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Pflegegrad

Ein Pflegegrad beschreibt, wie stark eine Person aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigungen in ihrer Selbstständigkeit oder ihren Fähigkeiten eingeschränkt ist und wie hoch der daraus entstehende Unterstützungs- und Pflegebedarf ausfällt.

Die Einstufung erfolgt durch die Pflegekasse auf Grundlage einer Pflegebegutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD). Dabei werden unter anderem die Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, die Selbstversorgung sowie der Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen bewertet. Je nach Grad der Beeinträchtigung erfolgt die Einordnung in einen Pflegegrad von 1 bis 5, aus dem sich unterschiedliche Leistungen der Pflegeversicherung ergeben.

Pflegebegutachtung

Nach dem Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst (MD) mit der Durchführung einer Pflegebegutachtung zur Feststellung des individuellen Unterstützungs- und Pflegebedarfs.

Die folgende Liste stellt die aus meiner Sicht wichtigsten Punkte für eine Pflegebegutachtung da. Die Punkte sind nach Priorität sortiert. Falls ihr keine Energie mehr habt, vergesst die nachfolgenden Punkte.

1. Grundsätzliches

  • Bei der Begutachtung im Bett liegen blieben.
  • Keine andere Kleidung als sonst (⇒Schlafanzug, Jogging-Hose, …)
  • Auf keinen Fall vorher die Wohnung aufräumen oder so. Es soll ein authentisches Bild der Situation gezeigt werden.
  • Idealerweise findet die Begutachtung in einer PEM-Situation statt.
  • Sowohl die telefonische Begutachtung als auch die Begutachtung vor Ort haben Vor- und Nachteile. Pflegeberater empfehlen in der Regel die Begutachtung vor Ort, da die Einschränkungen besser ersichtlich sind. Betroffene sagen, dass eine telefonische Begutachtung weniger anstrengend ist.
  • Eine telefonische Begutachtung könnt ihr immer ablehnen und auf eine vor Ort Begutachtung bestehen.
  • Die Pflegeperson sollte zwingend anwesend sein.
  • Zur besseren zeitlichen Planung habt ihr den Anspruch, dass der MD euch ein Zeitfenster von maximal 2 Stunden mitteilt. (Richtlinien zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit Abschnitt 3.2.2.1)

2. Pflegeperson/Vertrauensperson

Falls vorhanden, lass deine Pflegeperson/Vertrauensperson bei der Begutachtung reden.

3. Weitere Informationen

Zum Informieren wäre das folgende Fatigatio-Heft ganz interessant.

https://shop.fatigatio.de/products/3-31_2

4. Dokumentiere deine Einschränkungen

Ziel ist es dem Medizinischen Dienst ein Dokument zukommen zu lassen, dass für jede Frage der Begutachtung deine Einschränkungen beschreibt.

Hierfür kannst du einen Pflegegradrechner nutzen. Der genutzte Pflegegradrechner sollte aber auch die Begutachtungskritieren für jede Frage anzeigen. Also die Grenzen für selbständig, überwiegend selbständig, überwiegend unselbständig und unselbständig erläutern. Für den Pflegegrad ist es wichtig, dass beschrieben wird, was man nicht mehr kann und wo man fremde Hilfe benötigt.

Siehe auch Dokumente für den Pflegegrad

Die Fragen sind auch in den Richtlinien ab Seite 53 im Kapitel „Module des Begutachtungsinstruments“ nachzulesen.

5. Qualifikation

Der MD bietet für seine Mitarbeiter ME/CFS Schulungen an. Um einen besser qualifizierten Mitarbeiter für die Pflegebegutachtung zu erhalten, sollte man eine entsprechende Forderung an den MD stellen:

Zur Sicherstellung einer qualitätsgerechten Begutachtung bitte ich um einen Gutachter, der mit dem Krankheitsbild ME/CFS vertraut ist, idealerweise durch den erfolgreichen Abschluss ihrer internen Schulung „Long-/Post-COVID, ME/CFS (inkl. PEM) in der Pflegebegutachtung“.

6. Dokumente vorab an den MD schicken

Das Dokument mit den Einschränkungen solltet ihr inkl. Befundberichten, Therapieberichten und ärztlichen Stellungnahmen unbedingt vor dem Begutachtungstermin an den Medizinischen Dienst oder an die Krankenkasse mit der Bitte um Weiterleitung senden.

Im Begutachtungstermin verweigert der MD teilweise unter fadenscheinigen Begründungen die Annahme.

7. Ärztliche Bestätigung

Für einen Pflegegrad ist es hilfreich, wenn euer Arzt eine schriftliche Stellungnahme abgibt.

Siehe auch Dokumente für den Pflegegrad

Um dem MD sämtliche Argumente zu nehmen, warum die Stellungnahme nicht verwertbar seie, sollte noch eine Schweigepflichtsentbindung für den ausstellenden Arzt beigefügt werden.

Ebenso wie das erste Dokument, sollte auch die Stellungnahme vom Arzt sowie die Schweigepflichtsentbindung vor dem Begutachtungstermin an den MD weitergeleitet werden.

Beispiel für eine Schweigepflichtsentbindung findet ihr hier.

Anlaufstellen

Falls du Hilfe benötigst, gibt es verschiedene Anlaufstellen:

Weitere Information

Rundbrief des Bundesamt für Soziale Sicherung

Die Pflegekassen sind nach § 18c Abs. 5 SGB XI verpflichtet, die Anspruchsvoraussetzungen der pauschalen Zusatzzahlung wöchentlich zu prüfen und ggf. die Auszahlung vorzunehmen. Eine Auszahlung der pauschalen Zusatzzahlung erst nach Abschluss des Verwaltungsverfahrens ist nicht „unverzüglich“ und widerspricht dem Wortlaut der gesetzlichen Regelung.

[2024] LSG Baden-Württemberg, 18.04.2024 - L 10 R 1319/23

Die Zuerkennung eines Pflegegrades hat für sich gesehen keine Aussagekraft zur Leistungsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt

Landessozialgericht NRW, L 8 R 13/22

Entgegen der Auffassung des Klägers belegt auch das Pflegegutachten des MDK den Nachweis einer quantitativen Leistungsminderung nicht. Die Beurteilung der Pflegebedürftigkeit folgt bereits grundsätzlich anderen Kriterien als die Feststellung der Erwerbsminderung. Zudem bauen derartige Gutachten wesentlich auf einer modulbezogenen Anamnese auf, die gerade (nur) an den spezifischen Belangen des Pflegeversicherungsrechts ausgerichtet ist Hinzu tritt, dass die Begutachtungen häufig ohne ärztliche Beteiligung durch Pflegefachkräfte durchgeführt werden und sich weitgehend auf anamnestische Angaben stützen, so dass sie als solche regelmäßig nicht den Vollbeweis für eine Erwerbsminderung zu erbringen vermögen