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Urteile
Übersicht über in der Link-Sammlung geführte Urteile/Beschlüsse.
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- Das Gericht prüft den GdB. Es geht nicht nur nach den Vorschlägen von Gutachtern. Das Gericht macht seine eigene Bewertung.
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- - Die Krankenkasse muss Menschen mit Mobilitätshilfen versorgen. Die Reichweite und Geschwindigkeit sind keine Hindernisse, wenn die Person sich sonst nicht anders fortbewegen kann.
- - Ob jemand seine Umgebung nur mit einer elektrischen Mobilitätshilfe erreichen kann, hängt von den Gegebenheiten vor Ort ab.
Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (BGG)
§ 10 Gestaltung von Bescheiden und Vordrucken
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- Blinde und sehbehinderte Menschen haben das Recht auf barrierefreie Kommunikation mit Behörden.
- Wenn eine Behörde nicht barrierefrei sein kann, muss sie Dokumente per einfacher E-Mail senden.
- Das Senden per E-Mail verlangt die Einwilligung der betroffenen Person.
SGB 10 -- Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz
§ 52 Hemmung der Verjährung durch Verwaltungsakt
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- Eine nicht erfolgreiche Forderung durch die Behörde kann die Verjährung hemmen.
- Mahnungen stoppen die Verjährung nicht. Sie sind dafür nicht genug.
- Für die 30-jährige Verjährungsfrist muss eine eigene Verwaltungshandlung vorliegen.
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- Leistungen für Angehörigenersatzpflege sind nicht auf einen maximalen Betrag beschränkt.
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- - Verhinderungspflege benötigt plötzliche oder unaufschiebbare Ausfälle. Sie darf nicht Teil eines dauerhaften Pflegeplans sein.
- - Regelmäßige Ausfälle gelten nicht als Verhinderungsfall.
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- Widerspruch gegen einen Bescheid hat keine aufschiebende Wirkung, kann aber in einem Eilverfahren angeordnet werden.
- Die versicherten Personen müssen ihren Bedarf nicht durch Bescheide nachweisen. Die Krankenkasse muss von sich aus ermitteln.
- Eine Aufrechnung ist unrechtmäßig, wenn sie die Hilfebedürftigkeit herbeiführt.
SGB 5 -- Gesetzliche Krankenversicherung
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- Genehmigung zur Off-Label Behandlung mit Immunglobulinen.
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- Verordnung mit Dekristol 20.000 Weichkapseln (Vitamin D).
SGB 5 -- Gesetzliche Krankenversicherung
§ 51 Wegfall des Krankengeldes, Antrag auf Leistungen zur Teilhabe
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- Widerspruch gegen einen Bescheid für einen Rehabilitationsantrag hemmt nicht die Frist.
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- Reha-Aufforderung braucht ein Gutachten.
SGB 6 -- Gesetzliche Rentenversicherung
§ 43 Rente wegen Erwerbsminderung
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- Wenn im Einzelfall ernsthafte Zweifel bestehen, ob jemand unter normalen Bedingungen arbeiten kann, muss eine Verweisungstätigkeit genannt werden.
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- Empfehlungen, wie man Gutachten anfechten kann.
- Es ist gut, eine Selbsteinschätzung zum Antrag hinzuzufügen.
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- Bei Post-Covid zählt nicht nur die Diagnose, sondern auch die funktionalen Einschränkungen.
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- Eine behandelbare psychische Erkrankung beeinflusst nicht, ob jemand eine Rente erhält.
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- Arbeiten im Home-Office zählen nicht als normale Arbeitsbedingungen.
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- Mobilität besteht, wenn eine Person mehrmals am Tag bestimmte Strecken zu Fuß und mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurücklegen kann. Alle Hilfsmittel sind dabei zu berücksichtigen.
SGB 7 -- Gesetzliche Unfallversicherung
§ 200 Einschränkung der Übermittlungsbefugnis
SGB 7 -- Gesetzliche Unfallversicherung
§ 56 Voraussetzungen und Höhe des Rentenanspruchs
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- 1. Die Unfallversicherungen müssen die neuesten medizinischen Standards einhalten.
- 2. Ein Zusammenhang zwischen Covid-Infektionen und Gesundheitsproblemen ist möglich und kann anerkannt werden.
- 3. Die Unfallversicherungen sollten Kriterien zur Beurteilung von Long-/Post-Covid entwickeln.
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- Es gibt inzwischen genug medizinische Erkenntnisse, um das Post-Covid-Syndrom als Krankheit anzuerkennen.
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SGB 9 -- Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen
§ 152 Feststellung der Behinderung, Ausweise
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- Auch bei einem neuen GdB-Bescheid hat man Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis, solange Widerspruch oder Klage besteht.
SGB 9 -- Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen
§ 229 Persönliche Voraussetzungen
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- Das Merkzeichen „aG“ bedeutet nicht, dass man fast nicht mehr gehen kann.
- - Die Vorschriften schauen darauf, unter welchen Bedingungen jemand noch laufen kann, z. B. mit fremder Hilfe.
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- Für das Merkzeichen „aG“ muss man sich nach dem Zustand im öffentlichen Raum richten, z. B. auf dem Weg vom Parkplatz zu einem Gebäude.
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- 1. Für das Merkzeichen „aG“ muss die Umgebung nach Verlassen des Autos betrachtet werden.
- 2. Sturzgefahr rechtfertigt das Merkzeichen „aG“ nur, wenn diese Gefahr schwerwiegend ist.
Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV)
18. Haltungs- und Bewegungsorgane, rheumatische Krankheiten
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- „Long-Covid“ wird nicht mit einem eigenen GdB bewertet. Die Probleme müssen nach den medizinischen Grundsätzen beurteilt werden.
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- Die Bewertung von CFS erfolgt nach bestimmten Grundsätzen, die auch andere Syndrome berücksichtigen.
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Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV)
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- Die Bewertung von CFS erfolgt nach bestimmten Grundsätzen, die auch andere Syndrome berücksichtigen.
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- 1. Das Post-Covid-Syndrom wird gemäß bestimmten Grundsätzen beurteilt.
- 2. Wichtig ist, wie die Beschwerden die Teilhabe des Klägers beeinträchtigen.
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- Bei Videoverhandlungen dürfen technische Hindernisse nicht ignoriert werden, da sie behinderten Personen die Teilnahme erschweren können.
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- Wenn zwischen Untersuchung und Gutachten fast acht Monate liegen, ist das Gutachten nicht verwertbar.
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- Wenn mehrere Gutachten vorhanden sind, muss das Gericht nur weitere Beweise sammeln, wenn die bestehenden Gutachten gravierende Mängel aufweisen.
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- Es gibt keine Pflicht, nur Fachärzte für Gutachten zu beauftragen.
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- Es gibt keine Pflicht, nur Fachärzte für Gutachten zu beauftragen.
Abgrenzung: GdB, PG, EMR und BU
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- Es gibt keine Erwerbsminderungsrente trotz GdB 50 und Pflegegrad 3.
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- Ein Pflegegrad hat keine Aussagekraft für die Arbeitsfähigkeit.
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- Pflegegutachten beweisen nicht die Erwerbsminderung.
Berufsunfähigkeitsversicherung
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- Es geht um die Berufsunfähigkeitsrente.
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- Wenn ernsthafte Zweifel bestehen, muss eine Verweisungstätigkeit genannt werden.
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- Der GdB hat keine Auswirkung auf die berufliche Einsetzbarkeit.
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- Mehrere Leistungseinschränkungen können ernsthafte Zweifel an der Arbeitseignung wecken.
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- Es gibt keine Erwerbsminderungsrente trotz GdB 50 und Pflegegrad 3.
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- Ein Pflegegrad hat keine Aussagekraft für die Arbeitsfähigkeit.
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- Tipps, wie man Gutachten anfechten kann.
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- Bei Post-Covid zählt nicht nur die Diagnose, sondern auch die funktionalen Einschränkungen.
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- Pflegegutachten beweisen nicht die Erwerbsminderung.
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- Es gibt keine Pflicht, nur Fachärzte für Gutachten zu beauftragen.
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- Ein Pflegegrad hat keine Aussagekraft für die Arbeitsfähigkeit.
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- Pflegegutachten beweisen nicht die Erwerbsminderung.
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- Widerspruch gegen einen Rehabilitationsantrag hat keine Fristhemmung.
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- Reha-Antrag braucht Gutachten.
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- Die Behörden müssen beweisen, dass sich die Verhältnisse geändert haben.
Erfolgsaussichten Widerspruch & Klage
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- Es gibt keine Pflicht, nur Fachärzte für Gutachten zu beauftragen.
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- Die Behörden müssen beweisen, dass sich die Verhältnisse wesentlich geändert haben.
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- Bescheide über die Herabsetzung sind nur für die Zukunft gültig.
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- Auch bei einem neuen GdB-Bescheid hat man Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis.
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- Herabsetzung des GdB kann nur für die Zukunft gelten.
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- Das Merkzeichen „aG“ benötigt nicht, dass man fast nicht gehen kann.
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- Für das Merkzeichen „aG“ muss man sich an die Umgebung nach dem Verlassen eines Autos halten.
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- Für das Merkzeichen „aG“ muss die Sturzgefahr schwerwiegend sein.
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- Schwerbehindertenausweise sind normalerweise befristet.