Error: Page law:zpo:832 needs to be rewritten because of page renames but is not writable.
Error: Page law:zpo:832 needs to be rewritten because of page renames but is not writable.
§ 832 Pfändungsumfang bei fortlaufenden Bezügen
Das Pfandrecht, das durch die Pfändung einer Gehaltsforderung oder einer ähnlichen in fortlaufenden Bezügen bestehenden Forderung erworben wird, erstreckt sich auch auf die nach der Pfändung fällig werdenden Beträge.