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Urteile
Übersicht über in der Link-Sammlung geführte Urteile/Beschlüsse.
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- Das Gericht ist verantwortlich für die Bildung des Gesamt-Grad der Behinderung (GdB). Wenn ein Gutachter einen Gesamt-GdB vorschlägt, muss das Gericht überprüfen, ob dieser Vorschlag korrekt ist, und eine eigene Bewertung machen.
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- Menschen mit Behinderung haben das Recht auf einen Aktivrollstuhl, wenn sie sich nicht selbst im Nahbereich bewegen können.
- Wenn jemand bereits einen Elektrorollstuhl hat, hat er trotzdem Anspruch auf einen Aktivrollstuhl. Ein Elektrorollstuhl hilft nicht, um sich im Nahbereich ohne Hilfe zu bewegen.
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- - Die Krankenkasse muss motorisierte Hilfen bereitstellen, wenn man ohne sie nicht selbstständig in der näheren Umgebung der Wohnung zurechtkommt.
- - Ob der Zugang zur Wohnung mit motorisierten Hilfen nötig ist, hängt von den örtlichen Gegebenheiten ab, auch wenn diese über das hinaus gehen, was Menschen ohne Behinderung normalerweise zu Fuß zurücklegen.
Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (BGG)
§ 10 Gestaltung von Bescheiden und Vordrucken
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- Blinde und sehbehinderte Menschen haben nach Bundes- und Landesrecht das Recht auf barrierefreie Kommunikation mit Behörden.
- Wenn eine Behörde die Barrierefreiheit nicht erfüllen kann, haben sie das Recht, Dokumente auch per einfacher E-Mail zu bekommen.
- Die Zusendung per einfacher E-Mail ist nur möglich, wenn die betroffene Person dafür zugestimmt hat.
Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz - (SGB 10)
§ 52 Hemmung der Verjährung durch Verwaltungsakt
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- Wenn eine Pfändung nicht erfolgreich war, gilt das als behördliche Handlung und bringt die Verjährung nach § 50 SGB X neu in Gang. Der Erfolg der Pfändung spielt dabei keine Rolle.
- Mahnungen sind keine Vollstreckungshandlungen und stoppen die Verjährung nicht. Sie sind nur Bedingungen für die Vollstreckung.
- Die dreissigjährige Verjährungsfrist nach § 52 SGB X braucht einen eigenen Verwaltungsakt.
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- Leistungen für nicht-erwerbsmäßige Pflege durch Angehörige werden nicht auf den Tageshöchstsatz der Pflegehilfen beschränkt.
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- - Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI ist nur möglich, wenn eine Pflegeperson zeitweise plötzlich oder kurzfristig nicht da ist; sie darf nicht fest eingeplant sein.
- - Geplante Ausfälle (zum Beispiel wöchentliche Entlastungstage) zählen nicht als Verhinderungsfall.
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- Ein Widerspruch gegen einen Bescheid der Krankenkasse hat keine aufschiebende Wirkung, kann aber in einem Eilverfahren gestoppt werden, wenn Zweifel an der Rechtmäßigkeit bestehen.
- Versicherte müssen ihren Bedarf nicht durch Bescheide vom Jobcenter oder Sozialamt zeigen; die Krankenkasse muss selbst ermitteln.
- Eine Aufrechnung ist nicht rechtens, wenn sie den Bedarf in Frage stellt und die Krankenkasse nicht korrekt handelt.
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- Genehmigung von Off-Label Behandlung mit Immunglobulinen.
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- Verordnung mit Dekristol 20.000 Weichkapseln (Vitamin D).
§ 51 Wegfall des Krankengeldes, Antrag auf Leistungen zur Teilhabe
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- Der Widerspruch gegen eine Aufforderung der Krankenkasse zur Stellung eines Rehabilitationsantrags hemmt nicht den Lauf der Frist und schützt nicht den Anspruch auf Krankengeld, wenn die Aufforderung später gültig ist.
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- Eine Reha-Aufforderung durch die Krankenkasse braucht ein Gutachten.
§ 43 Rente wegen Erwerbsminderung
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- Wenn ernsthafte Zweifel bestehen, ob ein Versicherter unter normalen Bedingungen am Arbeitsmarkt arbeiten kann, muss eine alternative Tätigkeit genannt werden.
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- Tipps, wie man Gutachten anfechten kann.
- Es ist sinnvoll, eine Selbsteinschätzung zu schreiben und dies beim Antrag mitzuschicken. Das Gutachten kann dann damit verglichen werden.
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- Bei Post-Covid-Erkrankungen ist für die Beurteilung der Erwerbsminderung entscheidend, welche funktionellen Einschränkungen vorliegen.
- Das Fehlen gesicherter medizinischer Erkenntnisse steht der Anerkennung von Leistungseinschränkungen nicht entgegen.
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- Die Behandlung einer psychischen Erkrankung sagt nichts über die Frage aus, ob eine Leistungsminderung vorliegt; dies ist nur für die Dauer einer Rente wichtig.
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- Arbeiten im Home-Office sind keine normalen Tätigkeiten auf dem Arbeitsmarkt. Das Fehlen von Wegenfähigkeit kann nicht allein mit der Möglichkeit eines Home-Office abgelehnt werden.
- [Entscheidung nur in erster Instanz]
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- Eine Wegefähigkeit liegt vor, wenn der Versicherte vier Mal am Tag Strecken von über 500 Metern in zumutbarem Zeitrahmen (20 Minuten) zu Fuß zurücklegen kann. Dabei müssen alle Hilfsmittel und Transportmöglichkeiten berücksichtigt werden.
§ 200 Einschränkung der Übermittlungsbefugnis
§ 56 Voraussetzungen und Höhe des Rentenanspruchs
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- 1. Unfallversicherungsträger müssen stets den aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft berücksichtigen. Sie dürfen keine reinen Aktenentscheidungen ohne ausreichende medizinische Aufklärung treffen.
- 2. Ein Zusammenhang zwischen einer Corona-Infektion und anhaltenden Gesundheitsproblemen ist nicht ausgeschlossen und kann anerkannt werden.
- 3.Da es viele ähnliche Fälle gibt, können die Unfallversicherungsträger konkrete medizinische Kriterien zur Beurteilung entwickeln.
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- Die Aussage, dass Gesundheitsprobleme nicht sicher einer anerkannten Berufskrankheit zugeordnet werden können, ist nicht haltbar, da es mittlerweile medizinische Leitlinien zu den Folgen von Covid-19 gibt.
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- Es gibt mittlerweile genügend medizinische Erkenntnisse, um das Post-Covid-Syndrom als Berufskrankheit anzuerkennen.
§ 152 Feststellung der Behinderung, Ausweise
- Urteil: Anspruch auf die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises während des Widerspruchs/Klage
- Auch bei einem neuen GdB-Bescheid (Herabsetzung oder Rücknahme) haben Betroffene weiterhin Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis, solange Widerspruch und Klage bestehen. Es gibt eine aufschiebende Wirkung.
§ 229 Persönliche Voraussetzungen
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- - „aG“ setzt keinen fast vollständigen Verlust des Gehvermögens voraus.
- - Die Vorschriften schauen nicht darauf, wie weit sich jemand ohne Kraftfahrzeug bewegen kann, sondern unter welchen Bedingungen dies möglich ist: nur mit Hilfe oder nur mit viel Anstrengung.
- Wer diese Voraussetzungen erfüllt, bekommt entsprechende Vorteile (z.B. Parkerleichterungen), auch wenn längere Strecken zurückgelegt werden.
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- Für das Merkzeichen „aG“ sind nicht irgendwelche Erschöpfungszustände ausreichend. Sie müssen vergleichbar mit den Erschöpfungen von bestimmten Gruppen sein.
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- Um das Merkzeichen „aG“ zu erhalten, muss die Gehfähigkeit in der Umgebung außerhalb des Autos betrachtet werden.
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- 1. Um das Merkzeichen „aG“ zu erhalten, muss die Gehfähigkeit in der Umgebung außerhalb des Autos betrachtet werden.
- 2. Eine Sturzgefahr rechtfertigt das Merkzeichen „aG“ nur, wenn diese so stark ist, dass die betroffene Person dauerhaft auf einen Rollstuhl angewiesen ist.
18. Haltungs- und Bewegungsorgane, rheumatische Krankheiten
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- Das „Long-Covid-Syndrom“ wird nicht gesondert bewertet. Die Probleme müssen nach den Betriebsmedizinischen Grundsätzen berücksichtigt werden.
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- Die Bewertung des Chronischen Fatigue Syndroms erfolgt nach besonderen medizinischen Grundsätzen. Die Behörde kann nicht alle Aspekte der Erkrankung bewerten, wenn die Ursache nicht klar ist.
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- 1. Das Post-Covid-Syndrom wird nach speziellen Anforderungen bewertet.
- 2. Die Frage ist, wie die „Behinderung“ die Teilhabe der Person beeinträchtigt.
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- Die Bewertung des CFS erfolgt nach speziellen medizinischen Grundsätzen. Es wird nur im Einzelfall geschaut.
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- 1. Das Post-Covid-Syndrom wird an speziellen Anforderungen gemessen.
- 2. Es wird geschaut, wie sehr die „Behinderung“ die Teilhabe beeinträchtigt.
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- Der Verfassungsgerichtshof sagt, dass eine allgemeine Berufung auf technische Probleme die Teilnahme von behinderten Personen am Verfahren beeinträchtigen kann.
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- Wenn fast acht Monate zwischen Untersuchung und Erstellung des Gutachtens liegen, ist dieses nicht mehr verwertbar.
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- Wenn es mehrere Gutachten gibt, muss das Gericht nur neue Beweise erheben, wenn die vorhandenen Gutachten ungenügend sind.
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- Es gibt keine Pflicht, nur Fachärzte für Gutachten zu beauftragen.
- Das Gericht entscheidet, welche Gutachten benötigt werden, es sei denn, es handelt sich um schwierige Sachverhalte oder die Gutachten haben grobe Fehler.
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- Die Krankenkasse muss die Kosten für die meisten gewünschten Medikamente übernehmen.
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- Es gibt wichtige Informationen zu einem Urteil über die Kostenübernahme für Medikamente, die nicht offiziell zugelassen sind.
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- Es gibt keine Pflicht, nur Fachärzte für Gutachten zu beauftragen.
- Das Gericht entscheidet über die Gutachten, sofern es sich nicht um schwierige Fragen oder grobe Fehler handelt.
Abgrenzung: GdB, PG, EMR und BU
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- Keine Erwerbsminderungsrente trotz GdB 50 und Pflegegrad 3.
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- Ein Pflegegrad sagt nichts über die Leistungsfähigkeit auf dem Arbeitsmarkt aus.
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- Ein Pflegegutachten belegt nicht die Minderung der Erwerbsfähigkeit. Pflegebedürftigkeit und Erwerbsminderung haben unterschiedliche Kriterien.
Berufsunfähigkeitsversicherung
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- Entscheidung zur Fristsetzung einer Berufsunfähigkeitsrente.
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- Wenn ernsthafte Zweifel bestehen, ob eine Person arbeiten kann, muss eine andere Tätigkeit benannt werden.
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- Der Grad der Behinderung (GdB) sagt nichts über die berufliche Einsatzfähigkeit aus.
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- Verschiedene Leistungseinschränkungen können ernsthafte Zweifel an der Einsatzfähigkeit auf dem Arbeitsmarkt auslösen.
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- Keine Erwerbsminderungsrente trotz GdB 50 und Pflegegrad 3.
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- Ein Pflegegrad hat keine Bedeutung für die Fähigkeit, auf dem Arbeitsmarkt zu arbeiten.
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- Tipps für die Anfechtung von Gutachten.
- Es ist ratsam, eine Selbsteinschätzung mit dem Antrag zu senden.
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- Bei Post-Covid-Erkrankungen sind die funktionalen Einschränkungen entscheidend für die Beurteilung der Erwerbsminderung.
- Es gibt kein Hindernis für die Anerkennung von Einschränkungen, wenn medizinische Beweise fehlen.
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- Auch das Pflegegutachten belegt nicht die Minderung der Erwerbsfähigkeit; die Kriterien für Pflegebedürftigkeit sind anders.
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- Es gibt keine Pflicht, nur Fachärzte für Gutachten zu beauftragen.
- Das Gericht entscheidet über die Gutachten, wenn es schwierige Fragen gibt oder wenn die Gutachten Mängel aufweisen.
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- Ein Pflegegrad sagt nichts über die Fähigkeit aus, auf dem Arbeitsmarkt zu arbeiten.
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- Das Pflegegutachten belegt nicht die Minderung der Erwerbsfähigkeit. Die Kriterien sind unterschiedlich.
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- Die Schwere der Erkrankung zählt nicht. Die gesundheitlichen Beeinträchtigungen sind entscheidend für die Pflegebedürftigkeit.
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- Der Widerspruch gegen die Aufforderung der Krankenkasse zur Beantragung einer Reha hemmt nicht die Frist und schützt nicht den Anspruch auf Krankengeld, wenn die Aufforderung später rechtmäßig ist.
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- Eine Reha-Aufforderung braucht ein Gutachten.
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- Bei Herabsetzung müssen die Behörden beweisen, warum der GdB gesenkt wurde.
Erfolgsaussichten Widerspruch & Klage
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- Es gibt keine Pflicht, nur Fachärzte für Gutachten zu beauftragen.
- Das Gericht entscheidet über die Gutachten, wenn es schwierige Fragen oder grobe Mängel gibt.
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- Bei Herabsetzung müssen die Behörden beweisen, warum der GdB gesenkt wurde.
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- Ein Bescheid über die Herabsetzung des GdB, der rückwirkend ist, kann in Teilen aufgehoben werden.
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- Auch bei einem neuen GdB-Bescheid (Herabsetzung oder Rücknahme) bleibt der Anspruch auf den Ausweis bestehen, solange Widerspruch und Klage bestehen.
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- Bei Herabsetzung müssen die Behörden beweisen, warum der GdB gesenkt wurde.
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- Ein Bescheid über die Herabsetzung des GdB, der rückwirkend ist, kann in Teilen aufgehoben werden.
- Eine Herabsetzung des GdB ist grundsätzlich nur für die Zukunft zulässig; eine rückwirkende Herabsetzung ist strenger geregelt.
- Wird die unzulässige Rückwirkung beseitigt, bleibt ein rechtmäßiger Teil bestehen, wenn sich der Zustand wesentlich verbessert hat.
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- - Das Merkzeichen „aG“ setzt keinen vollständigen Verlust des Gehvermögens voraus.
- - Die Vorschriften schauen nicht darauf, wie weit sich jemand ohne Auto bewegen kann, sondern unter welchen Bedingungen.
- Menschen, die diese Bedingungen erfüllen, können Vorteile erhalten, auch wenn sie längere Strecken zurücklegen müssen.
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- Für das Merkzeichen „aG“ müssen die Erschöpfungen vergleichbar mit den Erschöpfungen anderer Gruppen sein.
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- Um das Merkzeichen „aG“ zu erhalten, muss die Gehfähigkeit außerhalb des Fahrzeugs betrachtet werden.
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- 1. Um das Merkzeichen „aG“ zu erhalten, muss die Gehfähigkeit außerhalb des Fahrzeugs betrachtet werden.
- 2. Eine Sturzgefahr rechtfertigt das Merkzeichen „aG“ nur, wenn sie stark genug ist, dass die Person auf einen Rollstuhl angewiesen ist.
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- Befristungen von Schwerbehindertenausweisen sind normal. Ein unbefristeter Ausweis gibt es nur in besonderen Fällen.
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- Anforderungen an ein ärztliches Gutachten
- Ein ärztliches Gutachten muss mehr sein als ein Attest. Es muss auch die Befunde wiedergeben und zu den Gesundheitsstörungen sowie deren Wirkung auf die Leistungsfähigkeit Auskunft geben.
- Es muss alle medizinischen Punkte enthalten, die nötig sind, um zu entscheiden, ob jemand erwerbsunfähig ist oder nicht.
- Es muss klar und verständlich sein, damit die Verwaltungsentscheidung eingeschätzt werden kann.