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5. Hör- und Gleichgewichtsorgan

Maßgebend für die Bewertung des GdS bei Hörstörungen ist die Herabsetzung des Sprachgehörs, deren Umfang durch Prüfung ohne Hörhilfen zu bestimmen ist. Der Beurteilung ist die von der Deutschen Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie empfohlene Tabelle (siehe Nummer 5.2.4, Tabelle D) zugrunde zu legen. Nach Durchführung eines Ton- und Sprachaudiogramms ist der Prozentsatz des Hörverlustes aus entsprechenden Tabellen abzuleiten.

Die in der GdS-Tabelle enthaltenen Werte zur Schwerhörigkeit berücksichtigen die Möglichkeit eines Teilausgleichs durch Hörhilfen mit.

Sind mit der Hörstörung andere Erscheinungen verbunden, z. B. Ohrgeräusche, Gleichgewichtsstörungen, Artikulationsstörungen oder außergewöhnliche psychoreaktive Störungen, so kann der GdS entsprechend höher bewertet werden.

5.1

Angeborene oder in der Kindheit erworbene Taubheit oder an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit
angeboren oder bis zum 7. Lebensjahr erworben (schwere Störung des Spracherwerbs, in der Regel lebenslang) 100
später erworben (im 8. bis 18. Lebensjahr) mit schweren Sprachstörungen (schwer verständliche Lautsprache, geringer Sprachschatz) 100
sonst je nach Sprachstörung 80-90

5.2 Hörverlust

5.2.1 Hörverlust

Zur Ermittlung des prozentualen Hörverlustes aus den Werten der sprachaudiometrischen Untersuchung (nach Boenninghaus u. Röser 1973):

Tabelle A

Hörverlust für Zahlen in dB
< 20 ab 20 ab 25 ab 30 ab 35 ab 40 ab 45 ab 50 ab 55 ab 60 ab 65 ab 70
20 20 25 30 35 40 45 50 55 60 65 70
Gesamtwortverstehen < 20 100 100 100 100 100 100 100 100 100 100 100 100
ab 20 95 95 95 95 95 95 95 95 95 95 95 100
ab 35 90 90 90 90 90 90 90 90 90 90 95 100
ab 50 80 80 80 80 80 80 80 80 80 90 95 100
ab 75 70 70 70 70 70 70 70 70 80 90 95 100
ab 100 60 60 60 60 60 60 60 70 80 90 95
ab 125 50 50 50 50 50 50 60 70 80 90
ab 150 40 40 40 40 40 50 60 70 80
ab 175 30 30 30 30 40 50 60 70
ab 200 20 20 20 30 40 50 60
ab 225 10 10 20 30 40 50
ab 250 0 10 20 30 40

Das Gesamtwortverstehen wird aus der Wortverständigungskurve errechnet. Es entsteht durch Addition der Verständnisquoten bei 60, 80 und 100 dB Lautstärke (einfaches Gesamtwortverstehen). Bei der Ermittlung von Schwerhörigkeiten bis zu einem Hörverlust von 40% ist das gewichtete Gesamtwortverstehen (FeIdmann 1988 anzuwenden: 3 x Verständnisquote bei 60dB + 2 x Verständnisquote bei 80 dB + 1 x Verständnisquote bei 100 dB. Summe dividiert durch 2.

5.2.2 Tonhörverlust

Zur Ermittlung des prozentualen Hörverlustes aus dem Tonaudiogramm bei unregelmäßigem Verlauf der Tongehörskurve. Der prozentuale Hörverlust ergibt sich durch Addition der vier Teilkomponenten (4-Frequenztabelle nach Röser 1973):

Tabelle B

Tonhörverlust
dB
500 Hz 1000 Hz 2000 Hz 4000 Hz
10 0 0 0 0
15 2 3 2 1
20 3 5 5 2
25 4 8 7 4
30 6 10 9 5
35 8 13 11 6
40 9 16 13 7
45 11 18 16 8
50 12 21 18 9
55 14 24 20 10
60 15 26 23 11
65 17 29 25 12
70 18 32 27 13
75 19 32 28 14
80 19 33 29 14
ab 85 20 35 30 15

5.2.3 Hochtonverlust

Frequenztabelle nach Röser 1980 für die Beurteilung bei Hochtonverlusten vom Typ Lärmschwerhörigkeit:

Tabelle C

Tonverlust bei 1 kHz
dB von 0 5 15 25 35 45 55 65 75 85 95
bis 5 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100
Summe bei 2 und 3 kHz 0 - 15 0 0 0 0 5 5 Hörverlust in %
20 - 35 0 0 0 5 10 20 30
40 - 55 0 0 0 10 20 25 35 45
60 - 75 0 0 10 15 25 35 40 50 60
80 - 95 0 5 15 25 30 40 50 60 70 80
100 - 115 5 15 20 30 40 45 55 70 80 90 100
120 - 135 10 20 30 35 45 55 65 75 90 100 100
140 - 155 20 25 35 45 50 60 75 85 95 100 100
160 - 175 25 35 40 50 60 70 80 95 100 100 100
80 - 195 30 40 50 55 70 80 90 100 100 100 100
ab 200 40 45 55 65 75 90 100 100 100 100 100

5.2.4 Schwerhörigkeit

Zur Ermittlung des GdS aus den Schwerhörigkeitsgraden für beide Ohren:

<siehe Tabelle D>

5.3 Gleichgewichtsstörungen

(Normabweichungen in den apparativ erhobenen neurootologischen Untersuchungsbefunden bedingen für sich allein noch keinen GdS)

Gleichgewichtsstörungen
ohne wesentliche Folgen beschwerdefrei, allenfalls Gefühl der Unsicherheit bei alltäglichen Belastungen (z. B. Gehen, Bücken, Aufrichten, Kopfdrehungen, leichte Arbeiten in wechselnder Körperhaltung) leichte Unsicherheit, geringe Schwindelerscheinungen (Schwanken) bei höheren Belastungen (z. B. Heben von Lasten, Gehen im Dunkeln, abrupte Körperbewegungen) stärkere Unsicherheit mit Schwindelerscheinungen (Fallneigung, Ziehen nach einer Seite) erst bei außergewöhnlichen Belastungen (z. B. Stehen und Gehen auf Gerüsten, sportliche Übungen mit raschen Körperbewegungen) keine nennenswerten Abweichungen bei den Geh- und Stehversuchen 0-10
mit leichten Folgen leichte Unsicherheit, geringe Schwindelerscheinungen wie Schwanken, Stolpern, Ausfallsschritte bei alltäglichen Belastungen, stärkere Unsicherheit und Schwindelerscheinungen bei höheren Belastungen leichte Abweichungen bei den Geh- und Stehversuchen erst auf höherer Belastungsstufe 20
mit mittelgradigen Folgen stärkere Unsicherheit, Schwindelerscheinungen mit Fallneigung bereits bei alltäglichen Belastungen, heftiger Schwindel (mit vegetativen Erscheinungen, gelegentlich Übelkeit, Erbrechen) bei höheren und außergewöhnlichen Belastungen deutliche Abweichungen bei den Geh- und Stehversuchen bereits auf niedriger Belastungsstufe 30-40
mit schweren Folgen heftiger Schwindel, erhebliche Unsicherheit und Schwierigkeiten bereits beim Gehen und Stehen im Hellen und bei anderen alltäglichen Belastungen, teilweise Gehhilfe erforderlich 50-70
bei Unfähigkeit, ohne Unterstützung zu gehen oder zu stehen 80
Ohrgeräusche (Tinnitus)
ohne nennenswerte psychische Begleiterscheinungen 0-10
mit erheblichen psychovegetativen Begleiterscheinungen 20
mit wesentlicher Einschränkung der Erlebnis- und Gestaltungsfähigkeit (z. B. ausgeprägte depressive Störungen) 30-40
mit schweren psychischen Störungen und sozialen Anpassungsschwierigkeiten mindestens 50
Menière-Krankheit
ein bis zwei Anfälle im Jahr 0-10
häufigere Anfälle, je nach Schweregrad 20-40
mehrmals monatlich schwere Anfälle 50
Bleibende Hörstörungen und Ohrgeräusche (Tinnitus) sind zusätzlich zu bewerten.

5.4 Chronische Mittelohrentzündung

Chronische Mittelohrentzündung
ohne Sekretion oder einseitige zeitweise Sekretion 0
einseitige andauernde Sekretion oder zeitweise beidseitige Sekretion 10
andauernd beidseitige Sekretion 20
Radikaloperationshöhle
reizlos 0
bei unvollständiger Überhäutung und ständiger Sekretion einseitig 10
beidseitig 20

5.5 Verlust einer Ohrmuschel

Verlust einer Ohrmuschel 20
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