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Stromkostenerstattung

Die Stromkostenerstattung hilft Menschen, wenn sie besondere Geräte brauchen. Diese Geräte kosten Strom. Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen die Stromkosten für diese Geräte.

Einige Beispiele für solche Geräte sind:

  • Beatmungsgeräte
  • Elektrische Rollstühle
  • Pflegebetten
  • Inhalationsgeräte
  • CPAP-Geräte für die Behandlung von Schlafapnoe

Laut einem Urteil des Bundessozialgerichts vom 06.02.1997 - 3 RK 12/96 müssen die Krankenkassen die Stromkosten für diese Geräte übernehmen. Die Krankenkassen sollen sicherstellen, dass die Patienten die Geräte wie gedacht nutzen können. Dazu gehören auch die Stromkosten.

Abrechnung mit der Krankenkasse

Versicherte müssen einen Antrag bei ihrer Krankenkasse stellen. Der Antrag ist für die Erstattung der Stromkosten:

Einige Krankenkassen zahlen die Stromkosten als feste Summe. Andere wollen die genauen Kosten wissen und berechnen sie individuell.

Wenn die Krankenkasse eine feste Summe zahlt, sollte man überprüfen, ob diese Summe ausreichend ist, um die tatsächlichen Kosten zu decken. Falls nicht, kann man einen Antrag auf eine individuelle Berechnung stellen. Dafür braucht man genaue Informationen über den Stromverbrauch, die Nutzungsdauer und die Stromkosten.


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