Der Dark Mode ist experimentel. Darstellungsfehler bitte melden!
Error: Page law:sgb_14:45 needs to be rewritten because of page renames but is not writable.
Error: Page law:sgb_14:45 needs to be rewritten because of page renames but is not writable.
Error: Page law:sgb_14:45 needs to be rewritten because of page renames but is not writable.

§ 45 Nachweispflicht

Für den Nachweis der Berechtigung zur Inanspruchnahme von Leistungen der Krankenbehandlung der Sozialen Entschädigung nach § 42 gilt § 15 Absatz 2 bis 6 des Fünften Buches entsprechend. Abweichend von Satz 1 legitimieren sich Berechtigte, die über keine elektronische Gesundheitskarte nach § 291 des Fünften Buches verfügen, durch Vorlage von Behandlungsscheinen. Diese werden den Berechtigten von der nach § 57 Absatz 3 oder 4 zuständigen Krankenkasse ausgestellt.