law:sgb_14:123
§ 123 Bundesstelle für Soziale Entschädigung
Unter der Bezeichnung „Bundesstelle für Soziale Entschädigung“ führt das Bundesamt für Soziale Sicherung die Aufgaben nach § 124 aus. Dabei unterliegt es der Fachaufsicht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
law/sgb_14/123.txt · Zuletzt geändert: von 127.0.0.1
