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Parkausweise

Menschen mit schweren Einschränkungen in der Bewegung können in Deutschland Parkausweise bekommen. Diese Ausweise helfen beim Parken und sind unterschiedlich. Die Regeln dafür stehen im Gesetz § 46 Abs. 1 StVO.

Parkausweis Gültigkeit Zielgruppe Behindertenparkplätze
Blauer Parkausweis Deutschland & EU Schwerste Einschränkungen in der Bewegung
Merkzeichen aG oder Bl
Ja
Oranger Parkausweis Deutschland Schwere Gehbehinderung, aber nicht „aG“ Nein
Weißer Parkausweis Sachsen-Anhalt Vorübergehende schwere Gehbehinderung Ja (in Sachsen-Anhalt)
Gelber Parkausweis SH, MV, RP Erweiterte Gruppe mit Gehstrecken unter 100 Meter Nein

Blauer Parkausweis

Der blaue Parkausweis ist der einzige, der in der EU anerkannt wird.

Er wird meistens für folgende Personen ausgestellt:

  • außergewöhnliche Gehbehinderung (Merkzeichen aG)
  • Blindheit (Merkzeichen Bl)
  • vergleichbare schwere Einschränkungen (z. B. fehlende Gliedmaßen)

Ein Schwerbehindertenausweis mit einem der genannten Merkmale ist nötig.

Parkerleichterungen:

  • Parken auf Behindertenparkplätzen mit Rollstuhl-Symbol
  • weitere Erleichterungen nach § 46 StVO (z. B. in Haltverbotszonen, beim Überziehen der Parkdauer, je nach Kommune)

Oranger Parkausweis

Der orange Parkausweis ist in ganz Deutschland gültig, erlaubt aber normalerweise nicht das Parken auf Behindertenparkplätzen mit dem Rollstuhl-Symbol. In Berlin und Brandenburg gibt es eine Ausnahmeregelung. Dort ist das Parken mit dem orangen Parkausweis auf Behindertenparkplätzen erlaubt.

Typische Voraussetzungen sind:

  • Merkzeichen G mit hohen GdB-Werten
  • schwere Funktionsstörungen der Beine
  • bestimmte chronische Krankheiten mit hohem Grad der Behinderung

Parkerleichterungen:

  • Parken im eingeschränkten Haltverbot
  • längere Parkdauer an Parkscheinautomaten
  • Parken in Bewohnerparkzonen (je nach Kommune)
  • Nur in Berlin und Brandenburg: Nutzung von Behindertenparkplätzen.

Weißer Parkausweis

Der weiße Parkausweis gilt nur in Sachsen-Anhalt.

Voraussetzungen sind:

  • vorübergehende Einschränkungen der Beine
  • z. B. nach einer Operation, einem Unfall oder einer schweren Krankheit
  • gilt für maximal 6 Monate
  • kein Schwerbehindertenausweis nötig

Parkerleichterungen:

  • die gleichen Erleichterungen wie beim blauen Parkausweis
  • Parken auf Behindertenparkplätzen ist erlaubt
  • gilt nur in Sachsen-Anhalt

Gelber Parkausweis

Der gelbe Parkausweis ist für eine größere Gruppe von Menschen. Er gilt aber nur in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz.

Voraussetzungen:

  • Merkzeichen G mit mindestens 70 % Behinderung und
  • nicht weiter als 100 Meter gehen können

oder

  • vorübergehende Einschränkungen (z. B. nach einer Operation, Unfall, Krankheit) oder noch nicht offiziell anerkannte dauerhafte Einschränkungen
  • und nicht weiter als 100 Meter gehen können

Ein Schwerbehindertenausweis ist nicht immer nötig.

Parkerleichterungen:

  • ähnlich wie beim orangen Parkausweis
  • keine Erlaubnis zum Parken auf Behindertenparkplätzen mit Rollstuhl-Symbol
  • gilt nur in den genannten Bundesländern

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