Error: Page law:zpo:510b needs to be rewritten because of page renames but is not writable.
Error: Page law:zpo:510b needs to be rewritten because of page renames but is not writable.
Error: Page law:zpo:510a needs to be rewritten because of page renames but is not writable.
§ 510b Urteil auf Vornahme einer Handlung
Erfolgt die Verurteilung zur Vornahme einer Handlung, so kann der Beklagte zugleich auf Antrag des Klägers für den Fall, dass die Handlung nicht binnen einer zu bestimmenden Frist vorgenommen ist, zur Zahlung einer Entschädigung verurteilt werden; das Gericht hat die Entschädigung nach freiem Ermessen festzusetzen.