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law:rvg

Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (RVG)

Ausfertigungsdatum:: 2004-05-05

Fundstelle:: BGBl I: 2004, 718, 788

Neugefasst durch:: Bek. v. 15.3.2022 I 610; Zuletzt geändert durch:: Art. 2 Abs. 5 G v. 25.11.2025 I Nr. 282 Änderung durch:: Art. 14 G v. 8.12.2025 I Nr. 318 mWv 1.1.2026 bzw. 1.7.2026 noch nicht berücksichtigt

Paragraphen

Abschnitt 1 - Allgemeine Vorschriften

Abschnitt 2 - Gebührenvorschriften

Abschnitt 3 - Angelegenheit

Abschnitt 4 - Gegenstandswert

Abschnitt 5 - Außergerichtliche Beratung und Vertretung

Abschnitt 6 - Gerichtliche Verfahren

Abschnitt 7 - Straf- und Bußgeldsachen sowie bestimmte sonstige Verfahren

Abschnitt 8 - Beigeordneter oder bestellter Rechtsanwalt, Beratungshilfe

Abschnitt 9 - Übergangs- und Schlussvorschriften

Verweis


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