3710, 3973; 2011 I 363; Zuletzt geändert durch:: Art. 6a G v. 25.2.2025 I Nr. 63

Paragraphen

Erster Abschnitt - Grundsätze und Begriffsbestimmungen

Erster Titel - Geltungsbereich und Umfang der Versicherung

Zweiter Titel - Beschäftigung und selbständige Tätigkeit

Dritter Titel - Arbeitsentgelt und sonstiges Einkommen

Vierter Titel - Einkommen beim Zusammentreffen mit Renten wegen Todes

Fünfter Titel - Verarbeitung der Versicherungsnummer

Siebter Titel - Betriebsnummer

Zweiter Abschnitt - Leistungen und Beiträge

Erster Titel - Leistungen

Zweiter Titel - Beiträge

Dritter Abschnitt - Meldepflichten des Arbeitgebers, Gesamtsozialversicherungsbeitrag

Erster Titel - Meldungen des Arbeitgebers und ihre Weiterleitung

Zweiter Titel - Verfahren und Haftung bei der Beitragszahlung

Dritter Titel - Auskunfts- und Vorlagepflicht, Prüfung, Schadensersatzpflicht und Verzinsung

Vierter Abschnitt - Träger der Sozialversicherung

Erster Titel - Verfassung

Zweiter Titel - Zusammensetzung, Wahl und Verfahren der Selbstverwaltungsorgane, Versichertenältesten und Vertrauenspersonen

Dritter Titel - Haushalts- und Rechnungswesen

Vierter Titel - Vermögen

Fünfter Titel - Aufsicht

Fünfter Abschnitt - Versicherungsbehörden

Sechster Abschnitt - Verarbeitung von elektronischen Daten in der Sozialversicherung

Erster Titel - Übermittlung von Daten zur und innerhalb der Sozialversicherung

Zweiter Titel - Verarbeitung der Daten der Arbeitgeber durch die Sozialversicherungsträger

Dritter Titel - Übermittlung von Daten im Lohnnachweisverfahren der Unfallversicherung

Siebter Abschnitt - Informationsangebote in den Meldeverfahren der sozialen Sicherung

Achter Abschnitt - Elektronisches Antrags- und Bescheinigungsverfahren

Neunter Abschnitt - Aufbewahrung von Unterlagen

Zehnter Abschnitt - Bußgeldvorschriften

Elfter Abschnitt - Übergangsvorschriften

Verweis