Bitte deaktvierte deinen Werbeblocker.
Auf dieser Seite gibt es keine Werbung. Aber der Werbeblocker
blockiert eine Vergütung durch die Verwertungsgesellschaft
Wort.
Besuche Amazon über die Links im Bereich Alltagshilfen. Für jede
Bestellung über die Links erhalte ich ein paar Prozente. Für euch entstehen keine
Mehrkosten.
§ 103 Kennzeichen für Leistungsträger und Leistungserbringer
(1)1 Die Pflegekassen, die anderen Träger der Sozialversicherung und
die Vertragspartner der Pflegekassen einschließlich deren Mitglieder
verwenden im Schriftverkehr und für Abrechnungszwecke untereinander
bundeseinheitliche Kennzeichen.
(2)1 § 293 Abs. 2 und 3 des Fünften Buches gilt entsprechend.