Übersicht über in der Link-Sammlung geführte Urteile/Beschlüsse.
Höhe des GdB (allgemein)
Mobilitätshilfen bei ME/CFS
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- Die Krankenkasse muss Menschen mit Mobilitätshilfen versorgen. Die Reichweite und Geschwindigkeit sind keine Hindernisse, wenn die Person sich sonst nicht anders fortbewegen kann.
- Ob jemand seine Umgebung nur mit einer elektrischen Mobilitätshilfe erreichen kann, hängt von den Gegebenheiten vor Ort ab.
Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (BGG)
§ 10 Gestaltung von Bescheiden und Vordrucken
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Blinde und sehbehinderte Menschen haben das Recht auf barrierefreie Kommunikation mit Behörden.
Wenn eine Behörde nicht barrierefrei sein kann, muss sie Dokumente per einfacher E-Mail senden.
Das Senden per E-Mail verlangt die Einwilligung der betroffenen Person.
SGB 10 -- Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz
§ 52 Hemmung der Verjährung durch Verwaltungsakt
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Eine nicht erfolgreiche Forderung durch die Behörde kann die Verjährung hemmen.
Mahnungen stoppen die Verjährung nicht. Sie sind dafür nicht genug.
Für die 30-jährige Verjährungsfrist muss eine eigene Verwaltungshandlung vorliegen.
SGB 11 -- Pflegeversicherung
§ 39 Verhinderungspflege
SGB 1 -- Allgemeiner Teil
§ 51 Aufrechnung
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Widerspruch gegen einen Bescheid hat keine aufschiebende Wirkung, kann aber in einem Eilverfahren angeordnet werden.
Die versicherten Personen müssen ihren Bedarf nicht durch Bescheide nachweisen. Die Krankenkasse muss von sich aus ermitteln.
Eine Aufrechnung ist unrechtmäßig, wenn sie die Hilfebedürftigkeit herbeiführt.
SGB 5 -- Gesetzliche Krankenversicherung
§ 2 Leistungen
SGB 5 -- Gesetzliche Krankenversicherung
§ 51 Wegfall des Krankengeldes, Antrag auf Leistungen zur Teilhabe
SGB 6 -- Gesetzliche Rentenversicherung
§ 43 Rente wegen Erwerbsminderung
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Empfehlungen, wie man Gutachten anfechten kann.
Es ist gut, eine Selbsteinschätzung zum Antrag hinzuzufügen.
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SGB 7 -- Gesetzliche Unfallversicherung
§ 200 Einschränkung der Übermittlungsbefugnis
SGB 7 -- Gesetzliche Unfallversicherung
§ 56 Voraussetzungen und Höhe des Rentenanspruchs
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1. Die Unfallversicherungen müssen die neuesten medizinischen Standards einhalten.
2. Ein Zusammenhang zwischen Covid-Infektionen und Gesundheitsproblemen ist möglich und kann anerkannt werden.
3. Die Unfallversicherungen sollten Kriterien zur Beurteilung von Long-/Post-Covid entwickeln.
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SGB 9 -- Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen
§ 152 Feststellung der Behinderung, Ausweise
SGB 9 -- Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen
§ 229 Persönliche Voraussetzungen
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Das Merkzeichen „aG“ bedeutet nicht, dass man fast nicht mehr gehen kann.
- Die Vorschriften schauen darauf, unter welchen Bedingungen jemand noch laufen kann, z. B. mit fremder Hilfe.
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1. Für das Merkzeichen „aG“ muss die Umgebung nach Verlassen des Autos betrachtet werden.
2. Sturzgefahr rechtfertigt das Merkzeichen „aG“ nur, wenn diese Gefahr schwerwiegend ist.
Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV)
18. Haltungs- und Bewegungsorgane, rheumatische Krankheiten
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Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV)
3. Nervensystem und Psyche
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1. Das Post-Covid-Syndrom wird gemäß bestimmten Grundsätzen beurteilt.
2. Wichtig ist, wie die Beschwerden die Teilhabe des Klägers beeinträchtigen.
Zivilprozessordnung (ZPO)
§ 128a Videoverhandlung
Zivilprozessordnung (ZPO)
§ 411 Schriftliches Gutachten
Zivilprozessordnung (ZPO)
§ 412 Neues Gutachten
Gutachter
Kostenübernahme
Beweislast
Abgrenzung: GdB, PG, EMR und BU
Berufsunfähigkeitsversicherung
Erwerbsminderungsrente
Ablehnung von Gutachtern
Pflegegrad
Reha Anordnung
Schwerbehinderung
Erfolgsaussichten Widerspruch & Klage
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Höhe des GDB (ME/CFS)
Höhe des GdB (allgemein)
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Merkzeichen aG
Mythos befristeter GdB