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Urteile
Hier sind Urteile und Beschlüsse aus einer Sammlung aufgelistet.
Abgrenzung: GdB, PG, EMR und BU
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- Ein Pflegegrad allein sagt nichts über die Fähigkeit aus, auf dem Arbeitsmarkt zu arbeiten.
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- Das Pflegegutachten belegt nicht, dass eine Leistungsminderung vorliegt. Pflegebedürftigkeit und Erwerbsminderung werden nach anderen Kriterien beurteilt. Außerdem führen Pflegefachkräfte oft die Gutachten ohne Arzt durch und stützen sich auf Angaben der Betroffenen, sodass diese nicht als vollwertiger Beweis gelten können.
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- Für die Pflegebedürftigkeit sind die gesundheitlichen Beeinträchtigungen entscheidend, nicht die Schwere der Krankheit oder Behinderung. Ein GdB von 60 sagt nichts über die Pflegebedürftigkeit aus.
Berufsunfähigkeitsversicherung
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- Entscheidung über die Berufsunfähigkeitsrente eines Steuerberaters
Erwerbsminderungsrente bei ME/CFS
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- Wenn es Zweifel gibt, ob jemand unter normalen Bedingungen arbeitsfähig ist, muss eine andere Tätigkeit benannt werden.
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- Ob jemand schwerbehindert ist, sagt nichts darüber aus, ob er in einem Job arbeiten kann.
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- Viele kleine Einschränkungen können zusammen ernsthafte Zweifel an einer Arbeitsfähigkeit erzeugen.
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- Tipps, wie man Gutachten bei der Erwerbsminderungsrente anfechten kann.
- Es wird empfohlen, vorab eine Selbsteinschätzung zu schreiben und diese mit dem Antrag einzureichen. So kann das Gutachten mit der eigenen Selbsteinschätzung verglichen werden.
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- Bei Post-Covid-Erkrankungen sind die feststellbaren Einschränkungen wichtig, nicht die Diagnose.
- Fehlende medizinische Nachweise stehen einer Anerkennung nicht entgegen.
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- Pflegegutachten belegen nicht, dass die Person weniger Leistungen bringt.
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- Ob eine psychische Erkrankung behandelbar ist, ist für die Leistungsfähigkeit nicht entscheidend.
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- Arbeiten im Homeoffice zählt nicht als Arbeiten unter normalen Bedingungen. Das Fehlen von Wegen kann nicht durch Homeoffice entschuldigt werden.
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- Wegefähigkeit bedeutet, dass jemand mehrmals täglich mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren oder Strecken zu Fuß bewältigen kann, außerdem müssen Hilfsmittel berücksichtigt werden.
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- Befristung von Schwerbehindertenausweisen ist normal. Unbefristete Ausweise gibt es nur in besonderen Fällen, wenn sich die Gesundheit nicht mehr ändert.
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- Bei Herabsetzungen sind die zuständigen Behörden beweispflichtig dafür, dass sich die Verhältnisse wesentlich geändert haben.
GdB, Erfolgsaussichten Widerspruch & Klage
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- Es gibt keine Pflicht, nur Gutachten von Fachärzten zu bestellen.
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- Bei Herabsetzungsverfahren sind die zuständigen Behörden beweispflichtig für die erforderlichen Änderungen.
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- Ein unrechtmäßiger Bescheid kann teilweise aufgehoben werden. Ein neuer GdB-Bescheid hat aufschiebende Wirkung, solange ein Widerspruch oder Klage eingereicht wird.
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- Auch wenn der GdB-Bescheid geändert wird, bleibt der Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis bestehen, solange Widerspruch und Klage eingelegt werden.
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- Es gibt keine Pflicht, nur Gutachten von Fachärzten zu bestellen.
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- „aG“ bedeutet nicht, dass jemand fast gar nicht gehen kann.
- Es kommt darauf an, wie jemand außerhalb eines Autos noch gehen kann.
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- Für das Merkzeichen „aG“ sind besondere Erschöpfungszustände erforderlich, die schwerbehinderten Menschen ähnlich sind.
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- Das Merkzeichen „aG“ betrachten wir im Hinblick auf die Umgebung, die man nach dem Verlassen eines Autos findet.
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- Für das Merkzeichen „aG“ ist die Umgebung nach dem Verlassen eines Fahrzeugs entscheidend.
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- Das Merkzeichen B bedeutet, dass jemand bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel regelmäßig Hilfe braucht. Wer mit einem Rollator oder Rollstuhl ohne Hilfe fahren kann, hat keinen Anspruch auf das Merkzeichen B.
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- Das Merkzeichen B bedeutet, dass die Person bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel regelmäßig auf Unterstützung angewiesen ist.
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- Das Gericht lehnte den Antrag auf ein persönliches Budget für 28 Assistenzstunden täglich ab. Wichtiger war nicht die Diagnose, sondern dass der Hilfebedarf nicht klar nachgewiesen wurde.
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- Ein Pflegegrad sagt nichts über die Fähigkeit aus, auf dem Arbeitsmarkt zu arbeiten.
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- Das Pflegegutachten zeigt keine quantitative Leistungsminderung. Pflegebedürftigkeit und Erwerbsminderung werden nach verschiedenen Kriterien betrachtet.
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- Für die Pflegebedürftigkeit zählen die Beeinträchtigungen, nicht die Schwere der Erkrankung.
Reha-Aufforderung durch die Krankenkasse oder Arbeitsagentur
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- Widerspruch gegen die Aufforderung zur Stellung eines Rehabilitationsantrags beeinflusst nicht den Lauf der Frist.
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- Reha-Aufforderung ist nur mit Gutachten möglich.
Schwerbehinderung und Grad der Behinderung (GdB)
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- Bei Herabsetzungen sind die zuständigen Behörden beweispflichtig.
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- Versicherten stehen Aktivrollstühle zu, wenn sie sich nicht ohne Hilfe fortbewegen können.
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- Kassen müssen auch motorunterstützte Mobilitätshilfen bereitstellen, wenn die selbstständige Fortbewegung nicht möglich ist.
Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (BGG)
§ 10 Gestaltung von Bescheiden und Vordrucken
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- Blinde und sehbehinderte Menschen haben einen Anspruch auf barrierefreie Kommunikation mit Behörden.
Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz - (SGB 10)
§ 52 Hemmung der Verjährung durch Verwaltungsakt
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- Eine Nicht-Erfolgte Pfändung beginnt die Verjährung neu, auch wenn die Pfändung nicht gelungen ist.
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- Leistungen bei Pflege durch Angehörige sind nicht auf einen Tageshöchstsatz beschränkt.
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- Widerspruch gegen Aufrechnungen hat keine aufschiebende Wirkung, kann aber im Eilverfahren festgelegt werden.
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- Genehmigung von einer nicht zugelassenen Behandlung.
§ 51 Wegfall des Krankengeldes, Antrag auf Leistungen zur Teilhabe
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- Widerspruch gegen die Aufforderung zur Stellung eines Rehabilitationsantrags hat keine Auswirkungen auf die Frist.
§ 43 Rente wegen Erwerbsminderung
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- Bei ernsthaften Zweifeln muss eine andere Tätigkeit genannt werden.
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- Tipps für Gutachten in der Erwerbsminderungsrente.
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- Bei Post-Covid zählt der Nachweis von Einschränkungen.
§ 200 Einschränkung der Übermittlungsbefugnis
§ 56 Voraussetzungen und Höhe des Rentenanspruchs
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- Unfallversicherungsträger müssen den aktuellen Stand der Medizin beachten.
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- Es gibt mittlerweile ausreichend medizinische Erkenntnisse, um das Post-Covid-Syndrom als Berufskrankheit anzuerkennen.
§ 152 Feststellung der Behinderung, Ausweise
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- Auch bei einem neuen GdB-Bescheid bleibt der Anspruch auf Ausstellung des Ausweises bestehen, solange Widerspruch eingelegt wird.
§ 229 Persönliche Voraussetzungen
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- „aG“ setzt keinen fast vollständigen Verlust des Gehvermögens voraus.
- Bei der Benutzung von Parkplätzen wird nicht auf die Wegstrecke abgestellt, sondern auf die Bedingungen.
18. Haltungs- und Bewegungsorgane, rheumatische Krankheiten
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- Ein „Long-Covid-Syndrom“ wird nicht separat mit einem Teil-GdB bewertet.
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- Die Bewertung des CFS erfolgt über die funktionellen Auswirkungen.
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- Die Videoverhandlung kann bei technischen Problemen behindert werden.
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- Wenn zwischen Untersuchung und Gutachten viele Monate liegen, ist das Gutachten nicht verwertbar.
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- Wenn mehrere Gutachten vorliegen, muss das Gericht nur weiter prüfen, wenn die bestehenden Gutachten grobe Mängel oder Widersprüche haben.
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- Es ist nicht nötig, nur Gutachten von Fachärzten einzuholen.
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- Die Kasse muss viele verlangte Präparate finanzieren.
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- Es ist nicht nötig, nur Gutachten von Fachärzten einzuholen.