Der Dark Mode ist experimentel. Darstellungsfehler bitte melden!
Error: Page law:sgb_1:33 needs to be rewritten because of page renames but is not writable.
Error: Page law:sgb_1:33 needs to be rewritten because of page renames but is not writable.
Error: Page law:sgb_1:33 needs to be rewritten because of page renames but is not writable.

§ 33 Ausgestaltung von Rechten und Pflichten

Ist der Inhalt von Rechten oder Pflichten nach Art oder Umfang nicht im einzelnen bestimmt, sind bei ihrer Ausgestaltung die persönlichen Verhältnisse des Berechtigten oder Verpflichteten, sein Bedarf und seine Leistungsfähigkeit sowie die örtlichen Verhältnisse zu berücksichtigen, soweit Rechtsvorschriften nicht entgegenstehen. Dabei soll den Wünschen des Berechtigten oder Verpflichteten entsprochen werden, soweit sie angemessen sind.