Der Dark Mode ist experimentel. Darstellungsfehler bitte melden!
Error: Page law:zpo:103 needs to be rewritten because of page renames but is not writable.
Error: Page law:zpo:103 needs to be rewritten because of page renames but is not writable.
Error: Page law:zpo:103 needs to be rewritten because of page renames but is not writable.

§ 103 Kostenfestsetzungsgrundlage; Kostenfestsetzungsantrag

(1)1 Der Anspruch auf Erstattung der Prozesskosten kann nur auf Grund eines zur Zwangsvollstreckung geeigneten Titels geltend gemacht werden.

(2)1 Der Antrag auf Festsetzung des zu erstattenden Betrages ist bei dem Gericht des ersten Rechtszuges anzubringen. 2Die Kostenberechnung, ihre zur Mitteilung an den Gegner bestimmte Abschrift und die zur Rechtfertigung der einzelnen Ansätze dienenden Belege sind beizufügen.