Inhaltsverzeichnis
Merkzeichen B
Zusammenfassung
Das Merkzeichen B setzt voraus, dass die Person infolge ihrer Behinderung beim Benutzen öffentlicher Verkehrsmittel regelmäßig bei fast allen Fahrten und Verkehrsmitteln auf Hilfe angewiesen ist, z. B.
- beim Ein- und Aussteigen,
- beim Finden des richtigen Bahnsteigs,
- beim Überwinden von Stufen oder
- bei der Orientierung.
Es ist nicht ausreichend, wenn die Hilfe nur im Einzelfall erforderlich ist.
Zwingende zusätzliche Voraussetzung für das Merkzeichen B ist das Merkzeichen G („erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr“), Gl („gehörlos“) oder H („hilflos“). Ohne eines dieser Merkzeichen ist die Vergabe des Merkzeichens B grundsätzlich ausgeschlossen, selbst wenn die Notwendigkeit von Hilfe in öffentlichen Verkehrsmitteln nachgewiesen werden kann.
Bei der Beurteilung der Voraussetzungen werden ausschließlich die notwendigen Hilfen bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel berücksichtigt. Notwendige Hilfen in anderen Lebensbereichen (z. B. beim Einkaufen, bei Arztbesuchen, Behördengängen oder Freizeitaktivitäten) werden nicht berücksichtigt.
Rechtlicher Rahmen
Argumentationshilfe bei ME/CFS
Zur Begründung des Merkzeichens B bei ME/CFS sollte dargelegt werden, dass der Hilfebedarf regelmäßig und bei nahezu allen Fahrten im öffentlichen Personenverkehr auftritt. Häufig sind folgende Punkte relevant:
- Ein- und Aussteigen: Personen mit ME/CFS haben aufgrund orthostatischer Intoleranz, Muskelschwäche oder plötzlicher Erschöpfungszustände Schwierigkeiten, eigenständig in Busse oder Bahnen ein- bzw. auszusteigen oder Stufen zu überwinden. Eine Begleitperson kann notwendig sein, um Stürze oder Überanstrengung zu vermeiden.
- Orientierung und Sicherheit: Kognitive Einschränkungen („Brain Fog“) führen häufig zu Orientierungsproblemen, insbesondere in großen Bahnhöfen oder bei Umsteigevorgängen. Eine Begleitperson kann hier helfen, den richtigen Weg oder Anschluss zu finden und Gefahren zu vermeiden.
- Bewältigung unvorhersehbarer Belastung: Die Symptomatik von ME/CFS ist schwankend. Bereits geringe körperliche oder mentale Belastung kann zu einem Zusammenbruch der Leistungsfähigkeit führen. Eine Begleitperson stellt sicher, dass die betroffene Person im Falle eines plötzlichen Erschöpfungseinbruchs unterstützt werden kann.
- Tragen von Gepäck und organisatorische Unterstützung: Betroffene können häufig keine Taschen oder Hilfsmittel tragen und benötigen daher eine Begleitperson für diese Aufgaben.
Für die Argumentation ist entscheidend, den regelmäßigen Hilfebedarf beim Benutzen öffentlicher Verkehrsmittel konkret und nachvollziehbar zu belegen. Ärztliche Atteste, in denen der Zusammenhang zwischen den typischen ME/CFS-Symptomen und der Notwendigkeit einer Begleitung beschrieben wird, sind hilfreich. Auch eigene Aufzeichnungen über die Häufigkeit und Art der benötigten Unterstützung (z. B. Fahrtenprotokolle) können die Argumentation stützen.
Prompt
Ergänzt bitte diesen Prompt mit eurer Selbsteinschätzung.
Erstelle auf Basis der beigefügten Gesundheitsdaten eine Begründung, warum die Voraussetzungen für das Merkzeichen B erfüllt sind. Gehe stilllschweigend davon aus, dass das die Voraussetzungen für das Merkzeichen G bereits erfüllt sind.
Konzentiere dich bei deiner Arguementation darauf, dass das Merkzeichen B voraus setzt, dass die Person infolge ihrer Behinderung beim Benutzen öffentlicher Verkehrsmittel regelmäßig bei fast allen Fahrten und Verkehrsmitteln auf Hilfe angewiesen ist, z. B. beim Ein- und Aussteigen, beim Finden des richtigen Bahnsteigs, beim Überwinden von Stufen oder bei der Orientierung. Es ist nicht ausreichend, wenn die Hilfe nur im Einzelfall erforderlich ist.
