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====== Parkausweise
Menschen mit schweren Mobilitätseinschränkungen können in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen Parkerleichterungen erhalten. Diese werden in Form unterschiedlicher Parkausweise gewährt, die sich hinsichtlich Voraussetzungen, Gültigkeit und Umfang der Parkerleichterungen deutlich unterscheiden. Gesetzliche Grundlage ist § 46 Abs. 1 StVO.
| Parkausweis | Gültigkeit | Zielgruppe | Behindertenparkplätze |
|---|---|---|---|
| Blauer Parkausweis | Deutschland & EU | Schwerste Mobilitätseinschränkungen | Ja |
| Oranger Parkausweis | Deutschland | Schwere Gehbehinderung unterhalb „aG“ | Nein |
| Weißer Parkausweis | Sachsen-Anhalt | Vorübergehende schwere Gehbehinderung | Ja (in Sachsen-Anhalt) |
| Gelber Parkausweis | SH, MV, RP | Erweiterter Personenkreis mit Gehstreckenbegrenzung | Nein |
Blauer Parkausweis
Der blaue Parkausweis ist der einzige EU-weit anerkannte Behindertenparkausweis.
Der blaue Parkausweis wird in der Regel ausgestellt bei:
- außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen aG)
- Blindheit (Merkzeichen Bl)
- vergleichbaren schweren funktionellen Einschränkungen (z. B. beidseitige Amelie)
Ein Schwerbehindertenausweis mit entsprechendem Merkzeichen ist erforderlich.
Parkerleichterungen:
- Parken auf Behindertenparkplätzen mit Rollstuhl-Symbol
- weitere Parkerleichterungen nach § 46 StVO (z. B. Haltverbotszonen, Parkzeitüberschreitungen, abhängig von der Kommune)
Oranger Parkausweis
Der orange Parkausweis ist bundesweit gültig, berechtigt jedoch nicht zum Parken auf Behindertenparkplätzen mit Rollstuhl-Symbol.
Typische Voraussetzungen sind:
- Merkzeichen G mit hohen Einzel- oder Gesamt-GdB-Werten
- schwere Funktionsstörungen der unteren Gliedmaßen
- bestimmte chronische Erkrankungen mit hohem Grad der Behinderung
Parkerleichterungen:
- Parken im eingeschränkten Haltverbot
- verlängerte Parkdauer an Parkscheinautomaten
- Parken in Bewohnerparkzonen (kommunal unterschiedlich geregelt)
Weißer Parkausweis
Der weiße Parkausweis ist eine landesspezifische Sonderregelung im Land Sachsen-Anhalt.
Voraussetzungen sind:
- vorübergehende Funktionseinschränkungen der unteren Gliedmaßen
- z. B. nach Operation, Unfall oder schwerer Erkrankung
- Befristung auf maximal 6 Monate
- kein Schwerbehindertenausweis erforderlich
Parkerleichterungen:
- gleiche Parkerleichterungen wie beim blauen Parkausweis
- einschließlich Parken auf Behindertenparkplätzen
- ausschließlich gültig in Sachsen-Anhalt
Gelber Parkausweis
Der gelbe Parkausweis umfasst einen größeren Personenkreis, ist jedoch ausschließlich in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz gültig.
Voraussetzungen:
- Merkzeichen G mit einem Grad der Behinderung von mindestens 70 und
- die sich maximal 100 Meter weit fortbewegen können
oder
- erhebliche vorübergehende (z. B. Operation, Unfall, Krankheit) oder einer amtlich noch nicht anerkannten dauerhaften Mobilitätsbeeinträchtigung
- und die sich maximal 100 Meter weit fortbewegen können
Ein Schwerbehindertenausweis ist nicht in allen Fällen zwingend erforderlich.
Parkerleichterungen:
- vergleichbar mit dem orangen Parkausweis
- keine Berechtigung zum Parken auf Behindertenparkplätzen mit Rollstuhl-Symbol
- Gültigkeit ausschließlich in den genannten Bundesländern
