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====== Urteile ======
Übersicht über wichtige Urteile und Entscheidungen.
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- Das Gericht muss den Gesamt-GdB festlegen. Wenn ein Gutachter einen Vorschlag macht, prüft das Gericht diesen Vorschlag und bewertet ihn selbst.
Abgrenzung: GdB, PG, EMR und BU
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- Ein Pflegegrad sagt nicht viel über die Arbeitsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt aus.
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- Das Pflegegutachten zeigt nicht, dass die Person weniger Leistung hat. Die Bewertung der Pflegebedürftigkeit ist anders als die Bewertung der Erwerbsminderung. Gutachten basieren oft nur auf Aussagen ohne ärztliche Prüfung, daher sind sie nicht immer ausreichend.
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- Die Pflegebedürftigkeit wird nicht nach der Schwere der Erkrankung bestimmt, sondern danach, wie stark jemand in seiner Selbstständigkeit und Fähigkeiten eingeschränkt ist.
Berufsunfähigkeitsversicherung
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- Entscheidung zur Befristung oder Entfristung einer Berufsunfähigkeitsrente für Steuerberater.
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- Grundsätzlich muss kein Facharzt für Gutachten beauftragt werden, es sei denn, es gibt schwierige Fragen oder die Gutachten sind mangelhaft.
Erwerbsminderungsrente bei ME/CFS
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- Wenn ernsthafte Zweifel bestehen, ob jemand unter normalen Bedingungen arbeiten kann, muss das berücksichtigt werden.
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- Der Grad der Schwerbehinderung sagt nichts über die berufliche Einsetzbarkeit aus.
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- Auch normale Einschränkungen können ernsthafte Zweifel an der Einsetzbarkeit auf dem Arbeitsmarkt aufzeigen.
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- Tipps, wie man Gutachten anfechten kann. Es ist hilfreich, bereits im Voraus eine Selbsteinschätzung zu machen und diese beim Antrag beizufügen.
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- Bei Post-Covid zählt nicht die Diagnose, sondern die feststellbaren Einschränkungen. Auch wenn wenig medizinische Beweise vorliegen, können Leistungseinschränkungen anerkannt werden.
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- Auch hier gilt: Pflegegutachten zeigen oft nicht die tatsächlichen Leistungseinschränkungen.
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- Ob eine psychische Erkrankung behandelbar ist, sagt nichts über die Leistungsminderung aus, sondern ist wichtig für die Dauer der Rente.
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- Arbeiten im Home-Office zählt nicht als Arbeit unter normalen Bedingungen. Die Möglichkeit, im Home-Office zu arbeiten, hilft nicht, eine Erwerbsminderung abzulehnen.
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- Man ist wegfähig, wenn man bestimmte Strecken zu Fuß und mit öffentlichen Verkehrsmitteln bewältigen kann. Alle Hilfsmittel müssen dabei berücksichtigt werden.
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- Ein Schwerbehindertenausweis wird in der Regel befristet. Eine unbefristete Ausstellung gibt es nur in besonderen Fällen.
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- Wenn ein GdB rückwirkend geändert wird und dies nicht zulässig ist, kann der Nachteil getrennt aufgehoben werden.
- Eine Änderung des GdB darf nur in Zukunft erfolgen, rückwirkende Änderungen erfordern strengere Voraussetzungen.
- Wenn eine unzulässige Rückwirkung entfernt wird, bleibt ein rechtmäßiger Teil bestehen, wenn sich die Gesundheit verbessert hat.
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- Bei Herabsetzung müssen die zuständigen Behörden beweisen, dass sich die Verhältnisse wesentlich geändert haben.
GdB, Erfolgsaussichten Widerspruch & Klage
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- Keine Pflicht zur Beauftragung eines Facharztes bei Gutachten.
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- Behörden müssen beweisen, dass eine Änderung des GdB gerechtfertigt ist.
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- Wenn ein Bescheid rückwirkend ungültig ist, bleibt der Restbescheid gültig, falls sich die Gesundheit ändert.
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- Auch bei neuen Bescheiden bleibt das Recht auf Ausstellung des Ausweises bestehen, solange Widerspruch oder Klage eingelegt wird.
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- Keine Verpflichtung zur Beauftragung eines Facharztes für Gutachten.
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- Auch hier gilt, dass eine Beauftragung eines Facharztes nicht immer nötig ist.
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- Das Merkzeichen „aG“ bedeutet nicht, dass jemand fast nicht mehr gehen kann. Es zählt, ob jemand mit viel Mühe oder Hilfe gehen kann. Wer das schafft, bekommt dafür Unterstützung.
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- Für das Merkzeichen „aG“ müssen die Erschöpfungen stark sein und vergleichbar mit anderen Schwerebehinderungen.
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- Für das Merkzeichen „aG“ muss die Gehfähigkeit im öffentlichen Raum betrachtet werden.
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- Sturzgefahr reicht für das Merkzeichen nicht aus, es muss stark ausgeprägt sein und eine dauerhafte Rollstuhlbenutzung begründen.
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- Das Merkzeichen B ist für Menschen, die beim Nutzen von öffentlichen Verkehrsmitteln oft Hilfe brauchen. Wer mit Hilfsmitteln alleine fahren kann, hat in der Regel kein Anrecht auf das Merkzeichen B.
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- Gleiche Regelung wie beim Merkzeichen B.
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- Personen haben Anspruch auf einen Aktivrollstuhl, wenn sie sich nicht anders bewegen können.
- Ein Elektrorollstuhl schließt den Anspruch auf einen Aktivrollstuhl nicht aus, weil er nicht hilft, sich mit eigener Kraft zu bewegen.
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- Krankenkassen müssen motorisierte Hilfen bereitstellen, wenn die eigene Bewegung nicht möglich ist, auch wenn diese Geräte nicht gewöhnlich verwendet werden.
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- Die Krankenkasse muss auch viele häufig gewünschte Medikamente übernehmen.
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- Ein Antrag auf persönliche Assistenz wurde abgelehnt. Es fehlten klare Beweise für den Hilfebedarf.
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- Ein Pflegegrad sagt nichts über die Arbeitsfähigkeit aus.
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- Pflegegutachten zeigen oft nicht die wirklichen Leistungseinschränkungen und müssen anders betrachtet werden.
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- Die Pflegebedürftigkeit hängt nicht von der Schwere der Erkrankung, sondern von der Beeinträchtigung der Selbstständigkeit ab.
Reha-Aufforderung durch die Krankenkasse oder Arbeitsagentur
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- Widersprüche gegen Aufforderungen zur Stellung eines Reha-Antrags hemmen nicht die Frist und den Anspruch auf Krankengeld.
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- Reha-Aufforderungen müssen mit Gutachten erfolgen.
Schwerbehinderung und Grad der Behinderung (GdB)
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- Für Herabsetzungsanträge sind Behörden beweispflichtig.
Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (BGG)
§ 10 Gestaltung von Bescheiden und Vordrucken
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- Blinde und sehbehinderte Menschen haben ein Recht auf barrierefreie Kommunikation.
- Wenn eine Behörde nicht barrierefrei kommunizieren kann, muss sie Dokumente per einfacher E-Mail senden.
Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz - (SGB 10)
§ 52 Hemmung der Verjährung durch Verwaltungsakt
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- Eine misslungene Pfändung verlängert die Verjährung. Mahnungen hemmen die Verjährung nicht.
- Die dreißigjährige Verjährungsfrist erfordert einen eigenen Verwaltungsakt.
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- Leistungen für nicht erwerbsmäßige Pflege sind nicht auf einen Tageshöchstsatz begrenzt.
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- Verhinderungspflege darf nicht Teil eines dauerhaften Pflegekonzepts sein. Geplante Ausfälle zählen nicht.
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- Ein Widerspruch gegen Aufrechnungsbescheide hat keine Wirkung, kann aber unter bestimmten Bedingungen im Eilverfahren geordnet werden.
- Versicherte müssen ihre Hilfebedürftigkeit nicht durch Bescheide nachweisen; die Krankenkassen müssen selbst prüfen.
- Ein rechtswidriger Abzug, der Hilfebedürftigkeit herbeiführt, ist nicht zulässig.
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- Genehmigung einer Off-Label Behandlung mit Immunglobulinen.
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- Verordnung mit Vitamin D.
§ 51 Wegfall des Krankengeldes, Antrag auf Leistungen zur Teilhabe
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- Die Wirkung von Widerspruch gegen eine Aufforderung zur Reha-Beantragung hemmt nicht den Anspruch auf Krankengeld.
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- Reha-Aufforderung durch die Krankenkasse nur mit Gutachten.
§ 43 Rente wegen Erwerbsminderung
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- Bei bestimmten Arbeitsbedingungen zweifelt man an der Erwerbsfähigkeit, und das muss berücksichtigt werden.
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- Tipps, wie man Fehler im Gutachten ansprechen kann. Hilfreich ist es, eine eigene Selbsteinschätzung mit dem Antrag zu schicken.
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- Bei Post-Covid zählt die festgestellte Einschränkung, nicht die Diagnose. Fehlen medizinische Belege, heißt das nicht, dass Einschränkungen nicht anerkannt werden können.
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- Die Möglichkeit, eine psychische Erkrankung zu behandeln, hat keinen Einfluss darauf, ob eine Leistungsminderung vorliegt.
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- Arbeiten im Home-Office ist nicht gleichbedeutend mit Arbeiten unter normalen Bedingungen.
§ 200 Einschränkung der Übermittlungsbefugnis
§ 56 Voraussetzungen und Höhe des Rentenanspruchs
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- Unfallversicherer müssen medizinische Erkenntnisse beachten und sich bei Unsicherheiten mehr informieren.
- Der Zusammenhang zwischen COVID-19 und gesundheitlichen Folgen muss nachgewiesen werden.
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- Es gibt genug medizinische Hinweise, um das Post-Covid-Syndrom als Berufskrankheit zu erkennen.
§ 152 Feststellung der Behinderung, Ausweise
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- Der Anspruch auf den Ausweis bleibt bestehen, auch bei neuen Bescheiden, solange Widerspruch eingelegt wird.
§ 229 Persönliche Voraussetzungen
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- Für das Merkzeichen „aG“ braucht man nicht komplett bewegungsunfähig zu sein, sondern es zählt, ob das Gehen mit schwierigen Bedingungen möglich ist.
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- Für das Merkzeichen „aG“ müssen die Anzeichen von Erschöpfung stark sein, und sollten mit anderen schweren Behinderungen verglichen werden.
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- Für das Merkzeichen „aG“ muss man die Gehfähigkeit im öffentlichen Raum berücksichtigen.
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- Das Merkzeichen „aG“ kann nur vergeben werden, wenn die Sturzgefahr wirklich hoch ist und die Person schwer behindert ist.
18. Haltungs- und Bewegungsorgane, rheumatische Krankheiten
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- Long-Covid-Syndrom wird nicht separat bewertet, sondern nach den Auswirkungen in den betroffenen Bereichen.
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- Die Bewertung des Chronischen Fatigue-Syndroms erfolgt nach den jeweiligen Auswirkungen, und es sind darüber hinaus medizinische Grundlagen für die Beurteilung zu beachten.
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- Post-Covid-Syndrom muss nach den funktionellen Auswirkungen bewertet werden, wobei auch bei fehlenden organischen Belegen andere Maßstäbe herangezogen werden können.
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- Gleiche Anforderung wie zuvor, die Auswirkungen sind entscheidend.