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Parkausweise
Menschen mit schweren Problemen beim Laufen können in Deutschland einen Parkausweis bekommen. Damit dürfen sie besser parken. Es gibt verschiedene Arten von Parkausweisen. Diese haben unterschiedliche Regeln, wie lange sie gültig sind und was man damit machen kann. Die gesetzliche Grundlage ist § 46 Abs. 1 StVO.
| Parkausweis | Gültigkeit | Zielgruppe | Behindertenparkplätze |
|---|---|---|---|
| Blauer Parkausweis | Deutschland & EU | Schwerste Mobilitätseinschränkungen Merkzeichen aG oder Bl | Ja |
| Oranger Parkausweis | Deutschland | Schwere Gehbehinderung unterhalb „aG“ | Nein |
| Weißer Parkausweis | Sachsen-Anhalt | Vorübergehende schwere Gehbehinderung | Ja (in Sachsen-Anhalt) |
| Gelber Parkausweis | SH, MV, RP | Personen mit Gehstrecken unter 100 Metern | Nein |
Blauer Parkausweis
Der blaue Parkausweis ist der einzige, der in der gesamten EU gilt.
Man bekommt den blauen Parkausweis, wenn man:
- große Probleme beim Gehen hat (Merkzeichen aG)
- blind ist (Merkzeichen Bl)
- oder ähnliche schwere körperliche Einschränkungen hat (z. B. beidseitige Amelie)
Um den Ausweis zu bekommen, braucht man einen Schwerbehindertenausweis mit dem passenden Merkzeichen.
Parkerleichterungen:
- Parken auf Behindertenparkplätzen mit Rollstuhl-Symbol
- Weitere Erleichterungen laut § 46 StVO (z. B. in Haltverbotszonen, Überziehen von Parkzeiten, je nach Stadt)
Oranger Parkausweis
Der orange Parkausweis ist in ganz Deutschland gültig, man darf damit aber nicht auf Behindertenparkplätzen mit Rollstuhl-Symbol parken.
Typische Voraussetzungen sind:
- Merkzeichen G mit hohen Behinderungswerten
- schwere Probleme mit den Beinen
- bestimmte chronische Krankheiten mit hohem Grad der Behinderung
Parkerleichterungen:
- Parken im eingeschränkten Haltverbot
- Längere Parkdauer an Parkscheinautomaten
- Parken in Bewohnerparkzonen (Regeln können hier unterschiedlich sein)
Weißer Parkausweis
Der weiße Parkausweis gilt nur in Sachsen-Anhalt.
Voraussetzungen sind:
- vorübergehende Probleme mit den Beinen
- z. B. nach einer Operation, einem Unfall oder einer schweren Krankheit
- maximal 6 Monate gültig
- kein Schwerbehindertenausweis nötig
Parkerleichterungen:
- Die gleichen Erleichterungen wie beim blauen Parkausweis
- Parken auf Behindertenparkplätzen
- Nur in Sachsen-Anhalt gültig
Gelber Parkausweis
Der gelbe Parkausweis gilt nur in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz.
Voraussetzungen:
- Merkzeichen G mit einem Behinderungsgrad von mindestens 70 und
- nur maximal 100 Meter gehen können
oder
- große vorübergehende Probleme (z. B. nach Operation, Unfall, Krankheit) oder Mobilitätsprobleme, die noch nicht offiziell anerkannt sind
- und nur maximal 100 Meter gehen können
Ein Schwerbehindertenausweis ist nicht immer nötig.
Parkerleichterungen:
- Ähnlich wie beim orange Parkausweis
- Kein Recht auf Parken auf Behindertenparkplätzen mit Rollstuhl-Symbol
- Nur in den genannten Bundesländern gültig
