Error: Page law:zpo:809 needs to be rewritten because of page renames but is not writable.
Error: Page law:zpo:809 needs to be rewritten because of page renames but is not writable.
§ 809 Pfändung beim Gläubiger oder bei Dritten
Die vorstehenden Vorschriften sind auf die Pfändung von Sachen, die sich im Gewahrsam des Gläubigers oder eines zur Herausgabe bereiten Dritten befinden, entsprechend anzuwenden.