Der Dark Mode ist experimentel. Darstellungsfehler bitte melden!
Error: Page law:sgb_1:64 needs to be rewritten because of page renames but is not writable.
Error: Page law:sgb_1:64 needs to be rewritten because of page renames but is not writable.
Error: Page law:sgb_1:64 needs to be rewritten because of page renames but is not writable.

§ 64 Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Wer wegen Minderung der Erwerbsfähigkeit, anerkannten Schädigungsfolgen oder wegen Arbeitslosigkeit Sozialleistungen beantragt oder erhält, soll auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers an Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben teilnehmen, wenn bei angemessener Berücksichtigung seiner beruflichen Neigung und seiner Leistungsfähigkeit zu erwarten ist, daß sie seine Erwerbs- oder Vermittlungsfähigkeit auf Dauer fördern oder erhalten werden.