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Der Grad der Behinderung (GdB) zeigt, wie sehr gesundheitliche Probleme das Leben in der Gesellschaft beeinflussen. Ab einem GdB von 50 gilt jemand in Deutschland als schwerbehindert. Bei Myalgischer Enzephalomyelitis / Chronischem Fatigue-Syndrom (ME/CFS) zählt, wie die Krankheit die Person betrifft, nicht nur die Diagnose.
Nach § 152 SGB IX werden die Auswirkungen auf das Leben in Zehnergraden festgestellt; ab einem GdB von 20 gibt es eine Feststellung. Die Bewertung erfolgt nach der Versorgungsmedizin-Verordnung. Wenn jemand mehrere Krankheiten hat, werden die Werte nicht einfach addiert. Wichtiger ist die Gesamtwirkung der Beeinträchtigungen. Die Artikel Höhe des GdB (allgemein) und Höhe des GDB (ME/CFS) beschreiben, wie der GdB im Allgemeinen und bei ME/CFS bestimmt wird.
Ein GdB sagt nicht direkt aus, wie viele Stunden jemand arbeiten kann oder ob ein Pflegegrad vorliegt. Dafür gelten andere Regeln. Mehr dazu finden Sie hier: Abgrenzung: GdB, PG, EMR und BU.
Nach § 2 SGB IX ist eine Schwerbehinderung in Deutschland ab einem GdB von mindestens 50 und bestimmten weiteren Voraussetzungen gegeben. Bei einem GdB von 30 oder 40 kann man unter bestimmten Bedingungen eine Gleichstellung für das Arbeitsleben beantragen. Dies ist nicht das gleiche wie ein GdB von 50.
Ein Schwerbehindertenausweis ist ein Nachweis. Dort steht neben dem GdB auch, ob es Merkzeichen gibt, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Diese Merkzeichen sind für bestimmte Nachteilsausgleiche wichtig; sie ergeben sich nicht automatisch aus einer ME/CFS-Diagnose.
Die Höhe des GdB kann nicht einfach aus einer Diagnose oder dem Schweregrad von ME/CFS abgeleitet werden. Der Artikel Höhe des GdB bei ME/CFS erklärt das genauer.
Die zuständige Behörde prüft den Antrag und erstellt einen Bescheid. Welche Behörde zuständig ist und welche Formulare gebraucht werden, hängt vom Bundesland ab. Übersicht über die Online-Anträge. Prüfen Sie im Bescheid den festgestellten GdB, mögliche Merkzeichen und das Datum. Bei Fragen über das Ergebnis kann Beratung helfen; das Portal Schwerbehinderung und GdB gibt Informationen zu Antrag, Merkzeichen und weiteren Schritten.
Der Artikel Antragstellung beschreibt den Antrag genauer. Wenn man eine Änderung der gesundheitlichen Verhältnisse geltend machen möchte, findet man Hilfe im Artikel Änderungsantrag. Während der GdB niemals befristet ist, ist der Ausweis in der Regel befristet. Mehr dazu im Artikel Befristung des GdB. Wenn ein Bescheid Ihrer Meinung nach falsch ist, erklärt Widerspruch und Klage mögliche weitere Schritte.
Die Voraussetzungen für jedes Merkzeichen werden extra geprüft. Die vorhandenen Artikel behandeln G: erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit, aG: außergewöhnliche Gehbehinderung, B: Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson und H: Hilflosigkeit. Nachteilsausgleiche hängen vom jeweiligen Merkzeichen und weiteren Voraussetzungen ab. Für den blauen Parkausweis reicht das Merkzeichen G allein nicht aus.
* Portal Schwerbehinderung und GdB * Höhe des GdB bei ME/CFS * Höhe des GdB: allgemeine Regeln * Leistungen und Nachteilsausgleiche
Nein. Die zuständige Behörde bewertet die Auswirkungen im Einzelfall. Die Diagnose allein legt keinen bestimmten GdB oder ein Merkzeichen fest.
Nein. Es wird ein Gesamt-GdB aus der Gesamtwirkung der Beeinträchtigungen gebildet. Die Versorgungsmedizin-Verordnung schließt eine einfache Addition aus.
Nein. Für eine Erwerbsminderungsrente prüft die Rentenversicherung das Leistungsvermögen nach eigenen Regeln.