Der Dark Mode ist experimentel. Darstellungsfehler bitte melden!
Error: Page law:sgb_6:299 needs to be rewritten because of page renames but is not writable.
Error: Page law:sgb_6:299 needs to be rewritten because of page renames but is not writable.
Error: Page law:sgb_6:299 needs to be rewritten because of page renames but is not writable.
Error: Page law:sgb_6:298 needs to be rewritten because of page renames but is not writable.

§ 299 Anrechnungsfreiheit

Die Leistung für Kindererziehung bleibt als Einkommen unberücksichtigt, wenn bei Sozialleistungen aufgrund von Rechtsvorschriften der Anspruch auf diese Leistungen oder deren Höhe von anderem Einkommen abhängig ist. Bei Bezug einer Leistung für Kindererziehung findet § 38 des Zwölften Buches keine Anwendung. Auf Rechtsvorschriften beruhende Leistungen anderer, auf die ein Anspruch nicht besteht, dürfen nicht deshalb versagt werden, weil die Leistung für Kindererziehung bezogen wird.