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Parkausweise
Menschen, die Schwierigkeiten beim Gehen haben, können in Deutschland besondere Parkrechte bekommen. Diese Rechte sind in verschiedenen Parkausweisen enthalten. Jeder Parkausweis hat andere Regeln, wie lange er gilt und was man damit machen kann. Die Gesetze dafür sind in § 46 Abs. 1 StVO geregelt.
| Parkausweis | Gültigkeit | Zielgruppe | Behindertenparkplätze |
|---|---|---|---|
| Blauer Parkausweis | Deutschland & EU | Menschen mit sehr schweren Gehbehinderungen Merkzeichen aG oder Bl | Ja |
| Oranger Parkausweis | Deutschland | Menschen mit schwerer Gehbehinderung, die nicht „aG“ haben | Nein |
| Weißer Parkausweis | Sachsen-Anhalt | Vorübergehende schwere Gehbehinderung | Ja (in Sachsen-Anhalt) |
| Gelber Parkausweis | SH, MV, RP | Menschen, die nicht weiter als 100 Meter gehen können | Nein |
Blauer Parkausweis
Der blaue Parkausweis ist der einzige Behindertenparkausweis, der in der EU anerkannt wird.
Man bekommt den blauen Parkausweis normalerweise, wenn man:
- eine außergewöhnliche Gehbehinderung hat (Merkzeichen aG)
- blind ist (Merkzeichen Bl)
- andere ähnliche schwere Einschränkungen hat (zum Beispiel beidseitige Amelie)
Man braucht dafür einen Schwerbehindertenausweis mit dem richtigen Merkzeichen.
Parkerleichterungen:
- Man darf auf Behindertenparkplätzen mit dem Rollstuhl-Symbol parken.
- Es gibt weitere Parkerleichterungen nach § 46 StVO (zum Beispiel in Haltverbotszonen oder wenn man länger parken muss, je nach Stadt).
Oranger Parkausweis
Der orange Parkausweis gilt in ganz Deutschland, aber man darf damit nicht auf Behindertenparkplätzen mit dem Rollstuhl-Symbol parken.
Typische Voraussetzungen sind:
- Merkzeichen G mit hohen GdB-Werten
- schwere Probleme mit den Beinen
- bestimmte chronische Krankheiten mit hohem Grad der Behinderung
Parkerleichterungen:
- Man darf im eingeschränkten Haltverbot parken.
- Man darf länger an Parkscheinautomaten parken.
- Man kann in Bewohnerparkzonen parken (Regeln sind von Stadt zu Stadt unterschiedlich).
Weißer Parkausweis
Der weiße Parkausweis ist eine besondere Regelung in Sachsen-Anhalt.
Voraussetzungen sind:
- vorübergehende Probleme beim Gehen
- zum Beispiel nach einer Operation, einem Unfall oder einer schweren Krankheit
- gilt für maximal 6 Monate
- man braucht keinen Schwerbehindertenausweis
Parkerleichterungen:
- Man hat die gleichen Parkerleichterungen wie mit dem blauen Parkausweis.
- Man darf auf Behindertenparkplätzen parken.
- Gilt nur in Sachsen-Anhalt.
Gelber Parkausweis
Der gelbe Parkausweis gilt für mehr Menschen, ist aber nur in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz gültig.
Voraussetzungen:
- Merkzeichen G mit einem Grad der Behinderung von mindestens 70 und
- man kann maximal 100 Meter gehen
oder
- man hat große vorübergehende Probleme (zum Beispiel nach einer Operation, einem Unfall oder einer Krankheit) oder eine nicht offiziell anerkannte dauerhafte Einschränkung
- und kann maximal 100 Meter gehen.
Manchmal braucht man keinen Schwerbehindertenausweis.
Parkerleichterungen:
- Ähnlich wie beim orangen Parkausweis.
- Keine Erlaubnis, auf Behindertenparkplätzen mit einem Rollstuhl-Symbol zu parken.
- Gilt nur in den genannten Bundesländern.
