§ 122 Nichtberücksichtigung als Einkommen bei Sozialleistungen, Unpfändbarkeit
1 Die Energiepreispauschale ist bei einkommensabhängigen Sozialleistungen nicht als Einkommen zu berücksichtigen. 2 Die Energiepreispauschale ist in Höhe des in § 112 Absatz 2 genannten Betrages unpfändbar.
(zu § 4d Absatz 1)