Webseiten-Werkzeuge


law:sgb_1:68

§ 68 Besondere Teile dieses Gesetzbuches

Bis zu ihrer Einordnung in dieses Gesetzbuch gelten die nachfolgenden Gesetze mit den zu ihrer Ergänzung und Änderung erlassenen Gesetzen als dessen besondere Teile:

1. das Bundesausbildungsförderungsgesetz,

2. (aufgehoben)

3. die Reichsversicherungsordnung,

4. das Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte,

5. (weggefallen)

6. das Zweite Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte,

7. Gesetze, die eine entsprechende Anwendung der Leistungsvorschriften des Vierzehnten Buches vorsehen, insbesondere

a) § 59 Absatz 1 des Bundesgrenzschutzgesetzes,

b) die §§ 4 und 5 des Häftlingshilfegesetzes,

c) die §§ 21 und 22 des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes sowie

d) die §§ 3 und 4 des Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes,

8. (weggefallen)

9. das Bundeskindergeldgesetz,

10. das Wohngeldgesetz,

11. (weggefallen)

12. das Adoptionsvermittlungsgesetz,

13. (aufgehoben)

14. das Unterhaltsvorschussgesetz,

15. der Erste und Zweite Abschnitt des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes,

16. das Altersteilzeitgesetz,

17. der Fünfte Abschnitt des Schwangerschaftskonfliktgesetzes,

18. das Soldatenentschädigungsgesetz.

law/sgb_1/68.txt · Zuletzt geändert: von 127.0.0.1

Falls nicht anders bezeichnet, ist der Inhalt dieses Wikis unter der folgenden Lizenz veröffentlicht: CC Attribution-Noncommercial-Share Alike 4.0 International
Die Inhalte dieses Wiki dienen ausschließlich Informationszwecken und werden in Rahmen der Selbsthilfe auf eigenes Risiko zur Verfügung gestellt. Sie sind kein Ersatz für professionelle medizinische Beratung, Diagnose, Behandlung oder eine rechtliche Beratung. Suchen Sie im Zweifelsfall immer professionellen Rat.
Bei den durch ein Stern (*) markierten Links handelt es sich um sogenannte Affiliate Links. Durch den Kauf eines Produktes über einen Affiliate Link erhälte ich eine Art Umsatzbeteiligung gutgeschrieben. Für euch bleibt der Preis der gleiche. Die Einnahmen helfen die Hostgebühren für diese Webseite ein wenig zu reduzieren.
CC Attribution-Noncommercial-Share Alike 4.0 International Donate