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Parkausweise

Menschen mit schweren Einschränkungen beim Gehen können in Deutschland einen Parkausweis bekommen. Es gibt verschiedene Parkausweise. Sie unterscheiden sich in den Voraussetzungen, der Gültigkeit und den Parkmöglichkeiten. Die gesetzliche Grundlage ist § 46 Abs. 1 StVO.

Parkausweis Gültigkeit Zielgruppe Behindertenparkplätze
Blauer Parkausweis Deutschland & EU Menschen mit schwersten Mobilitätseinschränkungen
Merkzeichen aG oder Bl
Ja
Oranger Parkausweis Deutschland Menschen mit schwerer Gehbehinderung unter „aG“ Nein
Weißer Parkausweis Sachsen-Anhalt Vorübergehende schwere Gehbehinderung Ja (in Sachsen-Anhalt)
Gelber Parkausweis SH, MV, RP Größerer Personenkreis mit Gehstrecken unter 100 Meter Nein

Blauer Parkausweis

Der blaue Parkausweis ist in der gesamten EU gültig.

Er wird in der Regel gegeben bei:

  • außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen aG)
  • Blindheit (Merkzeichen Bl)
  • ähnlichen schweren Einschränkungen (z. B. beidseitige Amelie)

Man braucht einen Schwerbehindertenausweis mit dem passenden Merkzeichen.

Parkerleichterungen:

  • Parken auf Behindertenparkplätzen mit Rollstuhl-Symbol
  • weitere Parkerleichterungen nach § 46 StVO (z. B. in Haltverbotszonen, längere Parkzeit, je nach Stadt)

Oranger Parkausweis

Der orange Parkausweis ist in ganz Deutschland gültig, berechtigt aber nicht zum Parken auf Behindertenparkplätzen mit Rollstuhl-Symbol.

Typische Voraussetzungen sind:

  • Merkzeichen G mit hohen Graden der Behinderung
  • schwere Probleme mit den Beinen
  • bestimmte chronische Krankheiten mit hohem Grad der Behinderung

Parkerleichterungen:

  • Parken im eingeschränkten Haltverbot
  • längere Parkdauer an Parkscheinautomaten
  • Parken in Bewohnerparkzonen (regeln sind unterschiedlich)

Weißer Parkausweis

Der weiße Parkausweis ist eine Regelung in Sachsen-Anhalt.

Voraussetzungen sind:

  • vorübergehende Probleme mit den Beinen
  • z. B. nach einer Operation, einem Unfall oder einer schweren Krankheit
  • maximal 6 Monate gültig
  • kein Schwerbehindertenausweis nötig

Parkerleichterungen:

  • ähnliche Parkerleichterungen wie beim blauen Parkausweis
  • auch Parken auf Behindertenparkplätzen erlaubt
  • nur in Sachsen-Anhalt gültig

Gelber Parkausweis

Der gelbe Parkausweis gilt nur in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz.

Voraussetzungen:

  • Merkzeichen G mit mindestens 70 Prozent Behinderung und
  • die Möglichkeit, sich höchstens 100 Meter weit zu bewegen

oder

  • große vorübergehende Probleme (z. B. nach Operation, Unfall, Krankheit) oder eine noch nicht offiziell anerkannte dauerhafte Beeinträchtigung
  • und die Möglichkeit, sich höchstens 100 Meter weit zu bewegen

Ein Schwerbehindertenausweis ist nicht immer nötig.

Parkerleichterungen:

  • ähnlich wie beim orangen Parkausweis
  • keine Berechtigung zum Parken auf Behindertenparkplätzen mit Rollstuhl-Symbol
  • nur in den genannten Bundesländern gültig

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