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Parkausweise
Menschen mit schweren Einschränkungen in der Bewegung können in Deutschland Parkausweise bekommen. Diese Ausweise helfen beim Parken und sind unterschiedlich. Die Regeln dafür stehen im Gesetz § 46 Abs. 1 StVO.
| Parkausweis | Gültigkeit | Zielgruppe | Behindertenparkplätze |
|---|---|---|---|
| Blauer Parkausweis | Deutschland & EU | Schwerste Einschränkungen in der Bewegung Merkzeichen aG oder Bl | Ja |
| Oranger Parkausweis | Deutschland | Schwere Gehbehinderung, aber nicht „aG“ | Nein |
| Weißer Parkausweis | Sachsen-Anhalt | Vorübergehende schwere Gehbehinderung | Ja (in Sachsen-Anhalt) |
| Gelber Parkausweis | SH, MV, RP | Erweiterte Gruppe mit Gehstrecken unter 100 Meter | Nein |
Blauer Parkausweis
Der blaue Parkausweis ist der einzige, der in der EU anerkannt wird.
Er wird meistens für folgende Personen ausgestellt:
- außergewöhnliche Gehbehinderung (Merkzeichen aG)
- Blindheit (Merkzeichen Bl)
- vergleichbare schwere Einschränkungen (z. B. fehlende Gliedmaßen)
Ein Schwerbehindertenausweis mit einem der genannten Merkmale ist nötig.
Parkerleichterungen:
- Parken auf Behindertenparkplätzen mit Rollstuhl-Symbol
- weitere Erleichterungen nach § 46 StVO (z. B. in Haltverbotszonen, beim Überziehen der Parkdauer, je nach Kommune)
Oranger Parkausweis
Der orange Parkausweis ist in ganz Deutschland gültig, erlaubt aber normalerweise nicht das Parken auf Behindertenparkplätzen mit dem Rollstuhl-Symbol. In Berlin und Brandenburg gibt es eine Ausnahmeregelung. Dort ist das Parken mit dem orangen Parkausweis auf Behindertenparkplätzen erlaubt.
Typische Voraussetzungen sind:
- Merkzeichen G mit hohen GdB-Werten
- schwere Funktionsstörungen der Beine
- bestimmte chronische Krankheiten mit hohem Grad der Behinderung
Parkerleichterungen:
- Parken im eingeschränkten Haltverbot
- längere Parkdauer an Parkscheinautomaten
- Parken in Bewohnerparkzonen (je nach Kommune)
- Nur in Berlin und Brandenburg: Nutzung von Behindertenparkplätzen.
Weißer Parkausweis
Der weiße Parkausweis gilt nur in Sachsen-Anhalt.
Voraussetzungen sind:
- vorübergehende Einschränkungen der Beine
- z. B. nach einer Operation, einem Unfall oder einer schweren Krankheit
- gilt für maximal 6 Monate
- kein Schwerbehindertenausweis nötig
Parkerleichterungen:
- die gleichen Erleichterungen wie beim blauen Parkausweis
- Parken auf Behindertenparkplätzen ist erlaubt
- gilt nur in Sachsen-Anhalt
Gelber Parkausweis
Der gelbe Parkausweis ist für eine größere Gruppe von Menschen. Er gilt aber nur in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz.
Voraussetzungen:
- Merkzeichen G mit mindestens 70 % Behinderung und
- nicht weiter als 100 Meter gehen können
oder
- vorübergehende Einschränkungen (z. B. nach einer Operation, Unfall, Krankheit) oder noch nicht offiziell anerkannte dauerhafte Einschränkungen
- und nicht weiter als 100 Meter gehen können
Ein Schwerbehindertenausweis ist nicht immer nötig.
Parkerleichterungen:
- ähnlich wie beim orangen Parkausweis
- keine Erlaubnis zum Parken auf Behindertenparkplätzen mit Rollstuhl-Symbol
- gilt nur in den genannten Bundesländern