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Abgrenzung: GdB, PG, EMR und BU

Die Begriffe Grad der Behinderung (GdB), Erwerbsminderungsrente (EMR), Pflegegrad (PG) und Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) sind oft verwirrend.

Es gibt keine direkten Beziehungen zwischen diesen Leistungen. Es gelten verschiedene Kriterien, um die Leistungen zu bekommen.

System Bewertungskriterium
Grad der Behinderung (GdB) Einschränkungen der Teilhabe
Pflegegrad Hilfebedarf im Alltag
Erwerbsminderungsrente Unfähigkeit, 3 oder 6 Stunden pro Tag in einem Beruf zu arbeiten
Private Berufsunfähigkeitsversicherung Meistens Unfähigkeit, den letzten Beruf zu mindestens 50 % auszuüben (quantitativer Grund) oder wichtige Dinge im Beruf nicht mehr machen zu können (qualitativer Grund)
Berufskrankheit Liegt vor, wenn eine berufliche Tätigkeit zu einer Erkrankung führt oder sie verschlimmert. Die gesundheitlichen Folgen müssen die Arbeit beeinträchtigen.
Arbeitsunfall Liegt vor, wenn ein bestimmtes Ereignis während der Arbeit zu einer Gesundheitsschädigung führt. Die Folgen müssen die Arbeitsfähigkeit verringern.

Es gibt seltene Ausnahmen, bei denen ein GdB von 80 nicht automatisch zur Erwerbsunfähigkeit führt.

Hier sind einige Beispiele für die fehlenden Abhängigkeiten:

Beispiel Beschreibung Erfüllte Kriterien
Pflegegrad ohne hohen GdB Eine ältere Person hat große Probleme beim Waschen, Ankleiden und Essen, hat aber keine schwere Krankheit. Pflegegrad (hoher Hilfebedarf)
kein GdB (keine schwere Gesundheitsstörung)
Hoher GdB ohne Pflegegrad Eine Person mit schwerer Sehbehinderung lebt selbstständig und braucht keine regelmäßige Pflege. GdB (dauerhafte Behinderung)
kein Pflegegrad (keine tägliche Hilfe nötig)
Erwerbsminderungsrente ohne Pflegegrad Eine Person hat schwere Depressionen und kann nicht regelmäßig arbeiten. EMR (weniger als 3 Stunden pro Tag)
kein Pflegegrad, da keine Hilfe nötig
Berufsunfähigkeit ohne Erwerbsminderung Ein Chirurg hat eine Handverletzung und kann nicht mehr als Chirurg arbeiten. BU (arbeitet nicht mehr in seinem Beruf)
keine EMR (andere Arbeiten sind möglich)
kein GdB, kein PG

EMR & BU

Es gibt eine Ausnahme bei der Verbindung von Erwerbsminderungsrente und privater Berufsunfähigkeitsversicherung. Manche Verträge sagen, dass eine Erwerbsminderungsrente auch die Voraussetzung für eine Berufsunfähigkeit erfüllt. Das hängt jedoch von den Vertragsbedingungen ab.

In vielen Fällen wird die Erwerbsminderungsrente bewilligt, aber die Versicherung lehnt die Berufsunfähigkeitsrente ab.

Nutzung zur Glaubhaftmachung

Auch wenn es keine direkten Abhängigkeiten gibt, kann eine bewilligte Leistung (GdB, EMR, PG) als Beweis für Einschränkungen dienen.

Es ist sinnvoll, schon genehmigte Leistungen und die entsprechenden Gutachten einem neuen Antrag beizufügen.

Eine Bewilligung zeigt, dass eine Behörde oder Institution geprüft hat, ob die Kriterien erfüllt sind. Diese Entscheidung zeigt, dass es bestimmte Einschränkungen gibt. Eine Bewilligung kann auch bei anderen Anträgen hilfreich sein, um zu zeigen, dass erhebliche Einschränkungen bestehen. Ob eine Bewilligung bei einem Antrag hilft, hängt von den Umständen ab.

Weitere Links:

Weitere Information

[2024] Landessozialgericht NRW, 21 R 215/24

Keine Erwerbsminderungsrente trotz GdB 50 und Pflegegrad 3

[2024] LSG Baden-Württemberg, 18.04.2024 - L 10 R 1319/23

Der Pflegegrad hat alleine keinen Einfluss auf die Fähigkeit, auf dem Arbeitsmarkt zu arbeiten.

Landessozialgericht NRW, L 8 R 13/22

Das Pflegegutachten beweist nicht immer eine geringere Erwerbsfähigkeit. Auch die Kriterien für Pflegebedürftigkeit sind anders als die für Erwerbsminderung. Oft sind die Gutachten nur auf Informationen der Pflegeversicherung ausgerichtet und nicht auf ärztliche Befunde.

LSG Sachsen-Anhalt L 1 P 2/22

Nicht die Schwere der Krankheit oder Behinderung ist wichtig, sondern die Schwere der Einschränkungen bei Selbstständigkeit oder Fähigkeiten. Ein GdB von 60 sagt nichts über die Pflegebedürftigkeit aus.