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Merkzeichen H
Zusammenfassung
Das Merkzeichen H steht für „Hilflosigkeit“. Es bedeutet, dass eine Person ständig Hilfe, überwacht oder Anleitung von anderen braucht, um wichtige Dinge im Alltag zu schaffen.
Beispiele sind:
- An- und Auskleiden,
- Essen,
- Körperpflege,
- Toilettengang.
Die Hilfe muss immer gebraucht werden, nicht nur manchmal. Der Bedarf an Hilfe muss groß sein.
Ein Pflegegrad von 4 oder 5 kann ein Hinweis auf das Merkzeichen H sein. Die Anforderungen für Pflegegrad und Merkzeichen H sind aber unterschiedlich und müssen unabhängig geprüft werden.
Rechtlicher Rahmen
VersMed Teil A: 4. Hilflosigkeit
b) Hilflos sind Menschen, die durch gesundheitliche Probleme - laut dem Sozialgesetzbuch (SGB IX) - nicht nur vorübergehend Hilfe brauchen. Diese Hilfe ist notwendig für wichtige Dinge im Alltag, die jeden Tag wiederkommen. Es zählt auch als hilflos, wenn jemand Hilfe braucht, um überwacht oder angeleitet zu werden. Es reicht auch, wenn die Hilfe nicht ständig gegeben werden muss, aber immer bereitstehen muss.
c) Wichtige Dinge im Alltag sind zum Beispiel: An- und Auskleiden, Essen, Körperpflege, Toilettengang. Auch Bewegung, geistige Anregung und Möglichkeiten zur Kommunikation sind wichtig. Hilflosigkeit kann auch vorliegen, wenn jemand mit psychischen oder geistigen Schwierigkeiten Hilfe braucht, um bestimmte Aufgaben zu machen, auch wenn das nicht immer offensichtlich ist. Eine ständige Bereitschaft zur Hilfe ist nötig, wenn oft und unvermittelt Hilfe wegen akuter Lebensgefahr notwendig wird.
d) Der Umfang der benötigten Hilfe muss groß sein. Dies ist der Fall, wenn oft für viele wiederkehrende Aufgaben Hilfe benötigt wird. Einzelne Aufgaben, auch wenn sie lebenswichtig sind, reichen nicht aus. Tätigkeiten, die nichts mit der Pflege zu tun haben, zählen nicht.
Zusammenhang zwischen Merkzeichen H und Pflegegrad
Die Bezirksregierung Münster, die für den Antrag auf Schwerbehinderung in NRW zuständig ist, erklärt auf ihrer Webseite:
Bei Pflegegrad 1 und 2 sind die Kriterien für das Merkzeichen H meistens nicht erfüllt.
Bei Pflegegrad 3 ist eine genaue Prüfung nötig. Eine Hilflosigkeit kann festgestellt werden, wenn bei den Modulen 1 (Mobilität), 2 (Kommunikation), 4 (Selbstversorgung) und 6 (Gestaltung des Alltagslebens) ein hoher Hilfebedarf besteht oder eine ständige Bereitschaft zur Hilfe nötig ist.
Bei Pflegegrad 4 und 5 kann man in der Regel davon ausgehen, dass die Kriterien für das Merkzeichen H erfüllt sind. Es wird jedoch immer eine Einzelfallprüfung gemacht, die zu anderen Ergebnissen führen kann.
Argumentationshilfe bei ME/CFS
Bei ME/CFS ist wichtig zu wissen, dass die Hilflosigkeit nicht nur durch sichtbare Probleme verursacht wird. Es wird auch durch starke Erschöpfung, neurologische Probleme und fehlende Erholung verstärkt. Betroffene können viele Dinge nur mit großer Anstrengung und oft mit längeren Verschlechterungen machen – also nicht ohne Hilfe. Wichtig ist, dass der Hilfebedarf dauerhaft besteht, auch wenn es tageszeitliche oder phasenweise Schwankungen gibt.
Zur Begründung des Merkzeichens H sollte klar gesagt werden, dass:
- die eigenständige Erledigung der Grundbedürfnisse oft nicht möglich ist,
- ohne Hilfe eine große Gesundheitsgefahr besteht,
- und eine ständige Bereitschaft zur Hilfe nötig ist, weil sich der Zustand schnell verschlechtern kann.
Ärztliche Atteste und Pflegedokumentationen sollten diesen Bedarf genau beschreiben: wie oft und wie viel Hilfe nötig ist, welche Arbeiten ganz übernommen werden müssen und wie sich Überanstrengung auswirkt.
Gerade bei schwerer oder sehr schwerer ME/CFS kann der Hilfebedarf dem von stark eingeschränkten Personen entsprechen. Dies sollte gegenüber der Behörde betont und durch ärztliche Atteste bestätigt werden. Wenn viel Überwachung und Anleitung nötig sind, sollte dies auch erklärt werden.