Error: Page law:sgb_6:136a needs to be rewritten because of page renames but is not writable.
Error: Page law:sgb_6:136a needs to be rewritten because of page renames but is not writable.
§ 136a Verbindungsstelle für Leistungen bei Invalidität, bei Alter und an Hinterbliebene der knappschaftlichen Rentenversicherung
Die Zuständigkeit der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn- See erstreckt sich auch auf die Wahrnehmung der durch über- und zwischenstaatliches Recht festgelegten Aufgaben einer Verbindungsstelle. § 127a Absatz 1 Satz 2 gilt entsprechend.