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Kosten und Rechtsschutz
Vielleicht wird einer eurer Anträge irgendwann von einer Behörde abgelehnt. Oder ihr seid mit dem Ergebnis nicht zufrieden.
Beispiele sind:
- Zu niedriger Grad der Behinderung (GdB) bei einem Antrag auf Schwerbehinderung
- Ablehnung oder zu niedriger Pflegegrad
- Ablehnung der Erwerbsminderungsrente
- Ablehnung eines Hilfsmittels
In der Regel könnt ihr gegen den Bescheid Widerspruch einlegen. Wenn nötig, könnt ihr auch klagen. Die erste Begutachtung durch das Gericht kostet in der Regel nichts. Diese Kosten übernimmt der Staat (§106 Abs. 3 Nr. 3 SGG). Wenn ein zweites Gutachten nötig ist, sind die Kosten oft hoch, im mittleren vierstelligen Bereich (§109 SGG). Falls die Klage abgewiesen wird, könnt ihr in die nächste Instanz gehen. Bis zum Widerspruch könnt ihr allein aktiv werden. Ab der Klage solltet ihr professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.
Hier sind verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten und die damit verbundenen Kosten:
Selber zahlen
Für Anwälte im Sozialrecht fallen meist Kosten im mittleren dreistelligen Bereich an. Es gibt keine Gerichtskosten. Wenn ihr kein zweites Gutachten bestellt, bezahlt ihr nur euren Anwalt, falls ihr verliert. Mehr dazu im Artikel Anwaltskosten im Sozialrecht.
Im Sozialgericht müsst ihr keinen Anwalt haben, also könnt ihr auch ohne Anwalt klagen. Dadurch sinken die Kosten auf fast 0 €, wenn ihr kein zweites Gutachten braucht.
Rechtsschutzversicherung
Eine gute Rechtsschutzversicherung gibt euch Sicherheit und Flexibilität. Oft übernimmt die Versicherung die Kosten für den Widerspruch, die Klage und die hohen Kosten für ein zweites Gutachten nach § 109 SGG. Je nach Vertrag kann ein kleiner Selbstbehalt (150€, 250€) anfallen. Es gibt auch Versicherungen ohne Selbstbehalt.
Es ist wichtig, die Rechtsschutzversicherung VOR dem Antrag abzuschließen und eine mögliche Wartezeit abzuwarten. Sonst greift die Versicherung nicht.
Eine gute Versicherung sollte das Sozialrecht und Widersprüche abdecken, die Wahl des Anwalts frei lassen und die Kosten für ein zweites Gutachten übernehmen.
Wenn ihr zwei Leistungsfälle (z.B. Widersprüche oder Klagen) innerhalb von zwölf Monaten habt, kann die Versicherung den Vertrag kündigen. Ein Widerspruch gegen einen Bescheid und eine Klage gegen denselben Bescheid zählt meist nur als ein Leistungsfall. Das solltet ihr bedenken, wenn ihr mehrere Anträge stellen möchtet und rechtlich vorgehen wollt. Klagen im Sozialrecht sind, wie im Abschnitt „Selber zahlen“ beschrieben, günstiger als in anderen Bereichen. Teuer wird es erst bei einem zweiten Gutachten nach § 109 SGG.
Wenn ihr einen bestimmten Anwalt bevorzugt, kann es sinnvoll sein, die Wahl der Rechtsschutzversicherung mit dem Anwalt zu besprechen.
Stiftung Warentest/Finanztest hat Rechtsschutzversicherungen im Heft 02/2025 getestet. Ein unabhängiger Versicherungsmakler kann euch helfen, die richtige Versicherung zu finden.
Ich bin seit 15 Jahren bei der Arag (*) und sehr zufrieden. Ich hatte 7 Leistungsfälle, einen mit einem zweiten Gutachten nach § 109 SGG. Es gab zwei Jahre mit jeweils zwei Leistungsfällen.
Sozialverbände / Gewerkschaften
Sozialverbände wie der VdK Deutschland oder der Sozialverband Deutschland sowie einige Gewerkschaften unterstützen euch mit Anwälten bei Widersprüchen und Klagen. Manchmal gibt es die Unterstützung nur für Mitglieder, die schon länger dabei sind. Neben dem Mitgliedsbeitrag kann eine kleine Gebühr (<100€) anfallen. Die Kosten für ein zweites Gutachten müssen jedoch oft selbst gezahlt werden.
Berichte von Betroffenen zeigen, dass die Qualität der Beratung unterschiedlich ist. Oft werden Betroffene nicht genug einbezogen, sodass sie keinen Einfluss auf die Stellungnahmen oder Klagen haben.
Beratungshilfe
Menschen, die sich keinen Anwalt leisten können und keine andere Möglichkeit haben, können Beratungshilfe beantragen. Diese Hilfe gibt es aber nur für Menschen mit geringem Einkommen. Die Beratungshilfe unterstützt bei Anträgen und Widersprüchen. Auch das Schreiben von Briefen ist abgedeckt. Eine Rechtsschutzversicherung schließt die Beratungshilfe aus. Ihr müsst also entscheiden, ob ihr eine Versicherung oder die Beratungshilfe nutzen wollt. Außer in Bremen, Hamburg und Berlin könnt ihr den Anwalt für die Beratungshilfe selber wählen.
Weitere Links:
| Information inkl. Vorab-Check | https://service.justiz.de/beratungshilfe |
| Antrag | https://justiz.de/service/formular/dateien/agI1.pdf |
Prozesskostenhilfe
Bedürftige Personen können für Klagen Prozesskostenhilfe beantragen. Diese Hilfe deckt die Kosten für den Anwalt und das Gericht ab, aber nicht die Kosten für ein zweites Gutachten.
Weitere Links:
Vergütung Rechtsanwälte
Die Vergütung für Anwälte im Sozialrecht ist gering. Deshalb rechnen nicht alle Anwälte nach der Gebührenordnung ab. Einige Anwälte stellen Stundensätze in Rechnung oder verlangen eine einmalige Gebühr für das Studium von medizinischen Unterlagen.
Alle Kosten, die außerhalb der Gebührenordnung liegen, werden weder von der Rechtsschutzversicherung noch von der Prozesskostenhilfe bezahlt und müssen selbst gezahlt werden. Die Anwälte müssen rechtzeitig darüber informieren und eine Honorarvereinbarung vorlegen.
