Stromkostenerstattung
Die Stromkostenerstattung für Hilfsmittel beschreibt den Anspruch gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen, die Stromkosten von Hilfsmitteln zu erstatten.
Beispiele für relevante Hilfsmittel sind:
- Beatmungsgeräte
- Elektrische Rollstühle
- Pflegebetten
- Inhalationsgeräte
- CPAP-Geräte zur Schlafapnoetherapie
Nach dem Urteil des Bundessozialgerichts vom 06.02.1997 - 3 RK 12/96 sind die gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet, den bestimmungsgemäßen Gebrauch der verschriebenen Hilfsmittel zu ermöglichen. Dies umfasst laut dem Urteil auch die Stromkosten.
Abrechnung mit der Krankenkasse
Versicherte müssen bei ihrer Krankenkasse einen Antrag auf Erstattung der Stromkosten stellen:
Einige Krankenkassen vergüten die Stromkosten als Pauschale, andere bestehen auf eine individuelle Berechnung der Kosten.
Bei einer pauschalen Abrechnung sollte geprüft werden, ob die Pauschale die tatsächlichen Kosten abdecken. Ggf. sollte ein Antrag auf eine individuelle Berechnung nachgereicht werden. Hierzu sollten belastbare Informationen über den Stromverbrauch, Nutzungsdauer und Stromkosten eingereicht werden.
