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Persönliche Assistenz

Persönliche Assistenz hilft Menschen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen. Sie können ihren Alltag selbstbestimmt leben. Es ist keine Pflegeleistung oder medizinische Versorgung. Die Unterstützung erfolgt nach den Wünschen der betroffenen Person. Persönliche Assistenz hilft im Alltag und unterstützt Teilhabe und Selbstbestimmung.

Was bedeutet persönliche Assistenz

Bei persönlicher Assistenz entscheidet die assistenznehmende Person, welche Hilfe sie braucht und wie diese Hilfe aussieht. Assistenz folgt den Anweisungen und ersetzt nicht die Entscheidungen der Person. Die Grundprinzipien sind:

  • Hilfe nach den Vorgaben der Person
  • Förderung der Selbstbestimmung und Teilhabe in der Gesellschaft
  • Assistenz ist keine medizinische Behandlung oder Therapie

Das Ziel ist, ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen, auch wenn viel Unterstützung gebraucht wird. Typische Unterstützungsbereiche bei ME/CFS sind:

  • Mahlzeiten zubereiten oder anreichen
  • Hilfe im Haushalt, wie Putzen, Waschen oder Einkaufen
  • Unterstützung beim Waschen, Anziehen und Verlassen des Hauses, ohne medizinische Pflege
  • Organisation des Alltags und kleine Erledigungen
  • Angehörige werden indirekt entlastet, da die Assistenz Aufgaben übernimmt, die sie vorher gemacht haben.

Formen der persönlichen Assistenz

Persönliche Assistenz kann in verschiedenen Bereichen des Lebens eingesetzt werden. Die Ausgestaltung hängt vom individuellen Bedarf ab. Mögliche Assistenzformen sind:

  • Alltagsassistenz zur Unterstützung im täglichen Leben
  • Haushaltshilfe
  • Elternassistenz für Eltern mit Behinderung
  • Reiseassistenz
  • Assistenz im Studium oder Beruf
  • 24-Stunden-Assistenz bei hohem Unterstützungsbedarf

Organisation der Assistenz

Persönliche Assistenz kann auf verschiedene Arten organisiert werden. Möglichkeiten sind:

  • Assistenz über einen Assistenzdienst
    Ein Assistenzdienst kümmert sich oft um Personalsuche, Abrechnung und Organisation. Das entlastet, kann aber weniger flexibel sein.
  • Assistenz im Arbeitgebermodell
    Hier stellt die assistenznehmende Person selbst ihre Assistenz ein. Sie ist dann rechtlich Arbeitgeberin oder Arbeitgeber. Das ermöglicht Selbstbestimmung, erfordert aber Organisation.
  • Unterstützung durch Budgetassistenz
    Diese Unterstützung hilft, organisatorische Aufgaben wie Abrechnung, Dienstpläne oder Anträge zu übernehmen.

Finanzierung der persönlichen Assistenz

Die Finanzierung erfolgt meist über Teilhabeleistungen. Die Grundlagen sind:

  • Persönliches Budget
  • Sachleistungen
  • Kombination beider Modelle

Das Sozialgesetzbuch IX regelt dies. Menschen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen haben einen Anspruch auf Teilhabeleistungen, wenn Unterstützung notwendig ist, um Selbstbestimmung und gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen.

Weitere Informationen

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