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Urteile
Übersicht über Urteile und Beschlüsse.
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- Das Gericht ist verantwortlich für die Festlegung des Gesamt-GdB. Ein Gutachter kann einen Vorschlag machen. Das Gericht muss diesen Vorschlag aber überprüfen und selbst entscheiden.
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- Die Krankenkasse muss motorisierte Hilfen bereitstellen, wenn jemand mit eigener Kraft nicht in der Nähe seiner Wohnung kommen kann.
- Ob jemand mit eigener Kraft zur Wohnung kommt, hängt von den örtlichen Bedingungen ab, auch wenn der Weg länger ist als für nicht-behinderte Menschen.
Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (BGG)
§ 10 Gestaltung von Bescheiden und Vordrucken
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- Blinde und sehbehinderte Menschen haben nach dem Gesetz das Recht auf barrierefreie Kommunikation mit Behörden.
- Wenn eine Behörde keine barrierefreie Kommunikation bietet, kann ein Dokument per einfacher E-Mail geschickt werden.
- Dazu muss die Person vorher eingewilligt haben.
SGB 10 -- Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz
§ 52 Hemmung der Verjährung durch Verwaltungsakt
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- Wenn eine Pfändung erfolglos ist, ist das eine Handlung der Behörde und lässt die Verjährung neu beginnen. Es spielt keine Rolle, ob die Pfändung erfolgreich war.
- Mahnungen sind keine Vollstreckungshandlungen und unterbrechen die Verjährung nicht. Sie sind nur Vorbedingungen.
- Die 30-jährige Verjährungsfrist setzt eine eigene Handlung der Verwaltung voraus.
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- Leistungen für pflegende Angehörige sind nicht wie Pflegegeld für Selbstbeschaffung von Pflegehilfen begrenzt.
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- - Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI setzt einen kurzfristigen, plötzlichen Ausfall einer Pflegeperson voraus; sie darf nicht Teil eines Dauerpflegeplans sein.
- - Regelmäßige Ausfälle sind kein Verhinderungsfall.
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- Ein Widerspruch gegen einen Bescheid der Krankenkasse hat keine aufschiebende Wirkung, kann aber im Eilfall angeordnet werden, wenn es berechtigte Zweifel gibt.
- Versicherte müssen ihre Hilfebedürftigkeit nicht durch Bescheide von Jobcenter oder Sozialamt beweisen; die Krankenkasse muss selbst ermitteln.
- Eine Aufrechnung ist rechtswidrig, wenn sie Hilfebedürftigkeit schafft und die Krankenkasse nicht richtig handelt.
SGB 5 -- Gesetzliche Krankenversicherung
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- Genehmigung von Off-Label Behandlung mit Immunglobulinen durch eine vorläufige Anordnung.
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- Verordnung mit Dekristol 20.000 Weichkapseln (Vitamin D).
SGB 5 -- Gesetzliche Krankenversicherung
§ 51 Wegfall des Krankengeldes, Antrag auf Leistungen zur Teilhabe
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- Der Widerspruch und die Anfechtungsklage gegen eine Aufforderung der Krankenkasse zur Einreichung eines Rehabilitationsantrags stoppen nicht die Fristen und verhindern nicht den Verlust des Anspruchs auf Krankengeld, wenn die Aufforderung später bestätigt wird.
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- Aufforderung zur Reha durch die Krankenkasse nur mit Gutachten.
SGB 6 -- Gesetzliche Rentenversicherung
§ 43 Rente wegen Erwerbsminderung
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- Selbst wenn jemand gesund aussieht, kann es ernsthafte Zweifel geben, ob die Person im allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten kann. Dann muss eine andere Tätigkeit benannt werden.
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- Tipps, wie man Gutachten anfechten kann.
- Es ist ratsam, eine Selbsteinschätzung zu schreiben und beim Antrag beizufügen. Das Gutachten kann dann mit der Selbsteinschätzung verglichen werden.
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- Bei Post-Covid-Erkrankungen zählt für die Beurteilung der Erwerbsminderung nicht die Diagnose, sondern die feststellbaren Einschränkungen.
- Es ist nicht wichtig, wenn es keine gesicherten medizinischen Beweise gibt für das Post-Covid-Syndrom.
SGB 7 -- Gesetzliche Unfallversicherung
§ 200 Einschränkung der Übermittlungsbefugnis
SGB 7 -- Gesetzliche Unfallversicherung
§ 56 Voraussetzungen und Höhe des Rentenanspruchs
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- 1. Unfallversicherungsträger müssen den aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft beachten. Sie dürfen keine Entscheidungen nur aufgrund von Akten treffen.
- 2. Ein Zusammenhang zwischen SARS-CoV-2 und Gesundheitsproblemen kann anerkannt werden, wenn genügend Beweise vorliegen.
- 3. Aufgrund vieler ähnlicher Fälle sind die Unfallversicherungen besonders geeignet, Kriterien zur Beurteilung für Long-/Post-COVID zu entwickeln.
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- Es gibt mittlerweile genügend medizinische Erkenntnisse, um das Post-Covid-Syndrom als Berufskrankheit anzuerkennen.
SGB 9 -- Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen
§ 152 Feststellung der Behinderung, Ausweise
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- Auch wenn ein neuer GdB-Bescheid vorliegt, kann der Schwerbehindertenausweis immer noch ausgestellt oder verlängert werden, solange Widerspruch und Klage eingereicht werden.
SGB 9 -- Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen
§ 229 Persönliche Voraussetzungen
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- „aG“ (außergewöhnliche Gehbehinderung) setzt keinen fast vollständigen Verlust des Gehvermögens voraus.
- Die Vorschriften zum Straßenverkehr beziehen sich nicht darauf, wie weit jemand sich außerhalb seines Autos bewegen kann, sondern unter welchen Bedingungen es möglich ist, also nur mit Hilfe oder großer Anstrengung.
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- Für die Feststellung von „aG“ muss man schauen, wie es nach dem Verlassen eines Autos ist.
- Die Gefährdung durch Stürze rechtfertigt „aG“ nur, wenn die Gefahr so hoch ist, dass jemand dauerhaft auf einen Rollstuhl angewiesen ist.
Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV)
18. Haltungs- und Bewegungsorgane, rheumatische Krankheiten
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- Ein „Long-Covid-Syndrom“ wird nicht mit einem eigenen Teil-GdB bewertet. Die Gesundheitsstörungen müssen entsprechend der Funktionsfähigkeit betrachtet werden.
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- Die Bewertung des CFS erfolgt nach den funktionellen Auswirkungen. Die Behauptung, es sei eine psychische Erkrankung, ist unzutreffend.
Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV)
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- Die Bewertung des CFS erfolgt nach den funktionellen Auswirkungen und nicht als psychische Erkrankung.
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- Das Post-Covid-Syndrom muss nach den funktionellen Auswirkungen bewertet werden. Dabei muss die Behinderung festgestellt werden.
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- Der Verfassungsgerichtshof sagt, dass technische Probleme bei Videoverhandlungen schwerbehinderte Menschen hindern können.
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- Ein Gutachten, das fast acht Monate nach einer Untersuchung erstellt wurde, kann nicht verwendet werden. Das gilt für jedes medizinische Gebiet.
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- Detaillierte Informationen zum Urteil des BSG über die Kostenübernahme für Off-Label-Medikamente.
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- Zweifel, ob jemand mit seiner Arbeit auf dem normalen Arbeitsmarkt klar kommt, können eine andere Tätigkeit notwendig machen.
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- Tipps für die Anfechtung eines Gutachtens.
- Es ist ratsam, eine Selbsteinschätzung beim Antrag beizufügen.
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- Bei Post-Covid-Erkrankungen muss die Beurteilung nach den funktionellen Einschränkungen erfolgen.
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- Ob eine psychische Erkrankung behandelbar ist, ist nicht maßgeblich für die Frage der Erwerbsminderung.
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- Arbeiten im Home-Office zählt nicht für den normalen Arbeitsmarkt. Wegeunfähigkeit kann nicht mit der Möglichkeit von Home-Office abgelehnt werden.
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- Wegefähigkeit liegt vor, wenn jemand mehrmals täglich einen Weg von über 500 m mit einem zumutbaren Zeitaufwand zurücklegen kann. Alle Hilfsmittel müssen dabei betrachtet werden.
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- Ein Widerspruch gegen die Aufforderung zur Stellung eines Rehabilitationsantrags stoppt nicht die Fristen und verhindert keinen Verlust des Krankengeldanspruchs.
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- Eine Reha-Aufforderung durch die Krankenkasse ist nur mit Gutachten zulässig.
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- Bei Herabsetzungsverfahren müssen die Behörden beweisen, dass sich die Verhältnisse wesentlich geändert haben.
Erfolgsaussichten Widerspruch & Klage
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- Bei Herabsetzungsverfahren müssen die Behörden beweisen, dass es wesentliche Änderungen gibt, die die Absenkung rechtfertigen.
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- Ein Bescheid über die Herabsetzung des GdB kann zeitlich getrennt werden; die unrechtmäßige Rückwirkung kann aufhoben werden, wenn die Herabsetzung für die Zukunft rechtmäßig bleibt.
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- Bei einem neuen GdB-Bescheid kann der Schwerbehindertenausweis weitergeführt werden, solange ein Widerspruch besteht.
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- Ein Bescheid über die Herabsetzung des GdB kann separat betrachtet werden; die unrechtmäßige Rückwirkung kann aufgehoben werden, wenn die Herabsetzung für die Zukunft rechtmäßig bleibt.
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- „aG“ setzt keinen vollständigen Verlust des Gehvermögens voraus.
- Die Regelungen zum Straßenverkehr beziehen sich darauf, unter welchen Bedingungen jemand sich außerhalb des Autos bewegen kann, also nur mit Hilfe oder mit großer Mühe.
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- „aG“ muss nach den Bedingungen außerhalb des Autos bestimmt werden.
- Die Gefährdung durch Stürze rechtfertigt „aG“ nur, wenn die Gefahr stark ausgeprägt ist und der Betroffene stark eingeschränkt ist.
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- Befristete Schwerbehindertenausweise sind normal. Ein unbefristeter Ausweis ist nur in sehr besonderen Fällen möglich.
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- Anforderungen an ein ärztliches Gutachten.
- Ein ärztliches Gutachten muss mehr sein als ein einfaches Attest. Es muss die Untersuchungen und die daraus resultierenden Einschränkungen darlegen und verständlich sein.
