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Merkzeichen aG
Zusammenfassung
Das Merkzeichen „aG“ bedeutet „außergewöhnliche Gehbehinderung“. Es steht im Schwerbehindertenausweis. Es wird eingetragen, wenn die Bewegungseinschränkung sehr stark ist und man eine Behinderung von 80 hat. Die Person kann sich nur mit Hilfe von anderen oder mit viel Mühe außerhalb ihres Autos bewegen.
Gerichte haben entschieden, dass es egal ist, wie weit die Person gehen kann. Wichtig ist, dass sie direkt nach dem Verlassen des Autos auf Hilfe angewiesen ist oder viel Anstrengung braucht.
Menschen, die aus medizinischen Gründen immer einen Rollstuhl brauchen, sind auch betroffen. Das sind zum Beispiel Menschen mit Querschnittslähmungen oder wenn jemand beide Oberschenkel amputiert hat. Auch Menschen mit schweren Herz- oder Atemproblemen zählen dazu.
Rechtliche Grundlage
(3) Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung haben eine große Bewegungseinschränkung. Sie haben eine Behinderung von mindestens 80.
Eine große Bewegungseinschränkung liegt vor, wenn diese Personen wegen ihrer Beeinträchtigung nur mit Hilfe von anderen oder mit viel Mühe außerhalb ihres Autos gehen können.
Hierzu gehören auch Menschen, die aus medizinischen Gründen immer auf einen Rollstuhl angewiesen sind.
Verschiedene Gesundheitsprobleme (zum Beispiel Probleme mit der Bewegung, Muskeln oder dem Herzen und der Lunge) können das Gehen stark beeinträchtigen.
Diese Probleme sind als außergewöhnliche Gehbehinderung zu sehen, wenn ärztliche Gutachten zeigen, dass die Wirkung der Gesundheitsprobleme so stark ist, dass sie die oben genannte Beeinträchtigung bewirken.
Urteile
Gerichtsurteile zeigen, wie das Gesetz zu verstehen ist.
Um das Merkzeichen „aG“ zu bekommen, muss man die Umgebung betrachten, die man nach dem Verlassen eines Autos sieht.
Für das Merkzeichen „aG“ ist es nicht nötig, fast gar nicht mehr gehen zu können („nahezu fortbewegungsunfähig“).
Die Gesetze für den Straßenverkehr schauen nicht darauf, wie weit sich ein schwerbehinderter Mensch außerhalb seines Autos bewegen kann. Es zählt, unter welchen Bedingungen er das nur noch kann: Das heißt, nur mit Hilfe von anderen oder nur mit viel Mühe.
Wer dies schon vom ersten Schritt außerhalb des Autos an erfüllt, hat Anspruch auf Nachteilsausgleiche (wie zum Beispiel Parkerleichterungen), auch wenn er gezwungen ist, länger zu gehen.
Das Merkzeichen „aG“ wird nur anerkannt, wenn die Sturzgefahr so hoch ist, dass der betroffene Mensch aus einer objektiven und medizinisch fundierten Sicht immer auf einen Rollstuhl angewiesen ist.
Für das Merkzeichen „aG“ sind nicht einfach Erschöpfungszustände ausreichend. Sie müssen so stark sein wie jene, die schwerbehinderte Menschen in bestimmten Gruppen erleben. Ein Maß dafür kann der Schmerz oder die Atemnot zum Beispiel nach einer bestimmten Wegstrecke sein. Wie lange man eine Pause braucht und in welcher Situation man weitergeht, ist auch wichtig. Kurze Pausen mit anschließendem einfachen Weitergehen sind dabei zumutbar.