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law:sgb_2:7a

§ 7a Altersgrenze

Personen, die vor dem 1. Januar 1947 geboren sind, erreichen die Altersgrenze mit Ablauf des Monats, in dem sie das 65. Lebensjahr vollenden. Für Personen, die nach dem 31. Dezember 1946 geboren sind, wird die Altersgrenze wie folgt angehoben:

für den Geburtsjahrgang

* erfolgt eine Anhebung um Monate

* auf den Ablauf des Monats, in dem ein Lebensalter vollendet wird von

1947

* 1

* 65 Jahren und 1 Monat

1948

* 2

* 65 Jahren und 2 Monaten

1949

* 3

* 65 Jahren und 3 Monaten

1950

* 4

* 65 Jahren und 4 Monaten

1951

* 5

* 65 Jahren und 5 Monaten

1952

* 6

* 65 Jahren und 6 Monaten

1953

* 7

* 65 Jahren und 7 Monaten

1954

* 8

* 65 Jahren und 8 Monaten

1955

* 9

* 65 Jahren und 9 Monaten

1956

* 10

* 65 Jahren und 10 Monaten

1957

* 11

* 65 Jahren und 11 Monaten

1958

* 12

* 66 Jahren

1959

* 14

* 66 Jahren und 2 Monaten

1960

* 16

* 66 Jahren und 4 Monaten

1961

* 18

* 66 Jahren und 6 Monaten

1962

* 20

* 66 Jahren und 8 Monaten

1963

* 22

* 66 Jahren und 10 Monaten

ab 1964

* 24

* 67 Jahren.

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