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Urteile
Übersicht über Urteile und Beschlüsse.
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- Versicherten stehen Aktivrollstühle zu, wenn sie im Nahbereich nicht anders laufen können.
- Haben sie schon einen Elektrorollstuhl, haben sie trotzdem Anspruch auf einen Aktivrollstuhl, weil man damit nicht selbstständig im Nahbereich unterwegs sein kann.
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- - Die Krankenkasse muss motorunterstützte Mobilitätshilfen bereitstellen, wenn eine zumutbare Erschließung des Nahbereichs andernfalls nicht möglich ist.
- - Ob der Nahbereich nur mit motorunterstützten Hilfen zumutbar erreicht werden kann, hängt von den örtlichen Gegebenheiten ab.
Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (BGG)
§ 10 Gestaltung von Bescheiden und Vordrucken
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- Blinde und sehbehinderte Menschen haben das Recht auf barrierefreie Kommunikation mit Behörden.
- Wenn eine Behörde keine Barrierefreiheit bieten kann, besteht das Recht, Dokumente per einfacher E-Mail zu erhalten.
- Für den E-Mail-Versand muss die betroffene Person ihr Einverständnis nach DSGVO gegeben haben.
Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz - (SGB 10)
§ 52 Hemmung der Verjährung durch Verwaltungsakt
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- Eine erfolglose Pfändung ist eine behördliche Maßnahme. Sie lässt die Verjährung nach SGB X beginnen. Ob die Pfändung erfolgreich war, spielt keine Rolle.
- Mahnungen und Zahlungserinnerungen sind keine behördlichen Maßnahmen und unterbrechen die Verjährung nicht. Sie sind nur Vorbedingungen ohne eigene Regelung.
- Die dreijährige Verjährungsfrist erfordert eine eigenständige Verwaltungsmaßnahme.
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- Leistungen bei nicht-erwerbsmäßiger Angehörigenersatzpflege sind nicht auf einen Tageshöchstsatz beschränkt.
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- - Verhinderungspflege nach SGB XI erfordert einen vorübergehenden und dringenden Ausfall einer Pflegeperson; sie darf nicht Teil eines dauerhaften Pflegekonzepts sein.
- - Geplante oder regelmäßige Ausfälle sind kein Verhinderungsfall.
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- Ein Widerspruch gegen einen Bescheid der Krankenkasse hat keine aufschiebende Wirkung, kann aber vorübergehend angeordnet werden, wenn Zweifel bestehen.
- Versicherte müssen ihre Hilfebedürftigkeit nicht durch Bescheide von Jobcentern nachweisen; die Krankenkasse muss selbst ermitteln.
- Eine Aufrechnung ist unzulässig, wenn sie Hilfebedürftigkeit schafft und die Krankenkasse ihr Ermessen nicht richtig ausübt.
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- Genehmigung einer Off-Label Behandlung mit Immunglobulinen.
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- Verordnung mit Dekristol 20.000 Weichkapseln (Vitamin D).
§ 51 Wegfall des Krankengeldes, Antrag auf Leistungen zur Teilhabe
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- Ein Widerspruch gegen die Aufforderung der Krankenkasse zur Stellung eines Rehabilitationsantrags hemmt nicht die Frist oder den Anspruch auf Krankengeld, wenn die Aufforderung später bestätigt wird.
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- Reha-Aufforderungen erfolgen nur mit Gutachten.
§ 43 Rente wegen Erwerbsminderung
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- Bestehen Zweifel, ob jemand den üblichen Arbeitsbedingungen noch gewachsen ist, muss eine alternative Tätigkeit genannt werden.
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- Tipps, wie man Gutachten anfechten kann.
- Empfehlenswert ist, im Vorfeld eine Selbsteinschätzung zu schreiben und mit dem Antrag zu schicken.
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- Bei Post-COVID ist nicht die Diagnose entscheidend, sondern die feststellbaren Einschränkungen.
- Fehlende medizinische Beweise schließen die Anerkennung von Einschränkungen nicht aus.
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- Ob eine psychische Erkrankung behandelbar ist, ist nicht wichtig für die Frage einer Leistungsminderung; es ist wichtig für die Dauer einer Rente.
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- Arbeiten im Homeoffice gelten nicht als Arbeiten unter normalen Marktbedingungen. Eine Erwerbsminderung wegen fehlender Wegefähigkeit kann nicht mit der Möglichkeit eines Homeoffice abgelehnt werden.
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- Eine Wegefähigkeit liegt vor, wenn jemand vier Mal täglich über 500 m zu Fuß gehen kann und zwei Mal täglich mit öffentlichen Verkehrsmitteln fährt. Alle Hilfe- und Transportmittel sind dabei zu berücksichtigen.
§ 200 Einschränkung der Übermittlungsbefugnis
§ 56 Voraussetzungen und Höhe des Rentenanspruchs
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- 1. Unfallversicherungsträger und Gerichte müssen den aktuellen medizinischen Stand beachten; sie müssen bei fehlender Sachkunde medizinische Hilfe holen.
- 2. Ein Zusammenhang zwischen einer COVID-19-Infektion und dauerhaften Gesundheitsproblemen ist nicht ausgeschlossen, wenn dies hinreichend nachgewiesen ist.
- 3. Unfallversicherungsträger sollten allgemeine Kriterien für die Bewertung von Long/Post-COVID entwickeln; fehlt eine solche Bewertung, kann das Gericht den Rechtsstreit zurück an den Unfallversicherungsträger geben.
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- Eine Berufsgenossenschaft kann nicht behaupten, Gesundheitsprobleme könnten nicht mit COVID-19 zusammenhängen, wenn es bereits medizinische Leitlinien dazu gibt.
§ 152 Feststellung der Behinderung, Ausweise
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- Auch bei einem neuen GdB-Bescheid bleibt der Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis bestehen, solange Widerspruch oder Klage läuft.
§ 229 Persönliche Voraussetzungen
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- „aG“ erfordert keinen fast vollständigen Verlust der Gehfähigkeit.
- Entscheidend ist, unter welchen Bedingungen sich jemand außerhalb seines Fahrzeugs bewegen kann, ob mit großer Anstrengung oder Hilfe.
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- Für das Merkzeichen „aG“ sind besondere Erschöpfungszustände erforderlich, die mit den Erschöpfungen bei schwerbehinderten Menschen vergleichbar sind.
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- Für das Merkzeichen „aG“ ist relevant, wie gut jemand sich in der Umgebung nach dem Verlassen eines Fahrzeugs bewegen kann.
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- Sturzgefahr rechtfertigt das Merkzeichen „aG“ nur, wenn es für eine verständliche Person schwer einzuschätzen ist, wie oft der Betroffene stürzt.
18. Haltungs- und Bewegungsorgane, rheumatische Krankheiten
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- Long-Covid ist nicht mit einem gesonderten Teil-GdB zu bewerten. Die Symptome müssen im Einzelfall beurteilt werden.
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- CFS wird anhand der funktionalen Auswirkungen bewertet. Es ist keine psychische Erkrankung.
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- 1. Das Post-Covid-Syndrom wird anhand der funktionalen Auswirkungen bewertet.
- 2. Es wird festgestellt, wie die „Behinderung“ die Teilhabe des Klägers beeinträchtigt.
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- CFS wird anhand der funktionalen Auswirkungen bewertet. Es ist keine psychische Erkrankung.
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- Das Post-Covid-Syndrom wird anhand der funktionalen Auswirkungen bewertet.
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- Der Verfassungsgerichtshof sagt, dass technische Schwierigkeiten bei Videoverhandlungen nicht einfach so ignoriert werden dürfen.
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- Liegt ein Zeitraum von fast acht Monaten zwischen Untersuchung und Gutachten, ist dieses nicht mehr verwertbar.
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- Bei mehreren Gutachten muss das Gericht nur dann weitere Beweise anfordern, wenn die bestehenden Gutachten grobe Fehler haben oder Zweifel an der Sachkunde der Gutachter bestehen.
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- Es besteht keine Pflicht zur Beauftragung von Fachärzten bei Gutachten.
- Das Gericht hat Spielraum in der Auswahl der Gutachter.
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- Die Kasse muss den Großteil der benötigten Präparate bezahlen.
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- Informationen zum Urteil des BSG zur Kostenübernahme von Off-Label-Medikamenten.
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- Es besteht keine Pflicht zur Beauftragung von Fachärzten bei Gutachten.
- Das Gericht hat Spielraum in der Auswahl der Gutachter.
Abgrenzung: GdB, PG, EMR und BU
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- Ein Pflegegrad sagt nichts über die Arbeitsfähigkeit auf dem Markt aus.
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- Pflegegutachten belegen nicht immer eine reduzierte Erwerbsfähigkeit. Pflegebedürftigkeit wird anders beurteilt als Erwerbsminderung.
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- Die Schwere einer Erkrankung ist nicht allein entscheidend für Pflegebedürftigkeit.
Berufsunfähigkeitsversicherung
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- Entscheidung über Berufsunfähigkeitsrente eines Versorgungsamtes.
Erwerbsminderungsrente bei ME/CFS
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- Bestehen Zweifel an der Arbeitsfähigkeit, ist eine andere Tätigkeit zu benennen.
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- Der Grad der Behinderung sagt nichts über die berufliche Einsetzbarkeit aus.
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- Mehrere kleine Einschränkungen können zusammen schwerwiegende Zweifel an der Arbeitsfähigkeit hervorrufen.
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- Pflegegrad sagt nichts über die Arbeitsfähigkeit aus.
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- Tipps, wie man Gutachten anfechten kann.
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- Bei Post-Covid sind nicht die Diagnosen entscheidend, sondern die Einschränkungen.
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- Das Pflegegutachten belegt nicht immer eine Erwerbsminderung.
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- Es besteht keine Pflicht zur Beauftragung von Fachärzten bei Gutachten.
- Das Gericht hat Spielraum bei der Auswahl der Gutachter.
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- Pflegegrad sagt nichts über die Arbeitsfähigkeit auf dem Markt aus.
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- Pflegegutachten belegen nicht immer eine Erwerbsminderung.
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- Die Schwere der Erkrankung alleine ist nicht entscheidend.
Reha-Aufforderung durch die Krankenkasse oder Arbeitsagentur
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- Widerspruch gegen Reha-Antrag hat keine aufschiebende Wirkung, wenn später bestätigt wird.
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- Reha-Aufforderungen erfolgen nur mit Gutachten.
Schwerbehinderung und Grad der Behinderung (GdB)
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- In Verfahren zur Herabsetzung des GdB sind die Behörden beweispflichtig.
GdB, Erfolgsaussichten Widerspruch & Klage
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- Es besteht keine Pflicht zur Beauftragung von Fachärzten bei Gutachten.
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- In Verfahren zur Herabsetzung des GdB sind die Behörden beweispflichtig.
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- Eine Herabsetzung des GdB ist nur für die Zukunft erlaubt.
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- Bei neuem GdB-Bescheid bleibt der Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis bestehen.
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- In Verfahren zur Herabsetzung des GdB sind die Behörden beweispflichtig.
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- Eine Herabsetzung des GdB kann rechtlich nur für die Zukunft geschehen.
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- „aG“ erfordert keinen fast vollständigen Verlust der Gehfähigkeit.
- Wichtig ist, unter welchen Bedingungen sich jemand außerhalb des Fahrzeugs bewegen kann.
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- Für die Vergabe des Merkmals „aG“ sind spezielle Erschöpfungszustände notwendig.
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- Für das Merkmal „aG“ ist entscheidend, wie gut man sich im öffentlichen Raum bewegen kann.
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- Sturzgefahr ist nur dann relevant, wenn sie ernsthafte Bedenken auslöst.
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- Schwerbehindertenausweise sind in der Regel befristet. Unbefristete Ausweise gibt es nur in besonderen Fällen.
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- Anforderungen an ein ärztliches Gutachten.
- Ein Gutachten muss alle medizinischen Aspekte enthalten, um die Beurteilung zu ermöglichen.