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Antworten der DRV
Die Briefe von der Deutschen Rentenversicherung zur Erwerbsminderungsrente führen oft zu Fragen. Hier sind die häufigsten Briefe.
Begriffserläuterung
- Volle Erwerbsminderungsrente
Diese Rente bekommen Menschen, die dauerhaft weniger als drei Stunden am Tag arbeiten können. Sie können dann nicht mehr regulär arbeiten. - Teilweise Erwerbsminderungsrente
Diese Rente bekommen Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen zwischen drei und unter sechs Stunden am Tag arbeiten können. Eine eingeschränkte Arbeit ist also noch möglich. - Arbeitsmarktrente
Das ist eine besondere Form der vollen Erwerbsminderungsrente. Sie wird gezahlt, wenn jemand theoretisch noch zwischen drei und unter sechs Stunden arbeiten kann. Es gibt aber keinen passenden Teilzeitarbeitsplatz auf dem Arbeitsmarkt.
Bewilligung
Rentenbescheid
Sehr geehrter XXXX,
auf Ihren Antrag vom xx.xx.20xx haben Sie Rente wegen voller Erwerbsminderung erhalten.
Die Rente beginnt am 01.xx.20xx. Sie ist befristet und endet am 31.xx.20xx;
Sie bekommen die Rente ab dem 01.xx.20xx jeden Monat. Die Zahlung für den Monat kommt am Monatsende.
Bewilligung, teilweise Erwerbsminderungsrente
Beispiel für eine unbefristete Rente:
Rentenbescheid
Sehr geehrte XXXX,
auf Ihren Antrag vom xx.xx.20xx haben Sie Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung erhalten.
Der Anspruch besteht bis zum XX.XX.20xx. Das ist das Ende des Monats, in dem die Regelaltersgrenze erreicht wird.
Bewilligung, teilweise Erwerbsminderungsrente, Arbeitsmarktrente ausstehend
Bei einer teilweisen Erwerbsminderungsrente, prüft die DRV auf eine Arbeitsmarktrente.
Diese Mitteilung wird normalerweise vor dem Bescheid über die Arbeitsmarktrente verschickt.
Ihre Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung
Sie haben Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung, weil Sie laut unserer Prüfung nur noch weniger als 6 Stunden täglich unter den üblichen Bedingungen arbeiten können.
Die Anforderungen sind ab dem xx.xx.20xx erfüllt.
Über den Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung ab dem xx.xx.20xx wegen der Arbeitsmarktlage, erhalten Sie bald einen weiteren Bescheid.
Bewilligung Arbeitsmarktrente
Ihre Rente wegen voller Erwerbsminderung
Sie haben Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung auf Zeit, weil Sie laut unserer Prüfung zwar noch mindestens 3 Stunden, aber weniger als 6 Stunden täglich arbeiten können. Es steht Ihnen aber kein passender Arbeitsplatz zur Verfügung.
Der Rentenanspruch ist befristet, weil die volle Erwerbsminderung nicht nur an Ihrer Gesundheit liegt, sondern auch an der Situation auf dem Arbeitsmarkt.
Weiterleitung Widerspruchsausschuss
Wenn die Fachabteilung dem Widerspruch nicht zustimmt, wird der Widerspruch an den Widerspruchsausschuss weitergeleitet. Dieser schaut sich die Entscheidung noch einmal an. Es kommt selten vor, dass der Ausschuss die Entscheidung ändert.
Ihre Widerspruchsangelegenheit wurde an den Widerspruchsausschuss weitergeleitet.
Der Ausschuss hat ehrenamtliche Vertreter von Arbeitgebern und Versicherten sowie einen Geschäftsführer oder einen bestimmten Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz.
Der Ausschuss wird voraussichtlich im XXXX 20XX über Ihren Widerspruch entscheiden. Sie bekommen die Entscheidung schnell mitgeteilt. Wenn noch Unterlagen zum Widerspruch eingereicht werden, kann sich der Termin verschieben.
Ablehnung
Beispieltext, wenn die DRV denkt, dass die betroffene Person noch mindestens 6 Stunden pro Tag arbeiten kann. Damit gibt es keinen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente.
Ihr Antrag vom xx.xx.xxxx auf Rente wegen Erwerbsminderung
Sehr geehrte XXXX,
wir können Ihrem Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung leider nicht zustimmen, da Sie die medizinischen Voraussetzungen nicht erfüllen.
Begründung
Wir haben uns sorgfältig mit Ihrem Gesundheitszustand beschäftigt und geprüft, wie dieser Ihre Arbeitsfähigkeit beeinflusst. Wir haben die Informationen aus Ihrem Rentenantrag und die Ergebnisse unserer medizinischen Untersuchungen berücksichtigt.
Ablehnung der vollen Erwerbsminderungsrente
Beispieltexte, wenn die volle Erwerbsminderungsrente abgelehnt wird, die teilweise Erwerbsminderungsrente jedoch bleibt bestehen.
Die Einschränkungen durch Ihre Krankheiten oder Behinderungen führen nicht zu einem Anspruch auf volle Erwerbsminderungsrente. Denn laut unserer medizinischen Beurteilung können Sie noch mindestens 3 Stunden täglich normal arbeiten.
Eine Voraussetzung für die volle Erwerbsminderungsrente ist, dass Sie nicht mehr in der Lage sind, mindestens 3 Stunden täglich zu arbeiten.
Ihr Antrag vom xx.xx.xxxx auf Rente wegen voller Erwerbsminderung
Sehr geehrte XXXX,
wir können Ihrem Antrag auf volle Erwerbsminderungsrente leider nicht zustimmen.
Sie haben aber weiterhin Anspruch auf eine teilweise Erwerbsminderungsrente.
Begründung
Sie erfüllen nicht die Anforderungen für die volle Erwerbsminderungsrente und der Teilzeitarbeitsmarkt ist nicht geschlossen.
Wir haben uns eingehend mit Ihrem Gesundheitszustand befasst und geprüft, wie dieser Ihre Arbeitsfähigkeit beeinflusst. Dabei haben wir Ihre Angaben im Rentenantrag und die Ergebnisse medizinischer Untersuchungen berücksichtigt.
Bei Ihnen liegen vor allem folgende Krankheiten oder Behinderungen vor:
[XXXX]
Prüfung Arbeitsmarktrente
Wenn die DRV denkt, dass eine Erwerbstätigkeit zwischen 3 und 6 Stunden pro Tag möglich ist, prüft die DRV auf eine Arbeitsmarktrente. Dabei wird auch geprüft, ob der Arbeitgeber eine passende Teilzeitarbeit anbieten kann.
Anspruch auf Teilzeitarbeit aufgrund Betriebsvereinbarung oder Vertrag
Sehr geehrte XXXX,
nach unserer Prüfung können Sie weniger als 6, aber zumindest 3 Stunden täglich unter üblichen Bedingungen arbeiten. Deshalb sind Sie teilweise erwerbsgemindert.
Sie haben die Möglichkeit, weiterhin zu arbeiten und am Leben teilzunehmen.
Wir prüfen gerade, ob Ihr Arbeitgeber eine passende Teilzeitarbeit anbieten kann. Dafür brauchen wir Ihre Unterstützung.
Was müssen Sie tun?
Die Regeln in der Betriebsvereinbarung oder Ihrem Arbeitsvertrag sagen, dass teilweise Erwerbsgeminderte ein Recht auf Weiterbeschäftigung entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit haben.
Bitte legen Sie Ihrem Arbeitgeber das beigefügte „Bescheinigung des Arbeitgebers zur Möglichkeit einer Teilzeitarbeit“ vor und lassen Sie es ausfüllen. Geben Sie ihm auch das „Leistungsbild“. So kann Ihr Arbeitgeber entscheiden, ob ein passender Teilzeitarbeitsplatz für Sie bereitgestellt werden kann. Schicken Sie die „Bescheinigung des Arbeitgebers zur Möglichkeit einer Teilzeitarbeit“ danach bitte an uns zurück.
Teilzeitarbeit nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz
Sehr geehrte XXXX,
nach unserer Prüfung können Sie weniger als 6, aber mindestens 3 Stunden täglich unter üblichen Bedingungen arbeiten. Deshalb sind Sie teilweise erwerbsgemindert und können eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung erhalten.
Sie haben die Möglichkeit, weiterhin zu arbeiten und am Leben teilzunehmen.
Wir prüfen, ob Ihr Arbeitgeber eine passende Teilzeitarbeit anbieten kann. Dafür brauchen wir Ihre Unterstützung.
Was müssen Sie tun? Nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz können Sie von Ihrem Arbeitgeber verlangen, dass die Arbeitszeit verringert wird. Ihr Arbeitgeber muss der Verringerung zustimmen, wenn es keine wichtigen betrieblichen Gründe dagegen gibt. Er muss Ihnen schriftlich sagen, ob er zustimmt. Tut er das nicht rechtzeitig, kann dies dazu führen, dass sich die Arbeitszeit bereits verringert.
Bitte legen Sie Ihrem Arbeitgeber die beigefügte „Bescheinigung des Arbeitgebers zur Möglichkeit einer Teilzeitarbeit“ vor und lassen Sie sie ausfüllen. Geben Sie ihm auch das „Leistungsbild“. So kann Ihr Arbeitgeber entscheiden, ob ein passender Teilzeitarbeitsplatz für Sie bereitsteht. Schicken Sie die „Bescheinigung des Arbeitgebers zur Möglichkeit einer Teilzeitarbeit“ danach bitte an uns zurück.
Ankündigung einer Begutachtung
Ihre Rentenversicherungsangelegenheit
Sehr geehrte XXXX,
für die Bearbeitung Ihres Antrags ist eine medizinische Beurteilung notwendig.
Eine ärztliche Begutachtung ist geplant.
Sie bekommen eine gesonderte Einladung mit Informationen über Ort und Zeit der Begutachtung.
Leider kann es manchmal zu längeren Wartezeiten kommen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir von weiteren telefonischen Nachfragen absehen.
Anfrage wegen Hinzuverdienst
Da die Erwerbsminderungsrente durch Hinzuverdienst kleiner werden kann, bittet die DRV mit diesem Schreiben um Informationen über Ihr Einkommen. Diese Anfrage ist wichtig für Ihren Rentenantrag.
Ihr Rentenantrag - Ihr Hinzuverdienst
Sehr geehrte XXXX,
Sie haben bei uns eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit beantragt.
Einkommen, das Sie neben der Rente haben (Hinzuverdienst), kann sich auf die Rente auswirken. Auch Einkommen aus dem Ausland zählt dazu.
Um die Regelungen zu prüfen, brauchen wir noch mehr Informationen. Bitte beantworten Sie die Fragen in der beigefügten „Erklärung zu meinem Hinzuverdienst“ für Zeiten ab dem xx.xx.20xx.
Anmerkung bzgl. Nachzahlung
Wenn die Rente rückwirkend gewährt wird, wird sie meistens mit anderen Sozialleistungen verrechnet (z.B. Krankengeld, Arbeitslosengeld, Bürgergeld). Deshalb wird die Nachzahlung erst einmal nicht ausgezahlt. Nur wenn die monatliche Rentenzahlung höher ist als die anderen Sozialleistungen, kann eine Auszahlung stattfinden. In anderen Fällen wird der Betrag verrechnet und es erfolgt keine Auszahlung. Sie müssen aber auch kein Geld nachzahlen.
Nachzahlung Für die Zeit vom xx.xx.20xx bis zum xx.xx.20xx beträgt die Nachzahlung xx.xxx €.
Zahlungsweg Die Nachzahlung wird vorerst nicht ausgezahlt.
